Betreff
Antrag auf Zuwendung aus dem Landesprogramm "Solidarisches Zusammenleben der Generationen"
Vorlage
1155-StR/2018
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, entsprechend dem Entwurf der Richtlinie zum Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (Landesprogramm Familie, LSZ) des Freistaats Thüringen zum 01.01.2019 einen Antrag gemäß Stufe 2 für die Stadt Eisenach zu stellen.


II. Begründung:

 

Der Freistaat Thüringen unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte mit dem ab 01.01.2019 aufgelegten Landesprogramm (LSZ) bei der Entwicklung und Sicherung einer bedarfsgerechten, öffentlich verantworteten Infrastruktur für Familien zur Stärkung des Zusammenlebens der Generationen. Die Schaffung von familienfreundlichen Rahmenbedingungen, die Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge und die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse sollen damit erreicht werden. Gleichzeitig sollen damit die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Gewährung von familienbezogenen Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) unterstützt werden. Dafür stellt das Land jährlich 10 Mio. Euro zur Verfügung. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt 30 %.

Die Förderung kann in bis zu 6 Handlungsfeldern erfolgen.

 

Handlungsfeld 1: „Steuerung, Vernetzung, Nachhaltigkeit und Planung“

Beispiele für Maßnahmen:

- Personalstelle LSZ-Planer

- Austauschplattform für lokale Akteure

- Beteiligungsverfahren, Partizipationsstrategien

 

Handlungsfeld 2: „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“

Beispiele für Maßnahmen:

-       Unterstützung von Unternehmen bei generationssensibler Personalpolitik

-       Auditierungs- und Zertifizierungsprozesse zur Familienfreundlichkeit

-       Entwicklung von Mobilitätsstrategien und -konzepten

 

Handlungsfeld 3: „Bildung im familiären Umfeld“

Beispiele für Maßnahmen:

-       Familienerholung außerhalb des gewohnten Umfeldes

-       Bildungsangebote in Bereichen wie Lebensgestaltung und Alltagskompetenz, Medienbildung und -kompetenz, Gesundheit und Sport, Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit, Kultur, Kreativität und Kunst, Gesellschaft und Politik

-       Prozessbegleitung und Beratung zur Entwicklung von Angeboten für Einrichtungen, Träger und Kommunen

-       Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen

 

Handlungsfeld 4: „Beratung, Unterstützung und Information“

Beispiele für Maßnahmen:

-       aufsuchende und mobile Angebotsformate

-       allgemeine und spezifische Beratungs- und Informationsangebote für verschiedene Zielgruppen und Lebenslagen (Beschäftigte, Erziehungs-, Ehe-,Familien- und Lebensberatung, Elternberatung, Beratung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörige, Wohnberatung, Seniorenberatung usw.)

 

Handlungsfeld 5: „Wohnumfeld und Lebensqualität“

Beispiele für Maßnahmen:

-       innovative Wohnformen und Konzepte, Wohnprojekte

-       Konzeptentwicklung für altengerechtes und generationsübergreifendes Wohnen

-       Ehrenamtliche, generationsübergreifende Hilfs- und Betreuungsangebote

 

Handlungsfeld 6: „Dialog der Generationen“

Beispiele für Maßnahmen:

-       Pflegestützpunkte

-       Sozialräumliche Unterstützungsnagebote wie Quartiersmanagement, Stadtteilbüros, Koordination von Nachbarschaftsnetzwerken

-       Begegnungsstätten wie Familienzentren, Thüringer Eltern-Kind-Zentren, Mehrgenerationenhäuser, Bürgercafes, Seniorenclubs

 

In den vergangenen Jahren erhielten der Seniorenbeirat und die Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle der Diako Thüringen Fördermittel vom Land über die Stiftung Familiensinn in Höhe von jährlich 45.632,50 Euro. Diese Förderung fällt ab 2019 weg und geht im LSZ auf, d.h. wenn diese beiden Einrichtungen weiter gefördert werden sollen, ist der Antrag zwingend nach Stufe 1 zu stellen.

Stufe 1 bedeutet – Erhalt der bestehenden Einrichtungen

 

In der Antragstellung für Stufe 2 sind der Erhalt der bestehenden Einrichtungen sowie die Vorbereitung und Durchführung der fachspezifischen, integrierten Planung enthalten. Hierzu gehören neben der bisherigen Förderung Maßnahmen zur Entwicklung und Umsetzung von Steuerungs-, Planungs-, Vernetzungs- und Beteiligungsprozessen zur Vorbereitung und Durchführung einer fachspezifischen, integrierten Planung mit dem Ziel der Aufstellung eines fachspezifischen, integrierten Plans durch einen entsprechenden LSZ-Planer/in.

 

Stufe 3 bedeutet dann die Umsetzung des Plans einschließlich der Fortführung der fachspezifischen, integrierten Planung und berechtigt dann zur Inanspruchnahme der kompletten Fördersumme. Nach noch nicht bestätigten Informationen können das ca. 341.000,00 Euro sein.

 

Der fachspezifische, integrierte Plan existiert für Eisenach noch nicht.

 

Aus diesem Grund schlagen wir vor, Zuwendungen nach o.g. Richtlinie für die Stufe 2 zu beantragen. Dabei sichern wir den Erhalt der Förderung der bestehenden Einrichtungen sowie die Vorbereitung und Durchführung der fachspezifischen integrierten Planung. Die zusätzliche Förderung kann in 2019 bis zu 60 T€ betragen und beinhaltet Steuerungs-, Planungs-, Vernetzungs- und Beteiligungsprozesse sowie die Personalstelle eines LSZ-Planers, welcher den fachspezifischen integrierten  Plan für die Stadt Eisenach aufstellt, um die Voraussetzung für die Förderung nach Stufe 3 zu erfüllen.

 

Der Landkreis Wartburgkreis wird ebenfalls eine Förderung nach Stufe 2 beantragen. Sollte die Fusion zum 01.01.2019 greifen, erhält nur 1 Gebietskörperschaft die Fördersumme i.H.v. 60.000,00 Euro. Inwieweit der Landkreis dann auch für die Stadt Eisenach einen fachspezifischen, integrierten Plan erstellt oder der Stadt Eisenach einen Stellenanteil für einen Planer  zur Verfügung stellt, bleibt zu regeln. Die Verantwortlichen im TMASGFF haben uns eine getrennte Antragstellung empfohlen, da der Ausgang der Verhandlungen und die endgültige Entscheidung über die Fusion noch ausstehen.

 

 

Die Richtlinie soll im Dezember 2018 beschlossen und ab 01.01.2019 in Kraft gesetzt werden.

Die Antragstellung muss bis zum 15.11.2018 erfolgen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage:                Entwurf der Richtlinie zum Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (Entwurf vom 07.08.2018)