Betreff
2. Änderung der Honorarordnung der Musikschule der Stadt Eisenach
Vorlage
0233-StR/2010
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die 2. Änderung der Honorarordnung der Musikschule der Stadt Eisenach.


Begründung:

 

An der Musikschule “J.S. Bach” arbeiten z.Zt. 31 Honorarlehrer/Innen.

35 % der Unterrichtsstunden an unserer Musikschule werden von ihnen geleistet.

 Die gültige Honorarordnung der Musikschule “Johann Sebastian Bach” aus dem Jahr 1998 beinhaltet vier Stufen zwischen 10.50 € und dem Höchstsatz von 13,00 €, wobei es zwischen der 3. und 4. Stufe, die für außergewöhnliche Leistungen steht, keinen Unterschied gibt.

Beabsichtigt ist die Erhöhung von 2,00 € pro Stufe und eine Erweiterung der 4. Stufe auf 16,00 €.

 

Ein großer Teil von Honorarlehrern erlangt ein ausreichendes Einkommen nur durch mehrere Beschäftigungsverhältnisse an verschiedenen Einrichtungen. Diese verzweigten Arbeitsstellen erschweren eine Einbindung in den Musikschulbetrieb wie Vorspiele, Lehrerkonzerte und andere Zusammenhangstätigkeiten, die gerade den Charakter einer Musikschule ausmachen. Trotzdem arbeiten fest angestellte und freie Lehrkräfte ihren Schülern gegenüber mit der gleichen Verantwortung und- für Kinder und Eltern oft nicht unterscheidbar- zusammen.

Einem Honorarlehrer wird der zusätzliche Zeit- und Arbeitsaufwand für Vorspiele, Auftritte, Prüfungen, Wettbewerbe u. ä. derzeit nicht bezahlt. Fahrtkosten werden nicht erstattet. Durch eine Honorarerhöhung nach 12 Jahren und einer Erweiterung der Stufe 4 kann ein finanzieller Ausgleich geschaffen sowie außerunterrichtliches Engagement gewürdigt werden.

 

Zum Vergleich die Honorarsätze der benachbarten Musikschulen:

Musikschule Wartburgkreis zwischen                        15.50 € u. 17,00 €

Musikschule “Louis Spohr” Gotha                              14.00 €

Musikschule “J. S. Bach” Mühlhausen zwischen       14,37 € u. 15.50 €

 

Mit der Erhöhung der Honorare möchte ich qualifizierte Arbeit entsprechend entlohnen und die Abwanderung von Lehrern/Lehrerinnen verhindern bzw. neuen Lehrern/Lehrerinnen den Anreiz geben, sich für eine Tätigkeit an unserer Einrichtung zu entscheiden.

 

Die Erhöhung der Honorare soll ab Januar 2011 greifen. Wenn dieser Erhöhung , wie im Haushaltssicherungskonzept  2009-2013 ( Nr. 11 / SR  UA 33300) geplant, eine Steigerung der Musikschulgebühren vorausgeht, ist es möglich, die Mehrausgaben von 15 000 € in der Haushaltsstelle Personalkosten mit Hilfe der Mehreinnahmen von 25 000 €  bei den Benutzungsgebühren zu finanzieren.

Der Zuschussbedarf der Musikschule wird durch diese Maßnahmen  reduziert- ist jedoch abhängig von mehreren Punkten, wie z.B. der Schülerbeteiligung aus dem Wartburgkreis.

 

Eine Erhöhung der Honorare ohne Erhöhung der Musikschulgebühren würde bedeuten, dass das Stundenkontingent im Honorarbereich um 25 Stunden reduziert werden muss ( pro Honorarlehrer/In eine Unterrichtsstunde) indem bestehende Honorarverträge nicht voll ausgeschöpft werden. Die daraus resultierenden fehlenden Einnahmen können nur durch eine höhere Auslastung des Gruppenunterrichts beglichen werden.

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, Honorarerhöhungen und Erhöhung der Teilnehmergebühren im Zusammenhang zu betrachten.


Anlagenverzeichnis:

 

1.                  Entwurf der 2. Änderung der Honorarordnung der Musikschule

2.                  Änderung der Honorarordnung alt/neu

3.                  Honorarübersicht der Thüringer Musikschulen