Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Versicherung des Theatergebäudes und Nebengebäuden
Vorlage
AF-0421/2018
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       War der Oberbürgermeisterin dieser Umstand bekannt? Wenn Ja, seit wann? Und wenn nicht, was hat die Oberbürgermeisterin seit Bekanntwerden des fehlenden Versicherungsschutzes unternommen, um hier Abhilfe zu schaffen?

2.       Ist es möglich, kommende Zuschüsse an die Stiftung seitens der Stadt Eisenach an gewisse Kriterien, wie z.B. den Abschluss ausreichender Versicherungen, zu koppeln? Wenn Ja, zieht die Oberbürgermeisterin das in Betracht? Wenn Nein, warum nicht?

3.       Kann und wird die Oberbürgermeisterin prüfen, ob weitere öffentliche Gebäude mit Bezug zur Stadt, etwa Gebäude von Gesellschaften mit städtischer Beteiligung, ausreichend versichert sind, um so einen möglichen Schaden für diese Gesellschaften und letztlich für die Gesellschafter, abzuwenden? Wenn Ja, wann? Wenn Nein, warum nicht?

4.       Wie wird seitens der Stiftungsleitung begründet, dass bislang keine Versicherung abgeschlossen worden war?

5.       In welcher Form sind die rein städtischen Gebäude versichert und welche Kosten fallen hierfür jährlich in welcher Haushaltsstelle an?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die Trägergesellschaft LTE GmbH hatte seit ihrer Gründung eine Elementarschadensversicherung bei der Mannheimer Versicherung. Alle Verträge, so auch diese Elementarschadensversicherung gingen zum 01.01.2009 von der Landestheater GmbH auf die Kulturstiftung Meiningen-Eisenach über. Der neue Träger, also die Kulturstiftung Meiningen-Eisenach, hat dann die Elementarschadensversicherung bei der Mannheimer Versicherung gekündigt. Es war nicht davon auszugehen, dass es keine weitere Versicherung gab, etwa bei einer anderen Gesellschaft. Auch die Jahresberichte ließen nicht den Verdacht aufkommen, dass keine Versicherung bestand.

 

Zu 2.

Die Oberbürgermeisterin kann ein Gebäude nur komplett versichern. Eine 35%ige Versicherung ist nicht möglich. Es kann nicht eingeschätzt werden, ob der Freistaat Thüringen in Zukunft seine Praxis ändern wird.

 

Zu 3.

Andere öffentliche Gebäude von Gesellschaften mit städtischer Beteiligung im Eigentum des Freistaats Thüringen oder unter Beteiligung des Freistaats Thüringen existieren nicht.

 

Zu 4.

Nach unserer Kenntnis versichert der Freistaat Thüringen keine seiner Gebäude. Die Begründung wurde im Punkt zu 1 bereits erläutert.

 

Zu 5.

Derzeit sind 154 städtische Gebäude in einer Gebäudeversicherung und 9 städtische Gebäude über eine Wohngebäudeversicherung gegen die Risiken Feuer und Sturm/Hagel sowie  Leitungswasserschäden versichert. Die Gesamtkosten belaufen sich im Jahr 2018 auf 55.420,56 €. Die Abrechnung erfolgt objektbezogen in dem Unterabschnitt des Haushalts, für die die Versicherung abgeschlossen wurde und der Gruppe 540010 „Sachversicherungen“. Derzeit werden die Kosten auf 32 verschiedene Unterabschnitte aufgeteilt.