hier: Änderung des Beschlusses vom 05.06.2018 zur Vorlage Nr. 1065-HFA/2018
I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach
beschließt:
Der am 05.06.2018 zur Vorlage Nr. 1065-HFA/2018
gefaßte Beschluss wird hinsichtlich der Deckung wie folgt geändert:
Die Deckung
der außerplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 49530.788200 -Gehörlosengeld außerhalb von
Einrichtungen- in Höhe von 66.600,00 €
erfolgt über Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 41208.255400 -Leistungen von Sozialleistungs-trägern in
Einrichtungen.
II. Begründung
Zum damaligen Zeitpunkt der Beschlussvorlage war kalkuliert worden, dass
die Gelder in der angegebenen Deckungshaushaltsstelle 41192.742100
-Stationäre Pflege gem. § 65 SGB XII, PG 2- ausreichen, um zur Deckung der beschlossenen
außerplanmäßigen Ausgabe herangezogen werden zu können.
Die Fallzahlentwicklung in der stationären Pflege zeigt nun, dass der
Ansatz in der Haushaltsstelle 41192.742100 -Stationäre Pflege gem. § 65 SGB XII,
PG 2- vollständig für diese Ausgaben benötigt wird. Daher ist der zur Deckung der
außerplanmäßigen Ausgabe vorgesehene Betrag in Höhe von 66.600,00 € wieder in
die Haushaltsstelle 41192.742100 zurück zu buchen.
In der Einnahmehaushaltsstelle 41208.255400 -Leistungen von
Sozialleistungsträgern in Einrichtungen- wurden bisher erheblich mehr Einnahmen (AO-Soll: 1.274.114,07 €)
generiert als für das Jahr 2018 angesetzt (900.000,00 €), so dass die Deckung
der außerplanmäßigen
Ausgabe aus dieser Haushaltsstelle erfolgt.
Daher ist der Beschluss vom 05.06.2018 dahingehend zu ändern, dass die
Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 49530.788200
-Gehörlosengeld außerhalb von Einrichtungen- in Höhe von 66.600,00 € über Mehreinnahmen in
der Haushaltsstelle 41208.255400 -Leistungen von
Sozialleistungsträgern in Einrichtungen- erfolgt.