Betreff
Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Eisenach 2035 - Leitbild
Vorlage
1172-StR/2018
Aktenzeichen
VEP-2018_Ziele
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

das verkehrliche Leitbild der Stadt Eisenach zum Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2035 gemäß der dargelegten Leitlinien (Anlage 01) und Leitthesen (Anlage 02).

 


II. Begründung:

 

Mit dem Beschluss des Stadtrates der Stadt Eisenach Nr. 0642-StR/2016 vom 18.10.2016 wurde die stufenweise Fortschreibung des VEP vereinbart. Unter anderem wurde eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Bei einer öffentlichen Auftaktveranstaltung am 21.06.2018 wurden den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt das Vorgehen und der Ablauf bei der Fortschreibung des VEP erläutert und umfangreiche Analyseergebnisse vorgestellt. Die Öffentlichkeit hatte an diesem Abend sowie bis einschließlich 31.07.2018 die Möglichkeit, sich auch via Internet und Post an dieser ersten Phase des Bürgerdialoges zu beteiligen. Im Ergebnis dieser Anregungen wurden die grundsätzlichen Leitlinien für den VEP entwickelt und priorisiert. Diese nunmehr vorgelegten 10 Leitziele der generellen Verkehrsplanung sind mit den zu beteiligenden Ämtern abgestimmt und werden kraft Selbstbindungsbeschluss des Stadtrates zukünftig als Richtschnur für die weitergehende Maßnahmenplanung und –umsetzung für den VEP 2035 dienen.

 

Die vorgelegten verkehrsplanerischen Leitlinien werden zudem mit den Leitlinien des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) abgeglichen und sollen zu einem gemeinsamen Thesenpapier weiterentwickelt werden. Zunächst sollen nun  - als erster Schritt -  die Leitthesen des VEP beschlossen werden.

 

Die Leitlinien des verkehrlichen Leitbildes der Stadt Eisenach sind in Anlage 01 ausführlich beschrieben und plausibilisiert worden. In Anlage 02 sind diese zu 10 Leitthesen der Verkehrsentwicklungsplanung 2035 zusammengefasst worden.

 

Um im Sinne des verkehrlichen Leibildes einen ersten Entwicklungsimpuls zu setzen, werden von der Verkehrsplanung folgende drei Sofortmaßnahmen zur Prüfung innerhalb der Fachverwaltung vorgeschlagen:

 

·         In der Innenstadt sollen – sobald verfügbar, finanzierbar oder durch Sponsoring umsetzbar – mindestens 25 neue Fahrradbügel aufgestellt werden. Schwerpunktmäßig sollen diese vor allem an ÖPNV-Zugangsstellen und an öffentlichen Gebäuden verortet werden.

·         Die Verkehrsführung in der Marienstraße soll verändert werden. Dabei soll die Einbahnstraße zwischen Barfüßerstraße und Frauenplan herumgedreht werden. Die Durchfahrung parallel zur Wartburgallee würde dadurch unterbunden, gleichzeitig können alle Ziele in der Marienstraße weiterhin uneingeschränkt erreicht werden. Die Marienstraße wird danach – sofern straßenverkehrsbehördlich zulässig - auf gesamter Länge für den Radverkehr freigegeben.

·         Die Einrichtung eines Car-Sharing-Standortes in der Nähe vom Bahnhof wird vorbereitet. Ein Anbieter hat Bereitschaft erklärt, einen noch auszuweisenden Standort in Eisenach einzurichten. Die Stadt Eisenach unterstützt dies aktiv durch die entgeltliche Bereitstellung einer Fläche in städtischer Verfügbarkeit.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 01 - Leitlinien des VEP 2035

Anlage 02 - 10 Leitthesen des VEP 2035