I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Die
Stadt Eisenach tritt dem Verein „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher
Kommunen in Thüringen (AGFK-TH e.V.)“ als Gründungsmitglied bei.
2.
Der
Bürgermeister vertritt die Stadt Eisenach in der AGFK-TH e.V., gemäß Beschluss
(Vorlagennummer: 0498-AT/2016).
3. Die Stadt Eisenach entsendet Mitarbeiter/Innen in den Facharbeitskreis bzw. die Arbeitsgruppen der AGFK-TH e.V., gemäß Beschluss (Vorlagennummer: 0498-AT/2016).
II. Begründung:
Die Stadt Eisenach ist seit dem 22.06.2016
aktives Mitglied in der „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in
Thüringen“ und profitiert seitdem von der Arbeit in der AGFK-TH, der Vernetzung
und dem Erfahrungsaustausch mit anderen Mitgliedskommunen und den gemeinsamen
Projekten zum Thema Radverkehr und Nahmobilität. Die AGFK-TH besteht bisher als
Arbeitsgruppe und nicht als selbständige juristische Person.
Für die Finanzierung der Geschäftsführung
sowie von Projekten der AGFK-TH stellt der Freistaat Thüringen bis 2019
Finanzmittel bereit. Diese finanzielle Unterstützung wurde vom Freistaat unter
der Voraussetzung abgeschlossen, dass die AGFK-TH in einen eingetragenen Verein
überführt wird. Die Vereinbarung endet am 31.12.2019.
Um die finanzielle Unterstützung des
Freistaates über 2019 hinaus weiter in Anspruch nehmen zu können, ist die
Gründung eines eingetragenen Vereins notwendig. Die Vereinsgründung ist im
ersten Halbjahr 2019 geplant.
Der Verein wird eine Geschäftsstelle zur
Erledigung der Aufgaben haben.
Der Sitz der AGFK-TH e.V. wird in Erfurt sein.
Durch diesen Beschluss erfolgt keine Zustimmung über Zuschüsse der Mitgliedskommunen für übergreifende, lokale oder auch investive Projekte des Vereins.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Satzung AGFK-TH 2018
Anlage 2: Beitragsordnung AGFK-TH 2018
Anlage 3: Organigramm AGFK-TH 2018