Sachverhalt:
Die
in den Vorjahren erstellten und veröffentlichten Beteiligungsberichte der Stadt
Eisenach werden für das Wirtschafts- und Geschäftsjahr 2017 mit dem nun
vorgelegten siebzehnten Beteiligungsbericht fortgeschrieben.
Damit
erfüllt die Stadt Eisenach die im § 75 a der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
normierte Verpflichtung zur jährlichen Erstellung eines Beteiligungsberichtes. In seinem Umfang geht der Bericht über das
hinaus, was nach der Thüringer Kommunalordnung vorgesehen ist.
Der Beteiligungsbericht ist gemäß § 75 a Abs. 1 ThürKO bis zum 30.09. des Jahres aufzustellen und nach § 75 a Abs. 3 ThürKO dem Stadtrat und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Aufgrund der teilweise späten Vorlage der Jahresabschlüsse durch die Beteiligungsunternehmen wurde mit der Aufsichtsbehörde jedoch eine Terminverlängerung vereinbart, damit für alle Unternehmen die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2017 aufgeführt werden können.
Der Bericht gibt Aufschluss über den Unternehmenszweck, die wirtschaftlichen Eckdaten der Unternehmen und Beteiligungen, den jeweiligen Verlauf des abgeschlossenen Geschäftsjahres sowie über den Personalstand und dessen Entwicklung und die Investitionstätigkeit.
Der vorgelegte Bericht basiert auf den Geschäfts- und Prüfberichten der Gesellschaften für das Wirtschafts- und Geschäftsjahr 2017 sowie auf entsprechenden Auskünften der Unternehmen und Beteiligungen.
Der Beteiligungsbericht 2017 steht im
Nachgang der Stadtratssitzung (11.12.2018) auf der Internetseite der Stadt Eisenach
www.eisenach.de, Rubrik
„Service“; Menüpunkt „Städtische Firmen“ (Link: https://www.eisenach.de/service/staedtische-firmen/) zur
Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung.
Anlagenverzeichnis
Beteiligungsbericht
2017
Die
Anlagen können im Internet unter
www.eisenach.de, Bereich Rathaus, Menüpunkt Stadtrat-Gremien, Unterpunkt
Ratsinfosystem sowie bei der Finanzverwaltung; Abteilung 20.1 Kämmerei, Markt 2
Zimmer 213 während der üblichen Dienststunden und zwar montags 09.00 – 12.00
Uhr, dienstags 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr, donnerstags 09.00 –
12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, freitags 09.00 – 12.00 Uhr eingesehen werden.