Sachverhalt:
Die Stadt Eisenach hat als Pflichtaufgabe im übertragenen Wirkungskreis
nach Maßgabe der EU Richtlinie Umgebungslärm und gem. §§ 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz ihren
Lärmaktionsplan (LAP) für Verkehrslärm bei Straßen ab 3 Mio. Fahrzeugen
pro Jahr (entspricht einem durchschnittlichen täglichen
Verkehr - DTV - ab 8.000 Kraftfahrzeugen
pro Tag) bis zum Ende des Jahres aufzustellen.
Zum einen sollte
mit der Richtlinie ein gemeinsames Konzept erstellt werden, um schädliche
Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, vorzubeugen und zu mindern. Zum
anderen sollte es die Grundlage für eine Einführung von Gemeinschaftsmaßnahmen
zur Lärmminderung allgemein sein. Die Richtlinie enthält keine speziellen
Zielvorgaben, sondern gibt nur den Rahmen vor, um die Zielerreichung zu
erleichtern. Auch das BImSchG sieht keinen speziellen Maßnahmenkatalog für die
Lärmaktionsplanung vor. Es liegt im Ermessen der Behörde, wie gegen die
Lärmbelastung vorgegangen wird und welche Maßnahmen ergriffen werden.
Zur
Aufstellung des LAP Straße 2018 wurde eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen und
ein Konzept mit Verfahrensablaufplan erstellt (siehe Berichtsvorlage März
2018). Zur fachlichen Erarbeitung wurde ein Ingenieurbüro beauftragt.
Mit dem
nachfolgenden Bericht wird der Stadtrat der Stadt Eisenach über den bisherigen
Stand des Verfahrens zum Lärmaktionsplan der Stadt Eisenach für Straßen 2018
(LAP Straße 2018) und die anstehenden Aufgaben in zeitlicher Folge informiert:
Zum Verfahren:
Die 1. Öffentlichkeitsbeteiligung zum LAP
erfolgte am 03.07.2018 mittels Einwohnerversammlung. Hierbei wurde das
Verfahren erläutert, Probleme benannt und Vorschläge diskutiert.
Die Auswertung der eingegangenen Anregungen
von Maßnahmen und Hinweise von Problemstraßen wurde vorgenommen.
Die Ergebnisse sind zunächst in den (Vor-)
Entwurf des LAP eingegangen. Dieser Entwurf wurde stadtintern abgestimmt und
auch dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben.
Der nun vorliegende Entwurf des LAP der Stadt
Eisenach 2018 (siehe Anlage 2) zur
2. Öffentlichkeitsbeteiligung liegt in der Zeit vom 15.10.2018 bis zum
09.11.2018 öffentlich aus (siehe Anlage
1 – Bekanntmachung). Parallel werden zu dieser Zeit die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Mittels Bürgerforum am
25.10.2018 wurde die Öffentlichkeit nochmals direkt angesprochen.
Die
Ergebnisse dieser Beteiligungen werden in den LAP 2018 eingearbeitet
und spätestens in der 47. KW 2018 der
Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie übergeben, die diesen bis
Jahresende 2018 zur entsprechenden EU-Stelle weiterleitet. Der Stadtrat der
Stadt Eisenach erhält in der Stadtratssitzung am 04.12.2018 hierzu einen
Endbericht und den fertigen LAP Straße 2018 zur Kenntnis.
Es werden hiermit auch alle
Stadtratsmitglieder aufgerufen sich innerhalb der Auslegung aktiv an der
Lärmaktionsplanung zu beteiligen.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des LAP 2018
Anlage 2: Entwurf des LAP der Stadt Eisenach (2018)
Die Anlage 2 können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.