Betreff
Antrag nach § 35 Abs. 1 S. 3 ThürKO - Anordnung an die Oberbürgermeisterin zur Nachverhandlung mit dem Wartburgkreis über den Zukunftsvertrag
Vorlage
1202-StR/2018
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, den gegenwärtigen Entwurf eines Zukunftsvertrages zur freiwilligen Fusion der kreisfreien Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis in Gesprächen mit dem Landrat mit folgenden Zielstellungen nach zu verhandeln:

 

1.       Empfehlung des Jugendhilfeausschusses:

 

a.       Erhalt der bestehenden und bedarfsgerechten Jugendhilfestrukturen in der Stadt Eisenach, dies betrifft insbesondere die sehr gute Zusammenarbeit mit den in Eisenach tätigen freien Trägern der Jugendhilfe auf der Basis von entsprechenden Verträgen (Erhalt der Trägervielfalt)

 

b.      Weiterführung der derzeit bestehenden schulbezogenen Jugendsozialarbeit  in 4 Grundschulen, 3 Regelschulen, der Gemeinschaftsschule, dem Förderzentrum und der Berufsschule mit insgesamt 7,75 VbE

 

c.       Fortsetzung der Förderung der Jugendverbandsarbeit gem. § 17 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG) – hier: insbesondere Stadtjugendring Eisenach und Kreissportbund

 

2.       Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Sport:

 

Erweiterung des in der Stadt vorgehaltenen Angebotes der Landkreisverwaltung um den Bereich der Umweltverwaltung

 

3.    Antrag der Fraktion DIE LINKE:

 

Eisenach soll künftig in der Trägerversammlung des Jobcenters einen Sitz und eine Stimme haben

 

4.    Antrag des Stadtrates Herrn Neumann:

 

Sofern der Stadtrat beschließen sollte, dass die Schulträgerschaft auf den Wartburgkreis wechselt und damit ein Eigentümerwechsel einhergeht, ist dafür ein Vermögensausgleich vom Wartburgkreis an die Stadt Eisenach zu vereinbaren. Hierfür ist die Berechnungsmethode zur Erlangung der Kreisfreiheit 1998 anzustellen.


II. Begründung:

 

Auf Antrag mehrerer Mitglieder des Stadtrates hat die Oberbürgermeisterin für den 30.10.18 zu einer Sondersitzung des Stadtrates geladen. Beratungsgegenstand soll die Nachverhandlung zum Entwurf des Zukunftsvertrages über die Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis sein.

Der Entwurf des Zukunftsvertrages wurde auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin zur Beratung in alle Ausschüsse verwiesen. Die Fachausschüsse haben im Ergebnis der Beratungen ihre fachlichen Empfehlungen an den Stadtrat zu möglichen Nachverhandlungen beschlossen. Die Vorlage berücksichtigt darüber hinaus auch die Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.10.18.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss war für den 22.10.18 einberufen worden. Mangels Teilnahme war der Ausschuss nicht beschlussfähig; die Sitzung konnte nicht durchgeführt werden.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat seine Beratung am 22.10.18 durchgeführt. Die im Beschlusstext dargestellt textliche Fassung wurde einstimmig angenommen.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Tourismus hat am 23.10.18 getagt. Ein Votum zu möglichen Nachverhandlungen wurde nicht abgegeben.

 

Der Ausschuss für Soziales, Bildung und Gesundheit hat am 24.10.18 getagt. Der Ausschuss hat die Annahme des Zukunftsvertrages durch den Stadtrat ohne Änderungsbedarfe empfohlen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Sport hat den Zukunftsvertrag am 25.10.18 beraten und empfohlen, dass auch die Bereiche der Umweltverwaltung, die auf den Wartburgkreis übergehen, ihren Sitz in Eisenach behalten.

 

Die Fraktion DIE LINKE hat beantragt, § 6 des Entwurfes des Zukunftsvertrages zur Trägerversammlung des Jobcenters nachzuverhandeln.

