I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt, den gegenwärtigen Entwurf eines
Zukunftsvertrages zur freiwilligen Fusion der kreisfreien Stadt Eisenach mit
dem Wartburgkreis in Gesprächen mit dem Landrat mit folgenden Zielstellungen
nach zu verhandeln:
1.
Empfehlung des Jugendhilfeausschusses:
a. Erhalt der bestehenden und bedarfsgerechten
Jugendhilfestrukturen in der Stadt Eisenach, dies betrifft insbesondere die
sehr gute Zusammenarbeit mit den in Eisenach tätigen freien Trägern der
Jugendhilfe auf der Basis von entsprechenden Verträgen (Erhalt der Trägervielfalt)
b. Weiterführung der derzeit bestehenden
schulbezogenen Jugendsozialarbeit in 4
Grundschulen, 3 Regelschulen, der Gemeinschaftsschule, dem Förderzentrum und
der Berufsschule mit insgesamt 7,75 VbE
c. Fortsetzung der Förderung der Jugendverbandsarbeit
gem. § 17 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG) –
hier: insbesondere Stadtjugendring Eisenach und Kreissportbund
2. Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Umwelt und Sport:
Erweiterung
des in der Stadt vorgehaltenen Angebotes der Landkreisverwaltung um den Bereich
der Umweltverwaltung
3. Antrag der Fraktion DIE LINKE:
Eisenach
soll künftig in der Trägerversammlung des Jobcenters einen Sitz und eine Stimme
haben
4. Antrag des Stadtrates Herrn Neumann:
Sofern der Stadtrat beschließen sollte, dass die Schulträgerschaft auf den Wartburgkreis wechselt und damit ein Eigentümerwechsel einhergeht, ist dafür ein Vermögensausgleich vom Wartburgkreis an die Stadt Eisenach zu vereinbaren. Hierfür ist die Berechnungsmethode zur Erlangung der Kreisfreiheit 1998 anzustellen.
II. Begründung:
Auf Antrag mehrerer
Mitglieder des Stadtrates hat die Oberbürgermeisterin für den 30.10.18 zu einer
Sondersitzung des Stadtrates geladen. Beratungsgegenstand soll die
Nachverhandlung zum Entwurf des Zukunftsvertrages über die Fusion der Stadt
Eisenach mit dem Wartburgkreis sein.
Der Entwurf des
Zukunftsvertrages wurde auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin zur Beratung in
alle Ausschüsse verwiesen. Die Fachausschüsse haben im Ergebnis der Beratungen
ihre fachlichen Empfehlungen an den Stadtrat zu möglichen Nachverhandlungen
beschlossen. Die Vorlage berücksichtigt darüber hinaus auch die Empfehlungen
des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.10.18.
Der Rechnungsprüfungsausschuss
war für den 22.10.18 einberufen worden. Mangels Teilnahme war der Ausschuss
nicht beschlussfähig; die Sitzung konnte nicht durchgeführt werden.
Der Jugendhilfeausschuss
hat seine Beratung am 22.10.18 durchgeführt. Die im Beschlusstext dargestellt
textliche Fassung wurde einstimmig angenommen.
Der Ausschuss für Wirtschaft,
Kultur und Tourismus hat am 23.10.18 getagt. Ein Votum zu möglichen
Nachverhandlungen wurde nicht abgegeben.
Der Ausschuss für
Soziales, Bildung und Gesundheit hat am 24.10.18 getagt. Der Ausschuss hat
die Annahme des Zukunftsvertrages durch den Stadtrat ohne Änderungsbedarfe
empfohlen.
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Sport hat den Zukunftsvertrag am 25.10.18
beraten und empfohlen, dass auch die Bereiche der Umweltverwaltung, die auf den
Wartburgkreis übergehen, ihren Sitz in Eisenach behalten.
Die Fraktion DIE LINKE
hat beantragt, § 6 des Entwurfes des Zukunftsvertrages zur Trägerversammlung
des Jobcenters nachzuverhandeln.
