Betreff
Rahmenkonzept für die schulbezogene Jugendsozialarbeit in der Stadt Eisenach 2018
Vorlage
1245-JHA/2018
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Das von der Verwaltung vorgelegte Rahmenkonzept für die schulbezogene Jugendsozialarbeit in der Stadt Eisenach vom 23.11.2018. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Konzeptes.   


II. Begründung

 

Die Sozialarbeit an Schulen, ist unzweifelhaft von hohen Bedarfslagen geprägt. Schulbezogene Jugendsozialarbeit ist deshalb eine zentrale Säule der Prävention an Schulen und im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.

 

Sie gehört insbesondere nach § 13 Absatz 1 (Jugendsozialarbeit) Sozialgesetzbuch VIII (ff. SGB VIII genannt) in Verbindung mit § 79 SGB VIII (Gesamtverantwortung, Grundausstattung) zu den Pflichtaufgaben der Stadt Eisenach als örtlicher, öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe.

 

Die (Landes)„Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit“ trat zum 01.07.2013 in Kraft (mit Änderung vom 16.06.2016) und gilt bis 30.06.2019. Aktuell befindet sich die Richtlinie in Überarbeitung und wird voraussichtlich ab 01.07.2019 weiter geführt.

 

Aktuell sind in der Stadt Eisenach (Stand Oktober 2018) jeweils eine(n) Schulsozialarbeiter*in an zehn staatlichen Schulen tätig. Schulbezogene Jugendsozialarbeit (ff. sJSA) wird in Eisenach vom Caritasverband an der Grundschule „Mosewaldschule“ und dem Staatlichen Förderschulzentrum (seit 01.01.2013), vom Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft (seit 01.11.2013) an den Regelschulen „Goethe-„ und „Geschwister- Scholl-Schule“ und seit 01.01.2018 am Berufsschulzentrum „Ludwig Erhardt“, von der Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH an der Regelschule „Wartburgschule“ und der Grundschule „Hörselschule“ (seit 02.01.2014) und von der Stadtverwaltung Eisenach/ Jugendamt an der Thüringer Gemeinschaftsschule „Oststadtschule“ und der Grundschule „Jakobschule“ (seit 02.12.2013) durchgeführt. Seit 01.03.2014 ist die Stelle der fachlichen Koordination in Kombination mit der schulbezogenen Jugendsozialarbeit an der Grundschule „Georgenschule“ besetzt.

Mit dieser vorhandenen Struktur der sJSA erreicht die Stadt Eisenach primär etwas mehr als 4000 Kinder- und Jugendliche von der Grund- bis zur Berufsschule. Dabei hat die sJSA eine wichtige Lern- und Unterstützungsfunktion im schulischen und sozialen Kontext und ist aktiv an der Gestaltung von Übergängen einzelner Bildungsgänge und in die Berufsausbildung beteiligt.

 

Der Punkt 3.1 der Landesrichtlinie und eine Auflage im Förderbescheid bestimmt, dass der örtliche Jugendhilfeausschuss die Entscheidung zur Leistungserbringung im Rahmen der Jugendhilfeplanung trifft. Der wesentliche Rahmen dazu wurde bereits am 03.09.2013 vom Jugendhilfeausschuss beschlossen und muss jetzt entsprechend der aktuellen Bedingungen erneuert werden.

 

Der jetzt vorliegende und an aktuelle Bedarfe angepasste Entwurf des „Rahmenkonzeptes für die schulbezogene Jugendsozialarbeit in der Stadt Eisenach“ muss die Grundlage für die perspektivische Leistungserbringung bilden.

 

Der Konzeptentwurf wurde am 29.10.2018 im Unterausschuss des Jugendhilfeausschuss beraten. Die von den Mitgliedern eingebrachten Änderungswünsche wurden weitestgehend in den Entwurf eingearbeitet.

