Betreff
Anfrage der B90/Die Grünen-Stadtratsfraktion - Städtebauförderung - Tor zur Stadt
Vorlage
AF-0092/2010
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Wir fragen den Oberbürgermeister:

 

1.      Hat der Oberbürgermeister die entsprechenden Fördermittelanträge gestellt und mit welchem Ergebnis?

2.      Geht der Oberbürgermeister davon aus, dass ihm rückwirkend die Fördermittel noch erstattet werden?

3.      Wie gedenkt der Oberbürgermeister bei der jetzigen Haushaltssituation die Zahlungen an die LEG weiterhin sicherstellen zu können?

4.      Welche Aussage trifft das die Stadt prüfende Landesverwaltungsamt zu dieser Kostenstelle?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Durch die Stadt Eisenach wurde beim Thüringer Landesverwaltungsamt für die vertraglich vereinbarten Kosten 2009 und 2010 jeweils ein Bewilligungsantrag für eine Zuwendung aus dem im Projektgebiet „Tor zur Stadt“ einzig in Frage kommenden Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Stadtumbau Ost/Aufwertung“ beantragt. Der Stadt Eisenach wurde Mitte 2009 vom TLVwA, Ref. 310, mitgeteilt, dass aufgrund des Auslaufens des Programmes „Stadtumbau Ost/Aufwertung“ per 31.12.2009 aus diesem generell keine Neubewilligungen mehr erfolgen. Dies wäre demnach erst mit Inkraftsetzen des Nachfolgeprogrammes voraussichtlich ab Mitte 2010 möglich. Da es sich um eine bereits 2007 begonnene und jahresweise fortgeführte Leistung handelt ist diese im Rahmen der Vorbereitung i.S.v. Ziff. 5.4 ThStBauFR förderunschädlich bzw. wird rückwirkend bewilligt.

 

Zu 2.

Es wird aufgrund des in Nr.1 ausgeführten davon ausgegangen, dass mit Wirksamwerden des neuen Bund-Länder-Städtebauförderprogrammes „Stadtumbau Ost“ und aufgrund der für die Stadt Eisenach in Aussicht stehenden Jahreszuteilung 2010 eine rückwirkende Bewilligung für 2009 und 2010 erfolgt.

 

Zu 3.

Die Zahlungen für 2009 sind vollständig erfolgt, der verbliebene HH-Rest wurde nach 2010 übertragen. Durch diesen und die 2010 – wegen der bei der HH-Aufstellung unklaren Fördermittelperspektive – allein in voller Höhe geplanten kommunalen Mittel ist eine vollständige Finanzierung der für 2010 vereinbarten Kosten abgesichert.

 

Zu 4.

Durch das TLVwA, Ref. 240, wird die Kostenstelle aufgrund der Bedeutung des Projektes „Tor zur Stadt“ anerkannt.