Betreff
Zuschüsse an kulturelle Vereine der Stadt Eisenach für das Jahr 2018 entsprechend der Kulturförderrichtlinie
Vorlage
1197-WKT/2018
Aktenzeichen
41 06 04
Art
Beschlussvorlage WKT

I. Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Tourismus der Stadt Eisenach beschließt:

Die Auszahlung der Zuschüsse entsprechend der Kulturförderrichtlinie an kulturelle Vereine der Stadt Eisenach für das Jahr 2018 entsprechend der Anlage 1.


II. Begründung

 

Für das Jahr 2018 lagen dem Kulturamt 7 Projektanträge von Vereinen vor,

6 davon wurden fristgerecht eingereicht.

 

Der Förderkreis zur Erhaltung Eisenachs beantragte die Förderung unter Berücksichtigung als begründeter Ausnahmefall (nach 3.2. der Richtlinien) im März 2018 und widmete mit Änderungsantrag vom 18.08.2018 das Jahresprojekt 2018 um, da das ursprüngliche Projekt „Restaurierung des Geländers auf der Mauer an der Nikolaikirche“ nicht durchgeführt werden konnte.

 

Auch der Förderverein „Freunde der Musikschule“ widmete sein Projekt mit Antrag vom 14.09.2018 um, da die Konzertreise nach Sedan nicht zustande kam.

 

Der Förderverein für die Entwicklung der Menschen e. V. legte seinen Antrag fristgemäß vor, jedoch fehlten eine detaillierte Projektbeschreibung sowie ein angepasster Kosten- und Finanzierungsplan und ein aktueller Freistellungsbescheid als Nachweis der Gemeinnützigkeit des Vereines. Aus diesem Grund wurde dieser Verein bei der Vergabe der Zuschüsse nicht berücksichtigt.

 

Eine entsprechende Übersicht finden Sie in der Anlage.

 

Entsprechend der Kulturförderrichtlinie können maximal 50% der Gesamtausgabe gefördert werden,

Die vorgeschlagene Gesamtförderung beträgt 13.211,50 €.

 

Am 09.10.2018 fand die Sitzung des Kulturbeirates statt. Er empfahl die Auszahlung der Zuschüsse an die Vereine laut Liste.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Liste Zuschüsse an Vereine 2018