 

Darüber hinaus besteht eine Verpflichtung für den öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe zur Beteiligung der von der Planung betroffenen, anerkannten Träger der freien Jugendhilfe nach § 80 Abs. 3 SGB VIII und § 12 Abs.1 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe- Ausführungsgesetz (ThürKJHAG). Dazu wurde der Konzeptentwurf Anfang November 2018 an 14 anerkannte und/ oder freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe (einschließlich Liga der Wohlfahrtsverbände, dem Stadtjugendring Eisenach e.V. als Vertreter der Jugendverbände und den, sJSA durchführenden Trägern in Eisenach), 10 Schulen, dem Staatlichen Schulamt Westthüringen, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit geschickt und diese um Stellungnahmen gebeten. Die Träger, Schulen, das Schulamt, das Jobcenter und die Agentur für Arbeit konnten bis zum 23.11.2018 zum Entwurf Stellung nehmen.

 

Rückmeldungen erfolgten von 5 Trägern und Schulen (Caritasverband, AWO Landesverband, der Goethe-, Georgen- und Hörsel schule) mit einem grundsätzlichen Einverständnis zum Konzeptentwurf. Kleinere redaktionelle Änderungswünsche wurden weitestgehend in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet. 

 

Neben diesen kleineren redaktionellen Änderungen gab es im wesentliche drei Hinweise/ Änderungswünsche gegenüber dem, an die Beteiligten verschickten Erstentwurf:

 

  1. In einer Stellungnahme wurden spezifische Konzepte für die jeweiligen Schulstandorte gefordert, die im Jugendhilfeausschuss abgestimmt werden sollen.

In der Landesrichtlinie sind im Punkt 6.4.2 spezifische Kooperationsvereinbarungen für die jeweiligen Schulen gefordert, die eine Ziel-, Aufgaben- und Verantwortungsbeschreibung sowie Festlegungen zur sächlichen Ausstattung und Raumnutzung enthalten müssen. Diese Vereinbarungen liegen für alle Schulen vor und wurden zwischen den jeweiligen Trägern, den Schulen und dem örtlichen öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe abgeschlossen sowie mit dem Staatlichen Schulamt einvernehmlich abgestimmt.

Im Rahmenkonzept vom 03.09.2013 und auch im jetzt vorliegenden Entwurf finden sich entsprechende Festlegungen dazu im Punkt 6.3 g. (S. 28).

Die Verwaltung des Jugendamtes vertritt die Auffassung, dass es neben dem Rahmenkonzept für Eisenach und seiner schulspezifischen Konkretisierung in den Kooperationsvereinbarungen keiner weiteren Konzepte bedarf, um die Schulsozialarbeit an den jeweiligen Schulen umzusetzen. Aus Gründen der Minimierung des administrativen Aufwandes für alle Beteiligten wird es auch nicht als sinnvoll erachtet, die 10 schulspezifischen Kooperationsvereinbarungen (i.d.R. jeweils 6-seitig) im Jugendhilfeausschuss zu beraten und dies im Rahmenkonzept fest zu schreiben. Vielmehr ist es wichtig, in der praktischen Arbeit gelebte Kooperationsbeziehungen zwischen Jugendhilfe und den Schulen vor Ort aufzubauen und zu pflegen.

 

  1. Ein weiterer wichtiger Hinweis bezog sich auf die im Konzept genannten rechtlichen Grundlagen für die sJSA (S. 4). Darin ist unter anderen der § 11 SGB VIII (Kinder- und Jugendarbeit) aufgeführt. Im Rahmenkonzept vom 03.09.2013 und den damals geltenden „Fachlichen Empfehlungen für die Schulsozialarbeit“ (vom 01.12.2003) war die Arbeit im Freizeitbereich noch explizit genannt („Die komplementären Aufgaben beziehen sich auf die schulergänzende Funktionen. Besonders im Freizeitbereich bringt die Schulsozialarbeit neue Erfahrungen in die Schule hinein“; „Initiierung und Realisierung von Vorhaben zur Vernetzung der außerunterrichtlichen Möglichkeiten des Lernortes Schule mit Angeboten der Jugendarbeit“). In den „Fachlichen Empfehlungen zur schulbezogenen Jugendsozialarbeit“ vom Dezember 2014 wird die Kinder- und Jugendarbeit nicht mehr so explizit unter Bezug auf den § 11 SGB VIII genannt, aber es werden in den Aufgabenfeldern (Nr. 5.2 der Empfehlung) das „Durchführen von regelmäßiger Gruppenarbeit zum Erwerb von Sozial- und Selbstkompetenz…“, das „Durchführen von Präventionsangeboten für junge Menschen…“ und die „Vernetzung der außerunterrichtlichen Angebote der Schule mit Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe“ empfohlen.

