Sachverhalt

 

 

Im Zuge der Beschlussfassung über die Friedhofsgebührensatzung  am 27.11.2009 (StR/0089/2009) wurde die Verwaltung beauftragt, einen Finanzbericht der Kostenstelle Friedhof zum 31.12.2009 sowie einen Quartalsbericht zum 31.03.2010 mit Darstellung der Wirksamkeit der Gebührenerhöhung zur Verfügung zu stellen.

Demgemäß soll mit dieser Berichtsvorlage eine entsprechende Information in Form der zahlenmäßigen Präsentation mit Erläuterungen der wirtschaftlichen Entwicklung und deren Ursachen erfolgen.

 

 

1.         Finanzbericht zum 31.12.2009

 

Neben der Kostenstelle Friedhof werden mit der Anlage 1 die Jahresergebnisse 2009 aller Kostenstellen (KSt) der Sparte Friedhof und mittels Diagramm (Anlage 2) die einzelnen Ergebnisse unter Berücksichtigung der umgelegten Abteilungs- und Betriebsleitungskosten dargestellt.

 

Im Wirtschaftsjahr 2009 schloss der Bereich Friedhof erwartungsgemäß (nach Schließung des Krematoriums mit einem Jahresverlust 2008 in dieser Kostenstelle von 402 T€) immer noch mit einem enormen Verlust von insgesamt 275,1 T € (Plan: 225,9 T€) ab.

Hauptursächlich sind bekanntermaßen die nicht kostendeckenden Gebühren. Bedingt durch  die Verzögerung der Gebührenanhebung war es in 2009 ferner nicht mehr möglich, einen Erlöszuwachs zu erzielen.

 

Zusätzliche Kosten wegen zu bildender Rückstellungen im Rahmen der Altersteilzeit von 2 Mitarbeiterinnen der Friedhofsverwaltung haben die abzudeckenden allgemeinen Abteilungskosten beträchtlich um 63,5 T€ auf 176,9 T€ erhöht und wirken sich schließlich durch die Umlage auf die einzelnen Kostenstellenergebnisse erheblich aus.

 

 

KSt Friedhof

 

Trotz Einsparungen bei den Material- und Personalkosten in Höhe von immerhin 53 T€ gegenüber dem Planansatz entstand mangels kostendeckender Gebühr ein Fehlbetrag von

199,1 T€.

Erhebliche Auswirkungen hatte die Abteilungskostenumlage, die zum einen gegenüber dem Vorjahr angestiegen und zum anderen bedingt durch den Wegfall der Kostenstelle Krematorium (Anteil Umlage in 2008 30%) nunmehr auf die verbliebenen Kostenstellen zu verteilen ist. Berechnungsgrundlage sind die Erträge, so dass die Umlage mit einem Betrag von 134,1 T€ in der Kostenstelle Friedhof in besonderem Maße wirkt.                                                

Nicht zuletzt tragen auch die infolge der verspäteten Gebührenanhebung im Jahr 2009 noch nicht durch Gebühren gedeckten Abschreibungen für die Gebäudeteile des Krematoriums zum Ergebnis bei.

 

 

KSt Kapelle

 

Wie das Ergebnis der Gebührenkalkulation zeigte, deckte die bisherige Gebühr für Trauerfeiern in der Kapelle die Kosten nicht annähernd. Die Rückläufigkeit der Anzahl an Trauerfeiern gegenüber dem Vorjahr (2008: 465; 2009: 432) hat zusätzlich zu einer Ergebnisverschlechterung geführt.

Der mit der neuen Gebühr auszugleichende Verlustvortrag beläuft sich auf 50,7 T€.

 

 

 

 

 

KSt Leichenhalle

 

Planungsseitig bestand besonders für diesen Bereich die Schwierigkeit, nach Schließung des Krematoriums die künftige Auslastung vorherzusehen.

Es wurde zwar von einer damit einhergehenden geringeren Nutzung ausgegangen, allerdings zeigen die tatsächlich erreichten Erlöse in Höhe von nur 40,8 % des Planansatzes einen weitaus höheren Rückgang der Einstellungen und damit beträchtliche Mindereinnahmen gegenüber dem Vorjahr (2008: 96,7 T€ bei 1.474 Einstellungen;  2009: 41,6 T€ bei 641 Einstellungen).

