I. Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
die als
Anlage beigefügte Zuschussvereinbarung über die finanzielle Förderung des
Bürgerhauses in der Fassung vom 28.05.2010.
Begründung:
Entsprechend dem Auftrag des Haupt- und Finanzausschusses,
die am 11.01.2010 mit der Catering
Service GmbH geschlossen Vereinbarung über die finanzielle Förderung des
Bürgerhauses bezüglich
·
der unentgeltlichen Nutzung des Bürgerhauses für eigene
Veranstaltungen der Stadt Eisenach
·
der unentgeltlichen Nutzung für in der Stadt Eisenach ansässigen
Vereine für kulturelle, soziale, sportliche und gemeinnützige Zwecke
·
des Verbots der Verwendung des Zuschusses für politische und
kommerzielle Veranstaltungen
·
der jährlichen Berichterstattung über die unentgeltliche
Inanspruchnahme des Bürgerhauses sowie der dazugehörigen Nachweisführung
zu konkretisieren, wurde mit dem Pächter neu verhandelt.
Im gegenseitigen Einvernehmen erfolgte eine Änderung und
Neufassung der Zuschussvereinbarung. Die entsprechenden Passagen wurden zum
besseren Verständnis in der beigefügten Anlage rot dargestellt.
Der Zuschussbetrag in Höhe von 100.000 € zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer wurde gegenüber dem bisherigen Vertrag nicht
verändert.
Da das Bürgerhaus innerhalb des Amtes 67 als Betrieb
gewerblicher Art (BgA) geführt wird, kann die gezahlte Umsatzsteuer als
Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden, so dass letztendlich eine
finanzielle Belastung für die Stadt Eisenach von 100.000 € entsteht.
Anlagenverzeichnis:
Anlage: Zuschussvereinbarung über die finanzielle Förderung des Bürgerhauses der Stadt Eisenach in der Fassung vom 28.05.2010