Betreff
Planfeststellungsverfahren Hochwasserschutz Eisenach Maßnahmenkomplex II mit Teilobjekt Spicke und Maßnahmenkomplex III
hier: Stellungnahme der Stadt Eisenach
Vorlage
1167-StR/2018
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

der Stellungnahme zum Antrag der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie auf Planfeststellung nach § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zum Hochwasserschutz Eisenach – Maßnahmenkomplex II mit dem Teilobjekt Altwasser Spicke sowie Maßnahmenkomplex III zuzustimmen.


II. Begründung:

 

Bedingt durch die Lage der Stadt Eisenach in einem Talkessel und großer Teile des Stadtgebietes in der Flussaue der Hörsel und ihrer Nebenflüsse war die Stadt Eisenach in den letzten Jahrzehnten immer wieder von Überflutungen betroffen. Besonders in der jüngeren Vergangenheit traten in Eisenach mehrfach kleinere Hochwasser auf.

 

Aufgrund dessen wurde im Auftrag der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) für das gesamte Stadtgebiet Eisenachs bis 2010 ein Hochwasserschutzkonzept Hörsel/ Nesse erstellt. Dem ist zu entnehmen, dass ein erhebliches Defizit im Hochwasserschutz besteht und die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen den Hochwasserereignissen nur ungenügend gewachsen sind. Das errechnete Gesamtschadenspotenzial für die Stadt Eisenach beträgt ca. 180 Mio. Euro. Die Überflutungsgefahr betrifft vor allem Infrastrukturanlagen und Wohngebiete sowie Gewerbestandorte.

 

Die aus dem Konzept abgeleiteten notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen wurden in fünf Maßnahmenkomplexe (MK) unterteilt:

MK I                      Mündung der Hörsel bis Stedtfeld

MK II                     Gries - Brücke Kasseler Straße bis Stedtfelder Brücke

MK II.1                 Teilobjekt Altwasser Spicke

MK III                   Innenstadt - Brücke Langensalzaer Straße bis Brücke Kasseler Straße

MK IV                   Rothenhof bis Eichrodt

MK V                    Mündung der Nesse bis Stockhausen

 

Die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie hat aktuell einen Antrag auf Planfeststellung nach § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zum Hochwasserschutz Eisenach für den MK II mit dem MKII.1 Teilobjekt Altwasser Spicke sowie MK III gestellt. Die Pläne mit den zugehörigen Zeichnungen und Erläuterungen lagen bis einschließlich 12.09.2018 in der Stadtverwaltung Eisenach sowie im Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar öffentlich aus.

 

Das geplante Vorhaben umfasst die Herstellung des Hochwasserschutzes für die Ortslage Eisenach für ein HQ100 (Hochwasser, das im statistischen Mittel einmal alle 100 Jahre erreicht oder überschritten wird) und im Bereich der Bebauungsplangebiete Nr. 3 „Auf dem Werth“ und Nr. 14 „Auf dem Gries“ für ein HQ200 (Hochwasser, das im statistischen Mittel einmal alle 200 Jahre erreicht oder überschritten wird) durch folgende Maßnahmen:

 

MK II mit Teilobjekt Altwasser Spicke:

- die Errichtung von Hochwasserschutzanlagen an der Hörsel, am Mühlgraben und

am Roten Bach,

- den Rückbau von Deichen und die Errichtung von Mauern,

- die Geländemodellierung der Uferbereiche der Hörsel und des Mühlgrabens,

- die Herstellung von Gewässerstrukturmaßnahmen,

- die Sanierung bzw. Neubau des Opelsteges,

- die Errichtung von temporären Hochwasserschutzanlagen und

- die Herstellung von Unterhaltungswegen.

 

MK III:

- die Errichtung von Mauern und Verwallungen am Michelsbach und Mühlgraben,

- die Errichtung von Mauern an der Hörsel,

- die Sanierung bzw. Neubau der Brücken Schlachthofstraße und der W.-Rinkens-

Straße,

- die Umsetzung von Gewässerstrukturmaßnahmen in der Hörsel,

- die Geländemodellierung der Uferbereiche der Hörsel und

- den Umbau des Bereiches Palmentalwehr in den Mühlgraben.

 

Durch Stadtverwaltung wurde die Stellungnahme der Stadt Eisenach (siehe Anlage 1) zum o.g. Vorhaben erarbeitet, die hiermit dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 - Stellungnahme der Stadt Eisenach