II. Fragestellung
1. Welchen Stellenwert besitzt
der Denkmalschutz für die Baukultur in Eisenach, die ein wichtiger Teil der
Stadtkultur und damit auch bedeutsam für die Stadtentwicklung ist?
2. Welche anderen Möglichkeiten
zieht OB Wolf in Betracht, baukulturelle Belange und Bestrebungen, insbesondere zur
Erhaltung des Eisenacher Bauerbes, auch im Rahmen der Fortschreibung des
Stadtentwicklungskonzepts (bezüglich der Denkmalensembles Altstadt und
Südstadt) zu befördern?
3. Wäre es nicht möglich und
sinnvoll, den Bereich Baukultur im Kulturbeirat wieder zu integrieren, da dieser
Fachbereich durch ein Mitglied des Beirates (Diplom in Kunstgeschichte, frühere
Tätigkeit im Thüringer Landesamt für Denkmalschutz und Archäologie/ Erfurt) in
diesem Gremium (unabhängig von einem Denkmalbeirat) vertreten werden könnte;
4. Wäre es nicht zweckdienlich, diese seit langem bestehende Problematik zeitnah im Stadtrat zur Diskussion zu stellen, um zu einer der Stadtentwicklung dienenden Lösung zu gelangen?
ich beantworte Ihre Anfrage wie
folgt:
zu 1.
Baukultur und Respekt vor dem
gebauten Erbe sind Grundlagen einer verantwortungsvollen und zukunftsgewandten
Stadtentwicklung in der Stadt Eisenach. Die Verwirklichung baukultureller
Ansprüche bei allen Themen der gebauten Umwelt und als ganzheitlicher Ansatz
hinsichtlich Partizipation, Planung und Realisierung bei Denkmalpflege-,
Sanierungs- und Neubauprojekten sollte nicht nur als rein ästhetischer Maßstab
verstanden werden. Die Förderung von Baukultur soll vielmehr eine durchgehende
Haltung der Eisenacher widerspiegeln, mit der Lebensqualität befördert und der
respektvolle Blick auf unser gebautes Erbe geschärft wird. Unser
Verwaltungshandeln ist darauf gerichtet, bei allen Aktivitäten im Umgang mit
der gebauten Umwelt für die Umsetzung baukultureller Mindeststandards zu
sorgen, ob in der Denkmalpflege, der Stadtplanung, im kommunalen Hochbau, bei
der Gestaltung des öffentlichen Raums oder im Umgang mit den Bauangelegenheiten
der Bürger. Dabei ist dem Denkmalschutz ebensolche Wertigkeit beizumessen wie
der Pflege zeitgenössischer Architekturauffassungen, immer jedoch mit dem
ganzheitlichen Blick auf die Bewahrung und Pflege des überlieferten Orts- und
Landschaftsbildes, in der Stadt wie in den Ortsteilen.
zu 2.
Die
unter Nr. 1 formulierten Ansprüche an die Verwirklichung baukultureller
Standards werden sich in den Leitgedanken des Integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes selbstverständlich wiederfinden. Die durch eine
landesrechtlichen (Denkmalensembles) und einen städtebaulichen
(Erhaltungssatzungen) Denkmalschutzstatus geschützten Bauensembles der Altstadt
und der Südstadt bedürfen neben dem bereits bestehenden Ortsrecht
(Bebauungspläne, Baugestaltungssatzungen, Sanierungssatzung) allerdings keines
weitergehenden Schutzinstrumentariums mehr. Mit der Aufnahme von Eisenach als
Programmstadt des städtebaulichen Denkmalschutzes wurde in der Altstadt auch
eine wirksame Förderkulisse geschaffen, die der Beförderung von Baukultur in
jeder Hinsicht außerordentlich dienlich ist. Hier wird die Stadt Eisenach ihre
Anstrengungen der vergangenen 28 Jahre
fortsetzen. Für die Zukunft ist ein besonderes Augenmerk auf den Erhalt und die
Ertüchtigung der technisch-infrastrukturellen Ausstattung der
Erschließungsanlagen in der Südstadt zu legen, und bestenfalls müssen auch
geeignete Förderinstrumente gefunden werden. Die Ausweisung weiterer
Sanierungsgebiete ist vor Abschluss der Sanierungsmaßnahmen in den bislang
ausgewiesenen Gebieten allerdings nicht zu erwarten.
zu 3.
Sicher
ist im Bereich des Denkmalschutzes auch kunstgeschichtliches Wissen notwendig,
um die kulturellen Implikationen von Baudenkmälern bewerten zu können. Eine
Integration des Bereichs der Baukultur in den Kulturbeirat erscheint jedoch
nicht als sinnvoll, da Kultur und Denkmalschutz bereits durch die ihnen
übergeordneten Dezernate im institutionellen Handlungsgefüge voneinander
getrennt sind. Ein gemeinsames Gremium würde zudem die Belastungsgrenze eines
ehrenamtlichen Gremiums weit übersteigen.
Zu 4.
Inwieweit eine solche Fragestellung im Stadtrat zu diskutieren ist, kann allenfalls der Stadtrat entscheiden.