Die Verwaltung sieht hier keinen Widerspruch, wenn Angebote der Kinder- und Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) und des erzieherischen Jugendschutzes (§ 14 SGB VIII) durch die Schulsozialarbeiter unterbreitet werden, sondern eher eine ergänzende Arbeitsgrundlage für die sJSA, wenn sie in einem angemessenen Umfang durchgeführt wird und dem Beziehungsaufbau zu Kindern und Jugendlichen mit potenziellen Problemhintergründen dienen. Darüber hinaus ist auch die sJSA dem § 1 Abs. 1 und 3 SGB VIII (Recht auf Erziehung) verpflichtet sowie der Sicherung von gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten junger Menschen im Interesse einer wirksamen Armutsprävention - auch im Freizeitbereich-.

Im Konzeptentwurf wird darauf insbesondere im Punkt 3. (S. 5) und Punkt 6.2.2 (S. 20/ 21), aber auch im Punkt 6.1 Handlungsleitlinien und Grundsätzen für sJSA in Eisenach (S. 15/ 16) hingewiesen. Die Begrifflichkeit „Offene Angebote“, die eine spezifische Angebotsform der Kinder- und Jugendarbeit und hier auch begrifflich gebunden ist, wurde im Entwurf nicht mehr verwendet.

In der praktischen Arbeit (wie bisher auch!) und im Konzeptentwurf wird eine Kooperation mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit nicht ausgeschlossen, sondern ist entsprechend der fachlichen Empfehlungen des Landes sogar außerordentlich erwünscht.

 

  1. Im Punkt 6.3 a. (S.22) finden sich Hinweise zur Trägerkonstellation der sJSA in Eisenach. Im Konzept vom 03.09.2013 waren hier noch ausführlichere Hinweise auf die verschiedenen Trägerkonstellationen enthalten, um die Vor und Nachteile der verschiedenen Träger für die damaligen Entscheider deutlich zu machen, da zu diesem Zeitpunkt in Eisenach noch keine praktischen Erfahrungen vorhanden waren und die sJSA erst aufgebaut werden sollte.

Diese Absätze wurden aus dem jetzt vorliegenden Entwurf gestrichen, da sich die in den letzten Jahren entwickelte, dem Subsidiaritätsprinzip folgende Trägerstruktur  entwickelt hat und aus der Sicht der Verwaltung beibehalten werden sollte.

 

Die notwendigen Einnahmen und Ausgaben für die sJSA sind im Entwurf des Rahmenkonzeptes für die schulbezogene Jugendsozialarbeit in der Stadt Eisenach, Gliederungspunkt 6.3 d. (Kosten- und Finanzierungsplan 2018 / 2019) dargelegt und im Haushaltsplan, UA 45210 (Jugendsozialarbeit), angemeldet.

Die im Konzept 6.3 d ausgewiesene, höhere Landeszuweisung aus der Richtlinie sJSA  gegenüber dem Haushaltsansatz 2019 (HHST 45210.171300) resultiert aus der aktuellen Mitteilung des Thüringer Bildungsministeriums zur Landesförderung 2019. Die Mittelanmeldung des Fachamtes zur Landesförderung muss im Haushaltsentwurf 2019 noch aktualisiert werden.


Anlagenverzeichnis:

 

Rahmenkonzept für die schulbezogene Jugendsozialarbeit in der Stadt Eisenach

 

Die Anlage können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Ausschusssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.