Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Antifaschistischer Ratschlag in der Goetheschule
Vorlage
AF-0429/2018
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Auf welcher Rechtsgrundlage wurde durch wen genau an welche Organisation mit welchem Veranstaltungszweck und zu welchen Konditionen diese Veranstaltung in einer städtischen Schule durchgeführt und in welcher HH-Stelle werden die Einnahmen verbucht?

2.       Auf welcher Rechtsgrundlage und durch wen wurde in der VHS Werbung für diese politische Veranstaltung / Gruppierung gemacht?

3.       Wie bewertet die Oberbürgermeisterin die direkte Werbung für politische Gruppierungen und die mindestens indirekte Werbung für politische Parteien (Bsp. Vorträge von Linke-Politikern) sowie das steckbriefartige Abbilden von politischen Gegnern vor dem Hintergrund der Regelungen des Thür. Schulgesetzes und weiterer in Frage kommender Rechtsnormen?

4.       Hat es eine Kautionszahlung gegeben und wird diese für den erhöhten Reinigungsaufwand in Anspruch genommen? Wenn Ja, in welcher Höhe und wofür alles? Wenn Nein, warum nicht?

5.       Können nunmehr andere politische Gruppierungen im Rahmen des allgemeingültigen Gleichbehandlungsgrundsatzes einen Anspruch auf die Vermietung einer Schule herleiten? Wenn Ja, welche? Wenn Nein, warum nicht?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Vorbemerkung:

Der „antirassistische und antifaschistische Ratschlag Thüringen“ hat am 22.11.18 den 3. Preis des Thüringer Demokratiepreises 2018 aus den Händen des Thüringer Ministers für Bildung, Jugend und Sport erhalten. Der Preis ist Teil des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit. Die Auszeichnung würdigt damit in besonderer Weise das tägliche Engagement von Menschen, die sich jeglichen Formen der Ausgrenzung anderer Menschen entgegen stellen.

Dass dieser Preis an den Ratschlag vergeben wurde, nachdem die diesjährige Tagung in Eisenach auch wegen der hiesigen Landeszentrale der verfassungsfeindlichen Partei NPD stattgefunden hat, bestätigt die Auffassung der Oberbürgermeisterin in ihrem Handeln.

 

zu 1.

Die Einnahme der Mietzahlung in Höhe von 400,00 € erfolgte im Regiebetrieb. Weitere Auskünfte können aufgrund des Vertragsgeheimnisses nicht mitgeteilt werden.

 

zu 2.

In der Volkshochschule wurde keine Werbung durch die Einrichtung betrieben. Das Gebäude ist öffentlich zugänglich. Unmittelbar nach Feststellung, dass Werbematerialien im Gebäude ausliegen, wurden diese eingesammelt.

 

zu 3.

Fragen zu Inhalten der Veranstaltung sind an den Veranstalter zu richten.

 

Zu 4.

Eine Kautionszahlung wurde im Vertrag nicht vereinbart.

 

zu 5.

Nein, da es weiterhin politischen Parteien untersagt ist, Räume der Stadt Eisenach zu nutzen. Sofern Vereine, Stiftungen und sonstige Initiativen aus dem politischen Raum einen Antrag auf Nutzung stellen, wird die Oberbürgermeisterin auch weiterhin im Einzelfall entscheiden. Sollte der Nutzungszweck darauf gerichtet sein, das friedliche Zusammenleben in Eisenach zu stören und verfassungsfeindliche Positionen zu vertreten, scheidet eine Nutzung städtischer Räume kategorisch aus.