Betreff
Stand der Haushaltsausführung / Hochrechnung zum 31.12.2018
Vorlage
1241-BR/2018
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit der heutigen Vorlage erfolgt eine Berichterstattung zum Erfüllungsstand Verwaltungshaushalt zum Stichtag 30.09.2018 sowie eine Hochrechnung hinsichtlich des zu erwartenden Ergebnisses zum 31.12.2018.

 

Die Hochrechnung stellt sich in den einzelnen Hauptgruppen wie folgt dar:

 

 

Bezeichnung

Plan
2018

 

-in T€-

AO-Soll zum 30.09.2018

-in T€

Hochrech-nung zum 31.12.2018

-in T€-

mehr /
weniger

 

-in T€-

+/-
 

 

in %

Einnahmen

 

 

 

 

 

 

HGr. 0

Steuern, allg. Zuweisungen

83.578

66.762

83.301

-277

-0,33%

HGr. 1

Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

24.848

16.829

23.754

-1.094

-4,40%

HGr. 2

Sonstige Finanzeinnahmen

7.520

8.546

7.461

-60

-0,79%

Einnahmen gesamt

115.946

92.136

114.516

-1.430

-1,23%

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben

 

 

 

 

 

 

HGr. 4

Personalausgaben

25.156

17.459

24.356

-800

-3,18%

HGr. 5/6

sächlicher Verwaltungs-
und Betriebsaufwand

18.183

12.701

17.231

-952

-5,24%

HGr. 7

Zuweisungen und Zuschüsse

63.645

45.287

63.436

-209

-0,33%

HGR. 8

Sonstige Finanzausgaben

8.963

1.281

9.228

265

2,96%

Ausgaben gesamt

115.946

76.728

114.251

-1.695

-1,46%

Saldo

 

0

15.408

265

265

 

 

 

Auf die als Anlage beigefügte Gruppierungsübersicht wird im Übrigen verwiesen.

 

Im Folgenden wird auf gravierende Abweichungen im Vergleich zum Haushaltsansatz 2018 eingegangen:

 

Hauptgruppe 0: Steuern und allgemeine Zuweisungen

 

In Hauptgruppe 0 ist im Vergleich zum Haushaltsansatz eine leichte Verschlechterung in Größenordnung von ca. 277 T€ zu erwarten. Dennoch gab es in den einzelnen Gruppierungen der Hauptgruppe 0 teils erhebliche Verschiebungen:

 

Ø  Die Einnahmen bei der Gewerbesteuer wiesen zum 30.09.2018 ein Anordnungssoll von rd. 17.273 T€ (vgl. Ansatz: 14.200 T€) aus. Das Gewebesteueraufkommen ist schwer planbar und unterliegt jährlich großen Schwankungen. Das Gesamtaufkommen setzt sich zusammen aus Vorauszahlungen in Höhe von rd. 12.800 T€ und Veranlagungen (Festsetzungen nach Jahresabschluss) in Höhe von rd. 3.350 T€. Die Steuerfestsetzung durch die Stadt Eisenach ist an die Grundlagenbescheide der Finanzämter gebunden, diese wiederum an die Erklärungen der Gewerbesteuerpflichtigen zum Gewerbeertrag / Gewinn als Spiegelbild der wirtschaftlichen Entwicklung der Unternehmen im Veranlagungsjahr, sowie an die veränderte Rechtsprechung. Die Höhe des Differenzbetrages zwischen Vorauszahlung und Veranlagung sowie der Zeitpunkt der Veranlagung sind nicht steuerbar, so dass bei diesem Einnahmekonto immer mit Planabweichungen sowohl nach oben also auch nach unten gerechnet werden muss.

 

Aufgrund der bestehenden Kasseneinnahmereste wird auch im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 eine pauschale Restebereinigung in Größenordnung vorzunehmen sein (ca. 1.123 T€). Unter pauschaler Restebereinigung versteht man das In-Abgang-stellen von ungerechtfertigt hohen Kasseneinnahmeresten, die das Jahresrechnungsergebnis künstlich verbessern. Es handelt sich ausschließlich um Forderungen, deren Einbringlichkeit für die Zukunft nicht gänzlich auszuschließen, aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt nachweisbar nicht möglich ist. Man bedient sich in der Haushaltsrechnung dieses Mittels, um einen den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Jahresabschlussstand auszuweisen.

 

Unter Berücksichtigung aller Faktoren wird mit einem Jahresergebnis von rd. 15.700 T€ gerechnet.

 

Ø  Aufgrund der aktuell vorliegenden regionalisierten November-Steuerschätzung ist bei den Gemeindeanteilen aus der Einkommens- und Umsatzsteuer (Gruppierungen 010 und 012) mit Mehreinnahmen von rd. 596 T€ zu rechnen. Hier ist allerdings anzumerken, dass die Mai-Steuerschätzung noch Mehreinnahmen von rd. 700 T€ prognostiziert hatte und somit in der Tendenz eine leichte Verschlechterung eingetreten ist.

