I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach
beschließt:
den vorliegenden Städtebaulichen
Vertrag gemäß § 11 Abs.1 Nr. 1 BauGB für das Bauleitplanverfahren zum
Bebauungsplan Nr. 46 “Auf dem Reitenberg” Neukirchen zwischen der Stadt
Eisenach und der Firma Reuss Holzverarbeitung, -recycling und Energieholz GmbH.
Begründung:
Auf dem Reitenberg in der Gemarkung des Stadtteils Neukirchen besteht seit längerer Zeit ein u. a. vom Vorhabenträger betriebener Recyclinghof. Auf diesem Areal betreibt der Vorhabenträger seitdem verschiedene Recyclingarbeiten und Unternehmungen (Altholzaufbereitung, Altholz-, Grünschnitt-, Altreifenumschlag sowie eine Holzbrikettieranlage mit maximal 15.000 t/ a). Diese Nutzungen wurden auf der Grundlage des § 35 BauGB genehmigt, wobei die Möglichkeiten für Erweiterungen der baulichen Nutzungen nach dieser Gesetzesgrundlage erschöpft sind. Die Stadt Eisenach wies bereits mit dem zuletzt erteilten Genehmigungsbescheid auf die Notwendigkeit der Durchführung einer Bauleitplanung hin, um auch im Interesse des Vorhabenträgers Planungssicherheit für die baulichen Nutzungen im Bestand zu erlangen.
Der Vorhabenträger plant nun
mehrere Erweiterungen des Betriebsbereiches und Recyclingangebotes. Dazu
gehören die Erweiterung des Grünschnittumschlags (30.000 t/ a), die
Kapazitätserweiterung der Brikettieranlage (30.000 t/a), der Neubau von Büro-
und Sozialgebäuden, die Errichtung eines mit naturbelassenen Hölzern befeuerten
Biomasse- Heizkraftwerkes und die Errichtung einer Pelletieranlage mit
Spänetrocknungsanlage (60.000 t/a). Dieses geplante Vorhaben kann planungsrechtlich
nicht mehr auf den § 35 BauGB gestützt werden.
Um bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für die geplanten Erweiterungen und gleichzeitig Planungssicherheit für die vorhandenen baulichen Nutzungen zu erwirken, stellte der Vorhabenträger den Antrag auf Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens. Die wirtschaftlichen Interessen des Vorhabenträgers zur Schaffung des angestrebten Planungsrechtes stimmen mit den Interessen und Zielen der Stadt Eisenach hinsichtlich einer nachhaltigen, städtebaulich geordneten Entwicklung des Gebietes überein. Das veranlasst die Stadt Eisenach, für den betreffenden Bereich den Bebauungsplan Nr. 46 “Auf dem Reitenberg” einschließlich der ggf. erforderlichen begleitenden Untersuchungen aufzustellen.
Nach § 11 Absatz 1 Satz 1 BauGB schließen die Vertragspartner zur Sicherung der Ziele und Zwecke der städtebaulichen Planung den vorliegenden Städtebaulichen Vertrag, der vom Stadtrat der Stadt Eisenach zu beschließen ist.
Anlagenverzeichnis:
1. Städtebaulicher
Vertrag (Textteil)
2. Karte
zum Städtebaulichen Vertrag