Betreff
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion - Pflasterkonzept
Vorlage
AF-0407/2018
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Ist dieses Pflasterkonzept mit der Denkmalbehörde abgestimmt?

 

2.       Ist dieses Pflasterkonzept durch den Stadtrat beschlossen?

 

3.       Vom durchgerosteten Handlauf aus DDR – Zeiten wurde ein Teilstück entfernt, der Rest wurde wieder eingebaut. Wird nun nur das Teilstück oder der gesamte Handlauf erneuert?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

1.       Da bislang kein Pflasterkonzept vorliegt, ist auch keines mit der Denkmalbehörde abgestimmt worden. Im Jahre 2015 gab es gemeinsame Begehungen von Tiefbau und Stadtplanung in der Südstadt, in deren Ergebnis protokollarisch festgehalten und in einfacher Form graphisch dargestellt wurde, welche Pflastermaterialien im jeweiligen Gehwegbereich nach gemeinsamer fachlicher Auffassung zukünftig an welcher Stelle Verwendung finden sollten. Die Erstellung eines entsprechenden Gestaltungskataloges (Pflasterkonzept) konnte bislang nicht bewerkstelligt werden.

 

2.       Aus der Beantwortung von Frage 1 ergibt sich, dass kein Pflasterkonzept durch den Stadtrat beschlossen wurde.

 

3.       Das Geländer wurde soweit möglich erhalten.

Es gibt im Bereich noch mehrere desolate Grundstücksmauern, die erneuert werden müssen, in diesem Zusammenhang sind dann auch die Geländer bzw. Handläufe neu zu gestalten. Die Kriterien dieser Gestaltung sind noch festzulegen.