Betreff
1. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Parkhäuser in der Stadt Eisenach
Vorlage
0343-StR/2010
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die 1. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Parkhäuser in der Stadt Eisenach, wie in der Anlage beigefügt, mit Wirkung zum 01.07.2010.

 


Begründung:

 

Um die Attraktivität der Parkhäuser der Stadt Eisenach zu erhöhen und eine stärkere Nutzung in den Abendstunden zu erreichen, wird die Gültigkeit des bislang bis 22:00 Uhr geltenden Tagestarifs auf 19:00 Uhr herabgesetzt. Damit gilt ab 19:00 Uhr der Nachttarif. Der Nachttarif errechnet sich analog dem jeweils gültigen Tagestarifs, ist jedoch auf 2,00 €/ Nacht beschränkt (bislang 1,80 €/Nacht).

Den Nutzern wird damit die Gelegenheit gegeben, ihre Fahrzeuge in den Abendstunden (z. Bsp. zum Kino- oder Restaurantbesuch) komfortabel und kostengünstig in die beiden Parkhäuser einzustellen.

 

Außerdem wird der Sonn- und Feiertagstarif von derzeit 60 Cent je Stunde auf 40 Cent je Stunde reduziert, um eine bessere Auslastung an ansonsten im Stadtgebiet gebührenfreien Sonn- und Feiertagen zu erzielen. Zur Verbesserung der Kostentransparenz wir der Tarif auch als 30min-Tarif ausgewiesen.

 

Weiterhin wurden die maximal anfallenden Tagesentgelte von 10 €/Tag auf 6 €/Tag an Werktagen und von 6 €/Tag auf 4 €/Tag an Sonn- und Feiertagen reduziert, da die bisherigen Maximalentgelte nur äußerst selten ausgeschöpft werden. Vor allem im Parkhaus „Am Markt“ parken die Nutzer derzeit kaum länger als 2 – 3 Stunden. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Hemmschwelle vor zu hohen Maximalkosten abzubauen und eine größere Anzahl von „Tagesparkern“ (mit einer entsprechenden Erhöhung der Einnahmen)  zu gewinnen. Ein ausreichender finanzieller Abstand zum Tagesparkplatz Karl-Marx-Straße (Tagesgebühr 3 €) bleibt gewahrt.

 

 

Für Dauernutzer des Parkhauses Uferstraße wurde in der Zeitzone 2 zusätzlich das Job-Ticket für die Zeit von Montag bis Samstag in Höhe von 35,00 € eingeführt. Eine Forderung nach Ausdehnung der Job-Ticket-Lösung wurde nach Einführung der Gebührenpflicht an Samstagen von einigen Dauerparkern erhoben. Hiermit soll insbesondere Berufstätigen, die auch an Samstagen arbeiten müssen, ein Anreiz zum Umstieg aus Zeitzone 3 in Zeitzone 2 geboten werden.


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung

 

Entwurf der Fließtextversion in der Fassung der 1. Änderung  der Benutzungs- und Entgeltordnung