Betreff
Einwohneranfrage - Denkmalschutz und Baukultur in Eisenach
Vorlage
EAF-0161/2018
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Welchen Stellenwert besitzt der Denkmalschutz für die Baukultur in Eisenach, die ein wichtiger Teil der Stadtkultur und damit auch bedeutsam für die Stadtentwicklung ist?

2.       Welche anderen Möglichkeiten zieht OB Wolf in Betracht, baukulturelle Belange und Bestrebungen, insbesondere zur Erhaltung des Eisenacher Bauerbes, auch im Rahmen der Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzepts (bezüglich der Denkmalensembles Altstadt und Südstadt) zu befördern?

3.       Wäre es nicht möglich und sinnvoll, den Bereich Baukultur im Kulturbeirat wieder zu integrieren, da dieser Fachbereich durch ein Mitglied des Beirates (Diplom in Kunstgeschichte, frühere Tätigkeit im Thüringer Landesamt für Denkmalschutz und Archäologie/ Erfurt) in diesem Gremium (unabhängig von einem Denkmalbeirat) vertreten werden könnte;

4.       Wäre es nicht zweckdienlich, diese seit langem bestehende Problematik zeitnah im Stadtrat zur Diskussion zu stellen, um zu einer der Stadtentwicklung dienenden Lösung zu gelangen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Baukultur und Respekt vor dem gebauten Erbe sind Grundlagen einer verantwortungsvollen und zukunftsgewandten Stadtentwicklung in der Stadt Eisenach. Die Verwirklichung baukultureller Ansprüche bei allen Themen der gebauten Umwelt und als ganzheitlicher Ansatz hinsichtlich Partizipation, Planung und Realisierung bei Denkmalpflege-, Sanierungs- und Neubauprojekten sollte nicht nur als rein ästhetischer Maßstab verstanden werden. Die Förderung von Baukultur soll vielmehr eine durchgehende Haltung der Eisenacher widerspiegeln, mit der Lebensqualität befördert und der respektvolle Blick auf unser gebautes Erbe geschärft wird. Unser Verwaltungshandeln ist darauf gerichtet, bei allen Aktivitäten im Umgang mit der gebauten Umwelt für die Umsetzung baukultureller Mindeststandards zu sorgen, ob in der Denkmalpflege, der Stadtplanung, im kommunalen Hochbau, bei der Gestaltung des öffentlichen Raums oder im Umgang mit den Bauangelegenheiten der Bürger. Dabei ist dem Denkmalschutz ebensolche Wertigkeit beizumessen wie der Pflege zeitgenössischer Architekturauffassungen, immer jedoch mit dem ganzheitlichen Blick auf die Bewahrung und Pflege des überlieferten Orts- und Landschaftsbildes, in der Stadt wie in den Ortsteilen.

 

zu 2.

Die unter Nr. 1 formulierten Ansprüche an die Verwirklichung baukultureller Standards werden sich in den Leitgedanken des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes selbstverständlich wiederfinden. Die durch eine landesrechtlichen (Denkmalensembles) und einen städtebaulichen (Erhaltungssatzungen) Denkmalschutzstatus geschützten Bauensembles der Altstadt und der Südstadt bedürfen neben dem bereits bestehenden Ortsrecht (Bebauungspläne, Baugestaltungssatzungen, Sanierungssatzung) allerdings keines weitergehenden Schutzinstrumentariums mehr. Mit der Aufnahme von Eisenach als Programmstadt des städtebaulichen Denkmalschutzes wurde in der Altstadt auch eine wirksame Förderkulisse geschaffen, die der Beförderung von Baukultur in jeder Hinsicht außerordentlich dienlich ist. Hier wird die Stadt Eisenach ihre Anstrengungen der  vergangenen 28 Jahre fortsetzen. Für die Zukunft ist ein besonderes Augenmerk auf den Erhalt und die Ertüchtigung der technisch-infrastrukturellen Ausstattung der Erschließungsanlagen in der Südstadt zu legen, und bestenfalls müssen auch geeignete Förderinstrumente gefunden werden. Die Ausweisung weiterer Sanierungsgebiete ist vor Abschluss der Sanierungsmaßnahmen in den bislang ausgewiesenen Gebieten allerdings nicht zu erwarten.

 

zu 3.

Sicher ist im Bereich des Denkmalschutzes auch kunstgeschichtliches Wissen notwendig, um die kulturellen Implikationen von Baudenkmälern bewerten zu können. Eine Integration des Bereichs der Baukultur in den Kulturbeirat erscheint jedoch nicht als sinnvoll, da Kultur und Denkmalschutz bereits durch die ihnen übergeordneten Dezernate im institutionellen Handlungsgefüge voneinander getrennt sind. Ein gemeinsames Gremium würde zudem die Belastungsgrenze eines ehrenamtlichen Gremiums weit übersteigen.

 

 

Zu 4.

Inwieweit eine solche Fragestellung im Stadtrat zu diskutieren ist, kann allenfalls der Stadtrat entscheiden.