Ohne eine Stimme in der Trägerversammlung eines neuen gemeinsamen Jobcenters hätte Eisenach keine Einflussmöglichkeit auf:

·         organisatorische und personalwirtschaftliche Angelegenheiten, also auch nicht auf die Bestellung der Geschäftsführung den Einsatz der aktiven Haushaltsmittel

·         den Maßnahmemix/Maßnahmezielrichtung (aktive Arbeitsmarktpolitik)

·         die lokale Planung und deren Umsetzung insgesamt

Eisenach ist jedoch wirtschaftliches Zentrum, zugleich sozialer Brennpunkt und soziale Stadt.

Eisenach ist bei wichtigen wirtschaftlichen Kennzahlen stärker als 1/3 eines angenommenen Gesamtkreises. Würde man eine virtuelle Eingemeindung vornehmen, wäre die Wirtschaftskraft wahrscheinlich schnell bei 50 % im Vergleich zum Wartburgkreis.

Bei den arbeitsmarktlichen Kennzahlen ein ähnliches Bild: über 1/3 ist der Anteil Eisenachs.

Bei den arbeitsmarktlich/sozialen Kennziffern nach dem SGB II ist der Anteil Eisenachs über 40%, in einzelnen Positionen mit Tendenz in Richtung 50% (Flüchtlinge, Kinder in Bedarfsgemeinschaften). Die Zukunftspotentiale liegen also zu 50% in Eisenach.

Die Organisation der Trägerversammlung ist in § 44c SGB II geregelt. Dort ist bestimmt, dass immer die eine Hälfte der Mitglieder durch die Agentur für Arbeit entsandt wird, die andere Hälfte durch die Trägerkommune. In der Regel sollen jeweils drei Vertreter entsandt werden.

Im Jobcenter Eisenach sind jeweils drei Vertreter entsandt. Eisenach entsendet die Oberbürgermeisterin, den Sozialdezernenten und den Vorsitzenden des Sozialausschusses. Damit sind die drei zuständigen politischen Funktion in der Trägerversammlung vertreten. Über den Vorsitzenden des Sozialausschusses wird der Stadtrat in einem transparenten Verfahren einbezogen.

Im Jobcenter des Wartburgkreises wird von der gesetzlichen Empfehlung abgewichen. Die kommunale Seite entsendet den Landrat und den Sozialdezernenten. Neben der Missachtung der Empfehlung des Bundesgesetzgebers findet auch keine transparente Mitwirkung des demokratisch gewählten Kreistages statt, obwohl der Kreistag letztlich über die Sozialausgaben des Kreises zu befinden hat.

Im Kommentar von Wolfgang Eichel zum SGB II wird ausdrücklich erwähnt, dass die Formulierung im Gesetz, dass in der Regel jeweils drei Vertreter zu entsenden sind, insbesondere bei der Zusammenlegung von Kommunen von dieser Zahl abgewichen werden kann. Damit wollte der Gesetzgeber ausdrücklich eine Öffnungsklausel schaffen, damit nach einer Zusammenlegung die Interessen der Beteiligten gewahrt werden können. Eine Erweiterung der Mitglieder der Trägerversammlung im Wartburgkreis um einen Sitz würde also genau der Intention des Bundesgesetzgebers entsprechen.

 

Herr Neumann beantragt, dass für den Fall, dass die Schulträgerschaft nicht bei der Stadt Eisenach verbleibt, über einen Vermögensausgleich zu verhandeln ist. Dies ist sachgerecht, da zum Zeitpunkt der Kreisfreiheit im Jahre 1998 die Stadt Eisenach für das übergehende Vermögen eine Entschädigungszahlung in Höhe von rd. 12 Mio. DM an den Wartburgkreis geleistet hatte. Entsprechend der damaligen Methodik wäre für den Teil der übergehenden Schulen diese Zahlung rückabzuwickeln.