II. Fragestellung
Wir fragen den Oberbürgermeister:
1.
Hat der Oberbürgermeister die entsprechenden
Fördermittelanträge gestellt und mit welchem Ergebnis?
2.
Geht der Oberbürgermeister davon aus, dass ihm
rückwirkend die Fördermittel noch erstattet werden?
3.
Wie gedenkt der Oberbürgermeister bei der jetzigen
Haushaltssituation die Zahlungen an die LEG weiterhin sicherstellen zu können?
4.
Welche Aussage trifft das die Stadt prüfende
Landesverwaltungsamt zu dieser Kostenstelle?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Durch die Stadt Eisenach wurde beim Thüringer Landesverwaltungsamt für
die vertraglich vereinbarten Kosten 2009 und 2010 jeweils ein
Bewilligungsantrag für eine Zuwendung aus dem im Projektgebiet „Tor zur Stadt“
einzig in Frage kommenden Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Stadtumbau
Ost/Aufwertung“ beantragt. Der Stadt Eisenach wurde Mitte 2009 vom TLVwA, Ref.
310, mitgeteilt, dass aufgrund des Auslaufens des Programmes „Stadtumbau
Ost/Aufwertung“ per 31.12.2009 aus diesem generell keine Neubewilligungen mehr
erfolgen. Dies wäre demnach erst mit Inkraftsetzen des Nachfolgeprogrammes
voraussichtlich ab Mitte 2010 möglich. Da es sich um eine bereits 2007
begonnene und jahresweise fortgeführte Leistung handelt ist diese im Rahmen der
Vorbereitung i.S.v. Ziff. 5.4 ThStBauFR förderunschädlich bzw. wird rückwirkend
bewilligt.
Zu 2.
Es wird aufgrund des in Nr.1 ausgeführten davon ausgegangen, dass mit
Wirksamwerden des neuen Bund-Länder-Städtebauförderprogrammes „Stadtumbau Ost“
und aufgrund der für die Stadt Eisenach in Aussicht stehenden Jahreszuteilung
2010 eine rückwirkende Bewilligung für 2009 und 2010 erfolgt.
Zu 3.
Die Zahlungen für 2009 sind vollständig erfolgt, der verbliebene HH-Rest
wurde nach 2010 übertragen. Durch diesen und die 2010 – wegen der bei der
HH-Aufstellung unklaren Fördermittelperspektive – allein in voller Höhe
geplanten kommunalen Mittel ist eine vollständige Finanzierung der für 2010
vereinbarten Kosten abgesichert.
Zu 4.
Durch das TLVwA, Ref. 240, wird die Kostenstelle aufgrund der Bedeutung
des Projektes „Tor zur Stadt“ anerkannt.