 

Ø  Zur Herstellung des Haushaltsausgleiches war die Einplanung einer Bedarfszuweisung in Größenordnung von 10.876 T€ erforderlich. Es erfolgte eine Gewährung über 7.500 T€, so dass hier Mindereinnahmen in Größenordnung von 3.375 T€ ausgewiesen werden, welche auch ursächlich für den Erlass der haushaltswirtschaftlichen Sperre gem. § 28 ThürGemHV waren.

 

Ø  Mehreinnahmen haben sich in Gruppierung 061 ergeben (574 T€). Hintergrund ist hier die Gewährung von Mitteln des Kulturlastenausgleiches. Die Einnahme war in Gruppierung 1 geplant. Mit Neufassung der entsprechenden Verwaltungsvorschrift sind diese Einnahmen künftig der Hauptgruppe 0 zuzuordnen. Es handelt sich dabei also nicht um eine „echte“ Mehreinnahme, sondern um eine einnahmeseitige Verschiebung zwischen den Hauptgruppen.

 

Im Ergebnis werden in Hauptgruppe 0 Mindereinnahmen in Größenordnung von 277 T€ erwartet. Es lässt sich jedoch feststellen, dass die Mindereinnahmen aus der Bedarfszuweisung zu einem Großteil mit Mehreinnahmen im Steuerbereich kompensiert werden können.

 

 

Hauptgruppe 1: Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

 

In dieser Hauptgruppe wird mit Mindereinnahmen in Höhe von 1.094 T€ gerechnet.

 

Ø  Gruppierung 161 weist Mindereinnahmen in Höhe von  1.132 T€ aus.

 

Hiervon entfallen allein ca. 650 T€ auf Erstattungen des Landes für den Asylbereich (Gr. 161). Hintergrund sind die geringeren Ausgaben in Gruppierung 79 (Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz), welche auch geringere Erstattungsbeträge des Landes nach sich ziehen.

 

Weitere Einnahmeminderungen sind in Haushaltsstelle 35000.161000 (VHS, Erstattungen vom Land) zu verzeichnen (rd. 150 T€). Hierbei handelt es sich jedoch nicht um „echte“ Mindereinnahmen. Vielmehr wurde der Haushaltsansatz fälschlicherweise als Erstattung angemeldet, es handelt sich jedoch um Zuweisungen des Landes, welche in Gruppierung 171 verbucht werden. 

 

Mit Mindereinnahmen ist auch bei den Erstattungen des Landes für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) zu rechnen (ca. 250 T€). Hintergrund sind hier sinkende Fallzahlen und somit geringere Ausgaben in Gruppierung 77.

 

Ø  Bei Gruppierung 162 wird mit Mehreinnahmen von rd. 215 T€ gerechnet, welche im Wesentlichen aus HHST 45570.162000 (Erstattung von anderen Sozialleistungsträgern – Heimkosten) resultieren.

 

Ø  Gruppierung 171 weist Mindereinnahmen in Größenordnung von 370 T€ aus. Neben Mehreinnahmen von 150 T€ bei der Kostenübernahme SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sind Mindereinnahmen aus der Verschiebung der Einnahmen des Kulturlastenausgleiches 526 T€ zu verzeichnen (siehe Erläuterung Gruppe 0, Ansatz 2018 Kulturlastenausgleich: 526 T€).

 

 

Hauptgruppe 2: Sonstige Finanzeinnahmen

 

Im Ergebnis ist in Hauptgruppe 2 eine Abweichung zum Haushaltsansatz von unter 1 % zu erwarten (-60 T€). Dennoch gibt es in den einzelnen Gruppierungen erhebliche Verschiebungen:

 

Ø  In Gruppierung 21,22 (Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen, Konzessionsabgaben) ist hinsichtlich der Konzessionseinnahmen ein geringeres Ergebnis in Größenordnung von rd. 39 T€ zu erwarten.

 

Ø  Die Gruppierung 24,25 (Ersatz von sozialen Leistungen) weist voraussichtliche Mindereinnahmen in Größenordnung von 381 T€ aus. Zu nennen sind hier vor allem folgende Einzelpositionen:

 

Mindereinnahmen im Bereich Unterhaltsvorschuss (Leistungen von Unterhaltspflichtigen), welche sich durch eine vorzunehmende pauschale Restebereinigung ergeben  (rd. 590 T€).

 

Mehreinnahmen in Haushaltsstelle 41208.255400 (Leistungen von Sozialleistungsträgern in Einrichtungen Einnahmen) in Größenordnung von rd. 380 T€.

