Betreff
Einwohneranfrage - Nichteinhaltung der Antwort zur Einwohneranfrage EAF-0150/2018 - Aufnahme in die Liste "Glyphosatfreie Kommune" des BUND
Vorlage
EAF-0157/2018
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Warum erfolgte die Umsetzung Ihrer Antwort vom 20.08.2018 trotz mehrfacher Nachfragen bisher nicht?

2.       Nach Informationen aus anderen Gemeinden stellt sich uns als Bürgerinitiative die Frage, ob ein Stadtratsbeschluss überhaupt nötig ist oder ob unsere Oberbürgermeisterin die Aufnahme in die BUND-Liste ohne Beschluss des Stadtrates veranlassen kann und wird? Wenn ja, wann?

3.       Wenn ein Stadtrats-Beschluss gemäß der Beantwortung der EAF 150-2018 weiterhin für sinnvoll/notwendig erachtet wird stellt sich die Frage, wann der Beschluss nun endlich in den Stadtrat eingebracht wird?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Ein zur gleichen Thematik eingebrachter Antrag der Stadträtin Frau Rexrodt wurde vom Stadtrat mehrfach zurück in die Ausschüsse verwiesen und geändert. Eine Beschlussfassung im Stadtrat steht nunmehr am 11.12.2018 an. Insofern wurde von einem weiteren Beschluss von Seiten der Verwaltung Abstand genommen, bis eine endgültige Entscheidung des Stadtrates zum Antrag der Stadträtin Frau Rexrodt vorliegt.

 

Zu 2.

Es ist richtig, ein Beschluss dazu ist nicht zwingend notwendig. Jedoch wurde vom BUND empfohlen, die Anmeldung möglichst mit einem Beschluss zu unterlegen.

 

Zu 3.

Sofern der Antrag der Stadträtin Frau Rexrodt beschlossen wird, kann die Anmeldung der Stadt Eisenach zur Aufnahme in die BUND-Liste noch in diesem Jahr erfolgen.