Betreff
Lärmaktionsplan der Stadt Eisenach, Entwurf zur Kenntnis
Vorlage
1191-BR/2018
Aktenzeichen
Dez.III/ LAP Entwurf
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Eisenach hat als Pflichtaufgabe im übertragenen Wirkungskreis nach Maßgabe der EU Richtlinie Umgebungslärm und gem. §§ 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz ihren Lärmaktionsplan (LAP) für Verkehrslärm bei Straßen ab  3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr (entspricht einem durchschnittlichen täglichen Verkehr  - DTV - ab 8.000 Kraftfahrzeugen pro Tag) bis zum Ende des Jahres aufzustellen.

 

Zum einen sollte mit der Richtlinie ein gemeinsames Konzept erstellt werden, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, vorzubeugen und zu mindern. Zum anderen sollte es die Grundlage für eine Einführung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Lärmminderung allgemein sein. Die Richtlinie enthält keine speziellen Zielvorgaben, sondern gibt nur den Rahmen vor, um die Zielerreichung zu erleichtern. Auch das BImSchG sieht keinen speziellen Maßnahmenkatalog für die Lärmaktionsplanung vor. Es liegt im Ermessen der Behörde, wie gegen die Lärmbelastung vorgegangen wird und welche Maßnahmen ergriffen werden.

 

Zur Aufstellung des LAP Straße 2018 wurde eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen und ein Konzept mit Verfahrensablaufplan erstellt (siehe Berichtsvorlage März 2018). Zur fachlichen Erarbeitung wurde ein Ingenieurbüro beauftragt.

 

Mit dem nachfolgenden Bericht wird der Stadtrat der Stadt Eisenach über den bisherigen Stand des Verfahrens zum Lärmaktionsplan der Stadt Eisenach für Straßen 2018 (LAP Straße 2018) und die anstehenden Aufgaben in zeitlicher Folge informiert:

 

Zum Verfahren:

Die 1. Öffentlichkeitsbeteiligung zum LAP erfolgte am 03.07.2018 mittels Einwohnerversammlung. Hierbei wurde das Verfahren erläutert, Probleme benannt und Vorschläge diskutiert.

 

Die Auswertung der eingegangenen Anregungen von Maßnahmen und Hinweise von Problemstraßen wurde vorgenommen.

 

Die Ergebnisse sind zunächst in den (Vor-) Entwurf des LAP eingegangen. Dieser Entwurf wurde stadtintern abgestimmt und auch dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben.

 

Der nun vorliegende Entwurf des LAP der Stadt Eisenach 2018 (siehe Anlage 2) zur 2. Öffentlichkeitsbeteiligung liegt in der Zeit vom 15.10.2018 bis zum 09.11.2018 öffentlich aus (siehe Anlage 1 – Bekanntmachung). Parallel werden zu dieser Zeit die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Mittels Bürgerforum am 25.10.2018 wurde die Öffentlichkeit nochmals direkt angesprochen.

 

Die  Ergebnisse dieser Beteiligungen werden in den LAP 2018 eingearbeitet und  spätestens in der 47. KW 2018 der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie übergeben, die diesen bis Jahresende 2018 zur entsprechenden EU-Stelle weiterleitet. Der Stadtrat der Stadt Eisenach erhält in der Stadtratssitzung am 04.12.2018 hierzu einen Endbericht und den fertigen LAP Straße 2018 zur Kenntnis.

 

Es werden hiermit auch alle Stadtratsmitglieder aufgerufen sich innerhalb der Auslegung aktiv an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen.

 


Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1:             Öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des LAP 2018

Anlage 2:             Entwurf des LAP der Stadt Eisenach (2018)

 

Die Anlage 2 können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.