Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Barrierefreiheit in Eisenach - Maßnahmen seit dem Stadtrundgang der OB
Vorlage
AF-0411/2018
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Welche Maßnahmen hat die Oberbürgermeisterin seit ihrem Stadtrundgang zur Verbesserung der Barrierefreiheit durchgeführt und welche sind bis 2019 geplant?

2.       Welche beim Stadtrundgang entdeckten Hindernisse konnten bis dato aus welchen Gründen nicht beseitigt werden und welche werden aus welchen Gründen nicht beseitigt werden können?

3.       Gibt es allgemeine Vorschriften oder Richtlinien oder Vorgaben der OB darüber, in welchem Abstand auf Straßen abgesenkte Bordsteine existieren sollten? Wenn Ja, welche?


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1. und 2.:

Bei der Begehung mit der Oberbürgermeisterin und Vertretern der Verbände wurden eine Vielzahl von Wünschen geäußert bzw. auf Missstände aus der Sicht des Einzelnen hingewiesen. Eine Vielzahl der Vorschläge widerspricht sich dabei, weil zum Beispiel Rollstuhlfahrer eine komplette Absenkung der Borde fordern, Sehbehinderte jedoch den Bordanschlag zur Führung des Blindenstocks benötigen. Bei Ampelanlagen führen längere Grünzeiten für Fußgänger in einer Richtung zur Verkürzung der Grünzeiten in der anderen (kreuzenden) Richtung. Der wirkliche Bedarf an Veränderungen konnte so nicht objektiv ermittelt werden.

 

Mit dem Behindertenbeauftragten fanden daher mehrere Gespräche statt, in denen eine interne Priorisierung und Bewertung vorgenommen wurde. Diese wird jetzt mit den Behindertenverbänden diskutiert.

 

Zu 3.:

Es gelten einheitliche Vorgaben im Baurecht, die einzuhalten sind.