Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - abgelehnte Mieter bei der SWG
Vorlage
AF-0428/2018
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Welche internen Regelungen und Entscheidungsgrundlagen für die Vermietung einer Wohnung anhand des Verhältnisses vom Einkommen zur Miete bestehen bei der SWG?

2.       In wie vielen Fällen in 2018 wurde seitens der SWG ein Mietgesuch aus welchen Gründen abschlägig beschieden?

3.       Wird seitens der SWG in Fällen wie dem oben dargestellten der potentielle Mieter auf eine günstigere Wohnung hingewiesen? Wenn Nein, warum nicht?

4.       Wie viele EU- und Altersrentner befinden sich derzeit auf den Wohnungswartelisten der SWG?


ich beantworte Ihre Anfrage in Abstimmung mit der SWG wie folgt:

 

zum Sachverhalt:

 

Der geschilderte Sachverhalt liegt in der Gesellschaft nicht vor. Insofern können dazu keine weiteren Ausführungen erfolgen.

 

Zu einzelnen Fällen selbst kann eine Beantwortung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen.

 

Zu 1: Hierzu gibt es keinen festen Quotienten da dies abhängig von Familiengröße, Einkommen und geschätztem Mittelbedarf für das tägliche Leben ist (Siehe auch Punkt 3. bzw. 2.).

 

Zu 2: Im Sinne des geschilderten „Sachverhaltes“ ist der SWG kein Fall bekannt. Grundsätzlich wird jedes Wohnungsgesuch bearbeitet (Siehe auch zu Frage 3.). Ein wichtiges Prüfkriterium ist dabei natürlich die Bonität, d.h. die nachhaltige Mietzahlungsfähigkeit.

 

Zu 3: Im Rahmen der Beratungsgespräche der SWG-Verwaltung wird untersucht, welche Wohnung bzw. Wohnungen zu den Wünschen und finanziellen Möglichkeiten des Interessenten passen.

 

Zu 4: Das Kriterium wird nicht statistisch erfasst. Es wäre als Auswahlkriterium auch weder zulässig noch geeignet.