Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Leerstandsquote der SWG
Vorlage
AF-0422/2018
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Aus wie vielen Wohneinheiten setzt sich die Leerstandsquote zusammen? Bitte schlüsseln Sie diesen Wohneinheiten nach bewohnbar, unbewohnbar, Größen (in Räumen ist ausreichend) und nach Stadtteilen (Nord, Zentrum, Wartenberg, Süd, West, Ost) auf!

2.       Wie viele dieser Wohnungen entsprechen nicht den Kriterien der Unterkunftsrichtlinie der Stadt Eisenach?

3.       Wie groß waren die Wartelisten auf welche Wohnungsarten zum 30.09.2018?

4.       Nach welchen Wohnungsgrößen besteht derzeit die größte Nachfrage und wie und in welcher Form hat sich diese Nachfrage seit 2015, also mit dem Einsetzen der Flüchtlingskrise, verändert?

5.       Ergibt sich aus Sicht von Oberbürgermeisterin und SWG-Geschäftsführung aus den Ausführungen in der Wohnungsmarktprognose zur KdU-Richtlinie (Kap. 8.4., S. 79) Veränderungsbedarf an der städtischen Unterkunftsrichtlinie? Wenn Ja, welcher? Wenn Nein, warum nicht?


ich beantworte Ihre Anfrage in Abstimmung mit der Gesellschaft wie folgt:

 

Einführend ist darauf hinzuweisen, dass die Gesellschaft im Rahmen der Zweckausübung nach § 75 ThürKO verpflichtet ist, das Unternehmen so zu führen, dass ein Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abgeworfen werden kann. Weiterhin müssen die Einnahmen der Gesellschaft mindestens alle Aufwendungen decken und neben einer marktüblichen Verzinsung des Eigenkapitals angemessene Rücklagen ermöglichen.

 

 

Zu 1: Um Doppelarbeiten zu vermeiden, erfolgt eine genauere Erhebung und Darstellung der detaillierten Leerstände im Zusammenhang mit dem Wirtschafts- und Finanzplan. Die Fertigstellung soll planmäßig bis Ende November 2018 erfolgen. Derzeit hat die Gesellschaft auch keine Kapazitäten für solche zusätzlichen Arbeiten.

 

Zu 2: Dies lässt sich so nicht beantworten, da dies in erster Linie von der Personenzahl abhängt. Eine Standard - Einraumwohnung (Großblockbau bzw. Plattenbau) hat ca. 33-38 m² und liegt damit deutlich unter der zulässigen Fläche von 45 m² für eine Person. Eine Standard - Zweiraumwohnung liegt allerdings bei ca. 50-55 m² und liegt damit deutlich über der zulässigen Fläche für eine Person aber deutlich unter der zulässigen Fläche für zwei Personen (60m²).

 

Zu 3: Für 5R-Wohnungen oder auch größer lagen insgesamt 25 Anträge vor.

 

Für 2R-Wohnungen (incl. 1-Wo. „zur Not“) lagen 328 Anträge vor, wovon ca. 250 noch aktuell sein dürften. (Teilweise erledigt sich ein Antrag ohne, dass die SWG darüber Bescheid erhält). Teilweise geht die Nachfrage dabei auf angestrebten Stadtgebietswechsel bzw. Geschosswechsel zurück. 

 

Bei den anderen Wohnungstypen ist die Nachfrage einigermaßen ausgeglichen bzw. beruht hauptsächlich auf Stadtgebietswechsel bzw. Geschosswechsel u.ä.

 

Zu 4: Derzeit besteht, wie auch schon früher, eine hohe Nachfrage nach kleinen Wohnungen, insbes. kleinen Zweiraumwohnungen für eine Person.

 

Neu hinzugekommen ist die Nachfrage nach großen Wohnungen, was aber nicht nur auf den zusätzlichen Bedarf geflüchteter Menschen zurückzuführen ist, sondern teils auch auf die gute Konjunkturlage.

 

Ebenfalls neu hinzugekommen ist die Nachfrage nach sehr großen Wohnungen (5 Zi. und mehr), welche nahezu ausschließlich auf Flüchtlinge zurückzuführen ist.

 

Zu 5: Wie bereits im Text der Wohnungsmarktprognose ausgeführt, handelt es sich dabei um eine grundsätzliche und deutschlandweite Erscheinung. Den größten Teil der KdU Aufwendungen erhält die Stadt vom Bund erstattet, so dass es sich hier im Wesentlichen um „durchlaufende Gelder“ handelt.

 

Die Handlungsmöglichkeiten wie

 

-       Einfrieren der Beträge von Seiten der Stadt bzw. des Jobcenters

-       Spezielle Vereinbarungen mit der SWG und ggf. anderen großen Vermietern zur preisgünstigeren Wohnungsversorgung von Anspruchsstellern

-       „Freiwillige“ Maßnahmen der SWG, z.B. Abgabe günstiger Angebote speziell an SGBII-Bezieher

 

würden in erster Linie zu einer Verschlechterung der Wohnmöglichkeiten von SGBII-Beziehern führen und zu erhöhtem Konfliktpotential. Von der eingeschränkten Zulässigkeit und Rechtsicherheit der ersten beiden Maßnahmen abgesehen.