Betreff
Änderung der Zuschussvereinbarung für das Bürgerhaus der Stadt Eisenach
Vorlage
0346-StR/2010
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die als Anlage beigefügte Zuschussvereinbarung über die finanzielle Förderung des Bürgerhauses in der Fassung vom 28.05.2010.

 


Begründung:

 

Entsprechend dem Auftrag des Haupt- und Finanzausschusses, die am 11.01.2010 mit der Catering  Service GmbH geschlossen Vereinbarung über die finanzielle Förderung des Bürgerhauses bezüglich 

 

·       der unentgeltlichen Nutzung des Bürgerhauses für eigene Veranstaltungen der Stadt Eisenach

·       der unentgeltlichen Nutzung für in der Stadt Eisenach ansässigen Vereine für kulturelle, soziale, sportliche und gemeinnützige Zwecke

·       des Verbots der Verwendung des Zuschusses für politische und kommerzielle Veranstaltungen

·       der jährlichen Berichterstattung über die unentgeltliche Inanspruchnahme des Bürgerhauses sowie der dazugehörigen Nachweisführung

 

zu konkretisieren, wurde mit dem Pächter neu verhandelt.

 

Im gegenseitigen Einvernehmen erfolgte eine Änderung und Neufassung der Zuschussvereinbarung. Die entsprechenden Passagen wurden zum besseren Verständnis in der beigefügten Anlage rot dargestellt.

 

Der Zuschussbetrag in Höhe von 100.000 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer wurde gegenüber dem bisherigen Vertrag nicht verändert.

 

Da das Bürgerhaus innerhalb des Amtes 67 als Betrieb gewerblicher Art (BgA) geführt wird, kann die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden, so dass letztendlich eine finanzielle Belastung für die Stadt Eisenach von 100.000 € entsteht.

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage: Zuschussvereinbarung über die finanzielle Förderung des Bürgerhauses der Stadt Eisenach in der Fassung vom 28.05.2010