 

Ø  In Gruppierung 26 (weitere Finanzeinnahmen) werden Mehreinnahmen in Höhe von rd. 361 T€ erwartet. Hauptfaktoren sind höhere Einnahmen aus Bußgeldern StVO (100 T€) sowie Mehreinnahmen im Bereich Nachzahlungszinsen für Steuererstattungen (rd. 200 T€).

 

Hauptgruppe 4

 

Bei den Personalausgaben wird im Ergebnis mit einer Verbesserung von rd. 800 T€ kalkuliert.

 

Folgende Gründe sind für die Verbesserung ursächlich:

 

  • Einsparung durch überdurchschnittlich unbesetzte Stellen aufgrund von Umsetzung, späterer Besetzung, erfolglosen Ausschreibungsverfahren (310 T€)
  • geringere Personalkosten aufgrund von Langzeiterkrankungen (370 T€)
  • geringere Ausgaben für ehrenamtliche Tätigkeiten (61 T€)
  • geringere Beihilfeversicherungsbeiträge (40 T€)
  • geringer Kosten bei der Unfallfürsorge (10 T€)
  • geringere Personalnebenkosten (10 T€)

 

Hauptgruppe 5/6 – sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

 

Die Hochrechnung zum 31.12.2018 weist Minderausgaben in einer voraussichtlichen Größenordnung von rd. 952 T€ aus (entspricht einer Abweichung von rd. 5 %).

 

Ø  Allein 526 T€ resultieren aus der Gruppierung 69 (aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II).

 

Ø  Eine weitere große Abweichung ist bei Gruppierung 64 bis 66 (Steuern, Geschäftsausgaben und andere…) in Höhe von rd. 398 T€ zu verzeichnen, resultierend aus Minderausgaben unter anderem bei:

 

·         Flächennutzungs- und Bebauungsplänen (rd. 80 T€)

·         Ausgaben Verkehrskonzept / Fortschreibung Verkehrsentwicklungsplan (rd. 65 T€)

·         Dorfentwicklungsplan Ortsteile (rd. 50 T€)

·         Sachverständigen- und Gerichtskosten SuedLink (rd. 19 T€)

·         Kostenerstattung an Bundesdruckerei für Personalausweise und Reisepässe (rd. 30 T€)

 

Hauptgruppe 7 – Zuweisungen und Zuschüsse

 

Die kalkulierte Abweichung beläuft sich auf rd. 209 T€ (Minderausgaben) und beträgt damit rd. 0,33 %. Auch hier sind Verschiebungen zwischen den einzelnen Gruppierungen zu verzeichnen:

 

Ø  Bei den Leistungen der Jugendhilfe an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen (Gr. 76) besteht Mehrbedarf in Höhe von ca. 278 T€, währen bei den Leistungen der Jugendhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen (Gr. 77) mit Minderausgaben in Höhe von 172 T€ zu rechnen ist.

 

Ø  Bei den sonstigen sozialen Leistungen (78) ist mit einem Mehrbedarf in Höhe von 399 T€ zu rechnen, welcher aus höheren Ausgaben bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII (150 T€) sowie Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (250 T€) resultiert.

 

Ø  Minderausgaben in erheblicher Form sind bei Gruppierung 79 (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) zu verzeichnen (655 T€), analog dazu ergeben sich einnahmeseitig auch geringere Erstattungen des Landes (Gr. 161)

 

Hauptgruppe 8 – sonstige Finanzausgaben

 

Die kalkulierten Mehrausgaben belaufen sich auf ca. 265 T€:

 

Ø  Bedingt durch erhebliche Verbesserungen aus der Gewerbesteuer ist mit entsprechenden Mehrausgaben bei der Gewerbesteuerumlage zu rechnen (145 T€).

 

Ø  Mehrausgaben sind auch bei der Verzinsung von Steuererstattungen (Gruppierung 84) angefallen (131 T€).

 

 

Zusammenfassend lässt sich Folgendes feststellen:

 

Die Mindereinnahmen aus der Bedarfszuweisung (siehe Erläuterung zu Hauptgruppe 0), welche für den Erlass der haushaltswirtschaftlichen Sperre gem. § 28 ThürGemHV  ursächlich waren, können vollumfänglich über den Verwaltungshaushalt kompensiert werden.

 

Darüber hinaus wird im Verwaltungshaushalt mit einem kleinen Überschuss in Höhe von rd. 265 T€ gerechnet.

 

In der Folge ist zu erwarten, dass die geplante Zuführung an den Vermögenshaushalt in geplanter Höhe zuzüglich des erwarteten Überschusses erfolgen kann.

 

Im Ergebnis dieser Hochrechnung wurde dem Haupt-und Finanzausschuss für die Sitzung am 29.11.2018 eine Beschlussvorlage zur Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre gem. § 28 ThürGemHV vorgelegt (Vorlagen-Nr. 1240-HFA/2018).

 

 


Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1 – Gruppierungsübersicht zur Hochrechnung