 

Der Ausweis eines Gewinns von 7,8 T€ in dieser Kostenstelle ist lediglich der Tatsache geschuldet, dass durch den Eintritt einer Langzeiterkrankung Personalkosten von nahezu 20 T€ entfallen sind.

 

 

2.         Finanzbericht zum 31.03.2010

 

Bereits während des Entscheidungsprozesses zur Gebührenerhöhung wurde die Problematik der Fallzahlenprognose als Grundlage für die Kalkulation einer realistischen Gebühr aufgezeigt.

Die Auswirkung der Aufgabe des Geschäftsfeldes der Einäscherungen auf die Anzahl der Bestattungen sowie Grabstättenverkäufe und nicht zuletzt auf die Kapellen- und Leichenhallennutzung war angesichts fehlender Erfahrungswerte zum Zeitpunkt der Kalkulation nicht einschätzbar.

Inwieweit die schließlich angenommenen und der Gebührenberechnung zugrunde gelegten Fallzahlen den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen und es gelingt, ein die ansatzfähigen Kosten deckendes Gebührenaufkommen zu erzielen, wird sich wegen des verspäteten Inkrafttretens der Gebühr erst im Verlauf bzw. zum Ende dieses Wirtschaftsjahres zeigen.

 

Das Quartalsergebnis gibt sicher einen ersten Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung und lässt speziell für den Part Friedhof und damit hinsichtlich der Gebühren für Bestattungen und Nutzungsrechte erkennen, dass unter Berücksichtigung des auszugleichenden Vorjahresverlustes von 199,1 T€ weitere Gebührenerhöhungen unvermeidlich sein werden.                        Für konkrete Aussagen zur notwendigen Gebührenanpassung bleibt die weitere Entwicklung der Fallzahlen und Erträge und nicht zuletzt wegen saisonaler Schwankungen auch die Höhe der Kosten im Verlauf dieses Jahres abzuwarten. 

 

Auf der Basis der neuen Gebühren wurde im Planjahr 2010 für die Sparte Friedhof erstmals nach 2006 wieder ein Gewinn in Höhe von 57,6 T€ geplant.

Bei der Erfolgsplanung mussten wie auch bei der Gebührenkalkulation bezüglich der Fallzahlen, wie oben ausgeführt, Annahmen getroffen werden, so dass erlösseitig ohne Zweifel Risiken bestehen.

 

Wie die Kostenstellenauswertung für die ersten 3 Monate (Anlage 3) und die grafisch dargestellten einzelnen Quartalsergebnisse unter Berücksichtigung der umgelegten Abteilungskosten (Anlage 4) zeigen, schließt die Sparte Friedhof trotz Gebührenerhöhung zum 31.03.2010 insgesamt mit einem Verlust von 3,6 T€ ab.

 

Für eine exaktere Darstellung und damit mehr Aussagekraft der Ergebnisse in Anlehnung an das zu erwartende Ist-Ergebnis wurden hilfsweise folgende buchhalterisch nicht erfasste Erträge hinzu gerechnet:

 

In der Kostenstelle Friedhof erfolgte zum einen eine anteilmäßige Einstellung der nach derzeitigem Stand der Verkäufe von Nutzungsrechten zu erwartenden Erträge aus dem Erwerb bzw. der Verlängerung von Nutzungsrechten und zum anderen ein anteiliger Ansatz für die noch nicht geflossenen Pflegekosten – und Kriegsgräberzuschüsse.

 

 

KSt Friedhof

 

Das Quartalsergebnis mit einem Verlust von 1,3 T€, zudem positiv beeinflusst durch noch nicht buchmäßig erfasste Entsorgungs- und Gaskosten für die einschlägigen Monate in Höhe von 11,5 T€ und im Rahmen der Winterdienstleistungen erzielter innerbetrieblicher Erträge von 14,7 T€, lässt schon jetzt erkennen, dass eine Deckung des beträchtlichen Fehlbetrages aus 2009 mit den geltenden Gebühren nicht erreicht wird.                                  

Selbst unter Berücksichtigung der oben erläuterten ertragsmäßigen Anpassungen hinsichtlich der noch nicht gebuchten Erträge aus der Grabstättennutzung belaufen sich die Erträge aus sämtlichen Gebühren in dieser Kostenstelle auf lediglich 10,7 % des Planansatzes.                                                                                                                       Dies liegt zum einen an der geringen Anzahl an Erdbestattungen. Während im ersten Quartal 2009 14 Erdbestattungen zu verzeichnen waren, sind es 2010 lediglich 4, bei einer Gebühr von 627 € ein beachtlicher Einnahmerückgang.  

