I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
das verkehrliche Leitbild der Stadt Eisenach
zum Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2035 gemäß der dargelegten Leitlinien
(Anlage 01) und Leitthesen (Anlage 02).
II. Begründung:
Mit dem Beschluss des Stadtrates der Stadt Eisenach Nr. 0642-StR/2016 vom
18.10.2016 wurde die stufenweise Fortschreibung des VEP vereinbart. Unter
anderem wurde eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Bei einer
öffentlichen Auftaktveranstaltung am 21.06.2018 wurden den Bürgerinnen und
Bürgern der Stadt das Vorgehen und der Ablauf bei der Fortschreibung des VEP
erläutert und umfangreiche Analyseergebnisse vorgestellt. Die Öffentlichkeit
hatte an diesem Abend sowie bis einschließlich 31.07.2018 die Möglichkeit, sich
auch via Internet und Post an dieser ersten Phase des Bürgerdialoges zu
beteiligen. Im Ergebnis dieser Anregungen wurden die grundsätzlichen Leitlinien
für den VEP entwickelt und priorisiert. Diese nunmehr vorgelegten 10 Leitziele
der generellen Verkehrsplanung sind mit den zu beteiligenden Ämtern abgestimmt
und werden kraft Selbstbindungsbeschluss des Stadtrates zukünftig als
Richtschnur für die weitergehende Maßnahmenplanung und –umsetzung für den VEP
2035 dienen.
Die vorgelegten verkehrsplanerischen Leitlinien werden zudem mit den
Leitlinien des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) abgeglichen und
sollen zu einem gemeinsamen Thesenpapier weiterentwickelt werden. Zunächst
sollen nun - als erster Schritt - die Leitthesen des VEP beschlossen werden.
Die Leitlinien des verkehrlichen Leitbildes der Stadt Eisenach sind in
Anlage 01 ausführlich beschrieben und plausibilisiert worden. In Anlage 02 sind
diese zu 10 Leitthesen der Verkehrsentwicklungsplanung 2035 zusammengefasst
worden.
Um im Sinne des verkehrlichen Leibildes einen ersten Entwicklungsimpuls
zu setzen, werden von der Verkehrsplanung folgende drei
Sofortmaßnahmen zur Prüfung innerhalb der Fachverwaltung vorgeschlagen:
·
In der Innenstadt sollen – sobald verfügbar, finanzierbar oder durch Sponsoring umsetzbar
– mindestens 25 neue Fahrradbügel
aufgestellt werden. Schwerpunktmäßig
sollen diese vor allem an ÖPNV-Zugangsstellen und an öffentlichen Gebäuden
verortet werden.
·
Die Verkehrsführung
in der Marienstraße soll verändert werden. Dabei soll die Einbahnstraße zwischen Barfüßerstraße und Frauenplan
herumgedreht werden. Die Durchfahrung parallel zur Wartburgallee würde dadurch
unterbunden, gleichzeitig können alle Ziele in der Marienstraße weiterhin
uneingeschränkt erreicht werden. Die Marienstraße wird danach – sofern
straßenverkehrsbehördlich zulässig - auf gesamter Länge für den Radverkehr
freigegeben.
·
Die Einrichtung
eines Car-Sharing-Standortes in der Nähe vom Bahnhof wird vorbereitet. Ein Anbieter hat Bereitschaft
erklärt, einen noch auszuweisenden Standort in Eisenach einzurichten. Die Stadt
Eisenach unterstützt dies aktiv durch die entgeltliche Bereitstellung einer
Fläche in städtischer Verfügbarkeit.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 01 - Leitlinien des VEP 2035
Anlage 02 - 10 Leitthesen des VEP 2035