Ohne eine Stimme in der Trägerversammlung eines neuen gemeinsamen
Jobcenters hätte Eisenach keine Einflussmöglichkeit auf:
·
organisatorische und personalwirtschaftliche
Angelegenheiten, also auch nicht auf die Bestellung der Geschäftsführung den
Einsatz der aktiven Haushaltsmittel
·
den Maßnahmemix/Maßnahmezielrichtung (aktive
Arbeitsmarktpolitik)
·
die lokale Planung und deren Umsetzung insgesamt
Eisenach ist jedoch wirtschaftliches Zentrum, zugleich sozialer
Brennpunkt und soziale Stadt.
Eisenach ist bei wichtigen wirtschaftlichen Kennzahlen stärker als 1/3
eines angenommenen Gesamtkreises. Würde man eine virtuelle Eingemeindung
vornehmen, wäre die Wirtschaftskraft wahrscheinlich schnell bei 50 % im Vergleich
zum Wartburgkreis.
Bei den arbeitsmarktlichen Kennzahlen ein ähnliches Bild: über 1/3 ist
der Anteil Eisenachs.
Bei den arbeitsmarktlich/sozialen Kennziffern nach dem SGB II ist der
Anteil Eisenachs über 40%, in einzelnen Positionen mit Tendenz in Richtung 50%
(Flüchtlinge, Kinder in Bedarfsgemeinschaften). Die Zukunftspotentiale liegen
also zu 50% in Eisenach.
Die Organisation der Trägerversammlung ist in § 44c SGB II geregelt.
Dort ist bestimmt, dass immer die eine Hälfte der Mitglieder durch die Agentur
für Arbeit entsandt wird, die andere Hälfte durch die Trägerkommune. In der
Regel sollen jeweils drei Vertreter entsandt werden.
Im Jobcenter Eisenach sind jeweils drei Vertreter entsandt. Eisenach
entsendet die Oberbürgermeisterin, den Sozialdezernenten und den Vorsitzenden
des Sozialausschusses. Damit sind die drei zuständigen politischen Funktion in
der Trägerversammlung vertreten. Über den Vorsitzenden des Sozialausschusses
wird der Stadtrat in einem transparenten Verfahren einbezogen.
Im Jobcenter des Wartburgkreises wird von der gesetzlichen Empfehlung
abgewichen. Die kommunale Seite entsendet den Landrat und den
Sozialdezernenten. Neben der Missachtung der Empfehlung des Bundesgesetzgebers
findet auch keine transparente Mitwirkung des demokratisch gewählten Kreistages
statt, obwohl der Kreistag letztlich über die Sozialausgaben des Kreises zu
befinden hat.
Im Kommentar von Wolfgang Eichel zum SGB II wird ausdrücklich erwähnt,
dass die Formulierung im Gesetz, dass in der Regel jeweils drei Vertreter zu
entsenden sind, insbesondere bei der Zusammenlegung von Kommunen von dieser
Zahl abgewichen werden kann. Damit wollte der Gesetzgeber ausdrücklich eine
Öffnungsklausel schaffen, damit nach einer Zusammenlegung die Interessen der
Beteiligten gewahrt werden können. Eine Erweiterung der Mitglieder der
Trägerversammlung im Wartburgkreis um einen Sitz würde also genau der Intention
des Bundesgesetzgebers entsprechen.
Herr Neumann beantragt, dass für den Fall, dass die Schulträgerschaft nicht bei der Stadt Eisenach verbleibt, über einen Vermögensausgleich zu verhandeln ist. Dies ist sachgerecht, da zum Zeitpunkt der Kreisfreiheit im Jahre 1998 die Stadt Eisenach für das übergehende Vermögen eine Entschädigungszahlung in Höhe von rd. 12 Mio. DM an den Wartburgkreis geleistet hatte. Entsprechend der damaligen Methodik wäre für den Teil der übergehenden Schulen diese Zahlung rückabzuwickeln.