                                                                

Wird der Anteil an Erdbestattungen weiterhin so gering bleiben, wird eine beachtliche Verteuerung dieser Beisetzungsgebühr unausweichlich sein.     

                                                                             

In Anbetracht der wenigen Erdbestattungen fallen dementsprechend auch die Erlöse aus dem Verkauf der vergleichsweise teuren Grabstätten gering aus.

 

Am Beispiel der Inanspruchnahme der Nutzungsrechte für die Urnengemeinschaftsanlage im ersten Quartal zeigt sich auch deutlich ein Trend in Richtung anonymer Bestattung, insofern mit einer Gebühr von 217 € auch zu kostengünstigeren Beisetzungen. Der entsprechende Anteil an den verkauften Nutzungsrechten beläuft sich auf 77,6 %, während  Urnengemeinschaftsanlagen mit namentlicher Benennung nur mit 22,4 % in Anspruch genommen wurden (Gebühr EA: 465 €; OT: 716 €).

Die Anzahl der Beisetzungen in den Urnengemeinschaftsanlagen liegen zwar insgesamt in kalkulierter Höhe, allerdings wirkt sich hier die geringe Gebühr für die überwiegend anonymen Bestattungen aus.

Hinsichtlich der Planung der Erträge aus Verkäufen von Nutzungsrechten wird offensichtlich, dass die Ansätze weit über die tatsächlich zu erwartenden Erlöse hinausgehen.

 

 

KSt Kapelle

 

Die Anzahl der im ersten Quartal 2010 stattgefundenen Trauerfeiern liegt mit 116 weit unter dem statistischen Wert des Vorjahres (139) und der erwarteten Kapellennutzung.               Die in diesem Zeitraum erzielten Erlöse reichten folglich für eine vollumfängliche Kosten- deckung in diesem Quartal nicht aus und führten erneut zu einem Fehlbetrag von 7,1 T€.

 

Der Verlustvortrag aus 2009 von 50,7 T€ wird insofern mit der neu kalkulierten Gebühr nicht aufzufangen sein.

Die weitere Inanspruchnahme der Kapelle für Trauerfeiern im Verlauf des Jahres bleibt abzuwarten.

 

 

KSt Leichenhalle

 

Das positive Ergebnis dieser Kostenstelle mit 4,8 T€ lässt auf den ersten Blick auf eine kostendeckende Gebühr schließen.

Ursächlich ist jedoch der Wegfall der kompletten Personalkosten für das Quartal in Höhe von 8,5 T€ infolge der Langzeiterkrankung des der Leichenhalle zugeordneten Mitarbeiters.   

 

Nach Einbruch der Anzahl an Einstellungen durch die Schließung des Krematoriums  entwickeln sich die Einstellungen weiterhin rückläufig (1. Quartal 2009: 210; 1. Quartal 2010: 189). Dieser Trend begründet sich damit, dass Bestatter im Kreisgebiet aus Kostengründen inzwischen eigene Kühlzellen vorhalten und selbst bei Durchführung von Trauerfeiern auf dem Eisenacher Friedhof unmittelbar nach der Feier die Abholung durch die Bestatter oder das jeweilige Krematorium erfolgt.

Infolge dessen und der Herabsetzung der Gebühr in diesem Jahr muss damit gerechnet werden, dass die geplanten Erlöse nicht erreicht werden.

 

Obgleich mit der Einstellungsgebühr kein Verlustvortrag aus 2009 auszugleichen ist, wird aus jetziger Sicht eine Kostendeckung in 2010 vermutlich nicht erzielt.

 

 

Über das Halbjahresergebnis 2010 der einzelnen Kostenstellen wird zu gegebener Zeit informiert.

 


Anlagenverzeichnis:

 

 

Anlage 1: Finanzbericht FH 31.12.2009

 

Anlage 2: Finanzbericht FH 31.12.2009 – Diagramm

 

Anlage 3: Finanzbericht FH 31.03.2010

 

Anlage 4: Finanzbericht FH 31.03.2010 - Diagramm