II. Fragestellung
Wir fragen den Oberbürgermeister:
1.
Hat der Oberbürgermeister sichergestellt, dass
durch den Projektsteuerer LEG Fördermittel beantragt wurden?
2.
Hat der Oberbürgermeister die im Beschluss geplante
Förderung erhalten?
3.
Wenn ja, warum wurde diese im Haushalt nicht
eingestellt?
4.
Wenn nein, weshalb hat der Oberbürgermeister
entgegen dem Stadtratsbeschluss die Vorplanung entsprechend der LPh2 HOAI
beauftragt und den Stadtrat nicht vor Auftragsvergabe darüber informiert?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Durch die Stadt Eisenach wurde beim Thüringer Landesverwaltungsamt für
die voraussichtlichen Kosten der Vorplanung des ZOB ein Bewilligungsantrag für
eine Zuwendung aus dem im Projektgebiet „Tor zur Stadt“ einzig in Frage
kommenden Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Stadtumbau Ost/Aufwertung“
gestellt.
Zu 2.
Der Stadt Eisenach wurde Mitte 2009 vom TLVwA, Ref. 310, mitgeteilt,
dass aufgrund des Auslaufens des Programmes „Stadtumbau Ost/Aufwertung“ per
31.12.2009 aus diesem generell keine Neubewilligungen mehr erfolgen. Dies wäre
demnach erst mit Inkraftsetzen des Nachfolgeprogrammes voraussichtlich ab Mitte
2010 möglich. Durch die Regelung nach Ziff. 5.4 ThStBauFR ist die Beauftragung
der Leistungsphasen 1 bis 5 nach vorheriger Abstimmung mit dem TLVwA förderunschädlich.
Zu 3.
Im Haushalt 2009 wurden die voraussichtlichen Planungskosten für die
Leistungsphasen 2-4 eingestellt und dafür Einnahmen i.H.v. 66,7 % geplant.
Aufgrund der Erfahrung aus 2009 und der daraus ableitbaren Unsicherheiten
erfolgte im HH-Plan 2010 keine Planung von Einnahmen aus dem Programm
„Stadtumbau Ost / Aufwertung“.
Zu 4.
Die geplanten Mittel wurden für die allein beauftragte Vorplanung
(Leistungsphase 2) nur anteilig im Rahmen der im Haushalt 2009 eingestellten
Eigenmittel der Stadt beansprucht. Die Beauftragung der Vorplanung erfolgte
nach Kenntnisnahme des Ausbleibens der Städtebaufördermittel, um fristgerecht
eine Anmeldung für die ÖPNV-Förderung bis 30.09.2009 beim Thüringer Landesamt
für Bau und Verkehr vorlegen zu können.