Betreff
Einwohneranfrage - Reinigung der Ullrich-von Hutten-Straße
Vorlage
EAF-0156/2018
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Weshalb antwortet die Oberbürgermeisterin dem anfragenden Bürger, dass zweimal im Jahr eine Reinigung erfolgt, obgleich das nicht zutreffend ist?

2.       Wird die Oberbürgermeisterin dafür Sorge tragen, dass noch in diesem Jahr wenigstens eine Reinigung erfolgen wird? (Wenn ja, wann?)

3.       Wie will die Oberbürgermeisterin dafür Sorge tragen, dass die von ihr zugesagte zweimalige Reinigung der Straßenseite künftig erfolgt?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Ziel ist die zweimalige Reinigung jährlich. Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit erfolgte jedoch kein Mähgang in diesem Jahr, so dass die normalerweise darauffolgend geplante Reinigung unterlassen wurde.

 

Zu 2.

Die Reinigung ist in der 48. KW erfolgt. Allerdings konnte aufgrund einer anderen kurzfristig umzusetzenden Verkehrssicherungsmaßnahme die Reinigung nicht wie geplant am Mittwoch erfolgen und musste daher auf Donnerstag ausgedehnt werden. Dies wiederum führte zu Unmut bei den Anwohnern. Aber gerade in solchen Sonderfällen muss eine Akzeptanz der verkehrlichen Einschränkungen erwartet werden, wenn andererseits die Durchführung der Reinigung gefordert wird.

 

Zu 3.

Die zweimalige Reinigung (nach dem Rasenschnitt und nach dem Laubfall) wird entsprechend vom Fachamt überwacht.