I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 0036 – Offene Hilfen, Pflegegeld
–, in der Haushaltsstelle 41153.732200 – Sonstige
Hilfe zur Pflege – in Höhe von 100.000,00
€.
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Mehreinnahmen in der
Haushaltsstelle 41208.255400 – Leistungen von Sozialleistungsträgern in
Einrichtungen –.
II. Begründung:
Zum 01.01.2017 wurde durch das
Bundesteilhabegesetzes u.a. § 64 f Abs.3 in das SGB XII eingefügt. Danach sollen,
soweit die Sicherstellung der häuslichen Pflege für Pflegebedürftige mit
Pflegegrad 2-5 im Rahmen des Arbeitgebermodells erfolgt, die hierfür
angemessenen Kosten übernommen werden.
Zu Beginn des laufenden Jahres erfolgte eine
Antragstellung für Leistungen der Hilfe zur Pflege im Arbeitgebermodell nach §
64 f Abs.3 SGB XII mit angemessenen Kosten, deren Höhe jedoch nicht
vorhersehbar war.
Im Haushaltsplan wurden im Deckungskreis 0036
Mittel in Höhe von insgesamt 707.710,00 € eingestellt. Die Ausgaben zum Stand
04.10.2018 belaufen sich auf insgesamt 669.245,77 €.
Die noch zu erwartenden Ausgaben
berücksichtigt und entsprechend hochgerechnet, ergibt sich ein gerundeter
Mehrbedarf im Deckungskreis 0036 - Offene Hilfen, Pflegegeld -, in der Haushaltsstelle 41153.732200 -
Kostenübernahme für das sogenannte Arbeitgebermodell gem. § 64 f Abs.3 SGB XII - in Höhe von 100.000,00 €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt über
entsprechende Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 41208.255400 -Leistungen von Sozialleistungsträgern in
Einrichtungen.
Da es sich bei den Leistungen der Hilfe zur
Pflege um unabweisbare Pflichtaufgaben nach dem SGB XII handelt, ist die
Finanzierung der Ausgaben sicherzustellen.