I. Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Das von der Verwaltung vorgelegte Rahmenkonzept für die schulbezogene Jugendsozialarbeit in der Stadt Eisenach vom 23.11.2018. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Konzeptes.
II. Begründung
Die Sozialarbeit
an Schulen, ist unzweifelhaft von hohen Bedarfslagen geprägt. Schulbezogene
Jugendsozialarbeit ist deshalb eine zentrale Säule der Prävention an Schulen
und im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.
Sie gehört
insbesondere nach § 13 Absatz 1 (Jugendsozialarbeit) Sozialgesetzbuch VIII (ff.
SGB VIII genannt) in Verbindung mit § 79 SGB VIII (Gesamtverantwortung,
Grundausstattung) zu den Pflichtaufgaben der Stadt Eisenach als örtlicher,
öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
Die
(Landes)„Richtlinie zur Gewährung von
Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der
schulbezogenen Jugendsozialarbeit“ trat zum 01.07.2013 in Kraft (mit
Änderung vom 16.06.2016) und gilt bis 30.06.2019. Aktuell befindet sich die
Richtlinie in Überarbeitung und wird voraussichtlich ab 01.07.2019 weiter geführt.
Aktuell sind in
der Stadt Eisenach (Stand Oktober 2018) jeweils eine(n) Schulsozialarbeiter*in
an zehn staatlichen Schulen tätig. Schulbezogene Jugendsozialarbeit (ff. sJSA)
wird in Eisenach vom Caritasverband an der
Grundschule „Mosewaldschule“ und dem Staatlichen Förderschulzentrum (seit
01.01.2013), vom Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft (seit 01.11.2013) an den
Regelschulen „Goethe-„ und „Geschwister- Scholl-Schule“ und seit 01.01.2018 am
Berufsschulzentrum „Ludwig Erhardt“, von der Diako Kinder- und Jugendhilfe
gGmbH an der Regelschule „Wartburgschule“ und der Grundschule „Hörselschule“
(seit 02.01.2014) und von der Stadtverwaltung Eisenach/ Jugendamt an der
Thüringer Gemeinschaftsschule „Oststadtschule“ und der Grundschule
„Jakobschule“ (seit 02.12.2013) durchgeführt. Seit 01.03.2014 ist die Stelle
der fachlichen Koordination in Kombination mit der schulbezogenen
Jugendsozialarbeit an der Grundschule „Georgenschule“ besetzt.
Mit dieser vorhandenen Struktur der sJSA
erreicht die Stadt Eisenach primär etwas mehr als 4000 Kinder- und Jugendliche
von der Grund- bis zur Berufsschule. Dabei hat die sJSA eine wichtige Lern- und
Unterstützungsfunktion im schulischen und sozialen Kontext und ist aktiv an der
Gestaltung von Übergängen einzelner Bildungsgänge und in die Berufsausbildung
beteiligt.
Der Punkt 3.1 der Landesrichtlinie und eine
Auflage im Förderbescheid bestimmt, dass der örtliche Jugendhilfeausschuss die
Entscheidung zur Leistungserbringung im Rahmen der Jugendhilfeplanung trifft.
Der wesentliche Rahmen dazu wurde bereits am 03.09.2013 vom
Jugendhilfeausschuss beschlossen und muss jetzt entsprechend der aktuellen
Bedingungen erneuert werden.
Der jetzt vorliegende und an aktuelle Bedarfe
angepasste Entwurf des „Rahmenkonzeptes für die schulbezogene Jugendsozialarbeit in der Stadt
Eisenach“ muss die Grundlage für die perspektivische Leistungserbringung
bilden.
Der Konzeptentwurf
wurde am 29.10.2018 im Unterausschuss des Jugendhilfeausschuss beraten. Die von
den Mitgliedern eingebrachten Änderungswünsche wurden weitestgehend in den
Entwurf eingearbeitet.
Darüber hinaus besteht
eine Verpflichtung für den öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe zur
Beteiligung der von der Planung betroffenen, anerkannten Träger der freien
Jugendhilfe nach § 80 Abs. 3 SGB VIII und § 12 Abs.1 Thüringer Kinder- und
Jugendhilfe- Ausführungsgesetz (ThürKJHAG). Dazu wurde der Konzeptentwurf
Anfang November 2018 an 14 anerkannte und/ oder freie Träger der Kinder- und
Jugendhilfe (einschließlich Liga der Wohlfahrtsverbände, dem Stadtjugendring
Eisenach e.V. als Vertreter der Jugendverbände und den, sJSA durchführenden
Trägern in Eisenach), 10 Schulen, dem Staatlichen Schulamt Westthüringen, dem
Jobcenter und der Agentur für Arbeit geschickt und diese um Stellungnahmen
gebeten. Die Träger, Schulen, das Schulamt, das Jobcenter und die Agentur für
Arbeit konnten bis zum 23.11.2018 zum Entwurf Stellung nehmen.
Rückmeldungen erfolgten
von 5 Trägern und Schulen (Caritasverband, AWO Landesverband, der Goethe-, Georgen-
und Hörsel schule) mit einem grundsätzlichen Einverständnis zum Konzeptentwurf.
Kleinere redaktionelle Änderungswünsche wurden weitestgehend in den
vorliegenden Entwurf eingearbeitet.
Neben diesen kleineren redaktionellen
Änderungen gab es im wesentliche drei Hinweise/ Änderungswünsche gegenüber dem,
an die Beteiligten verschickten Erstentwurf:
- In einer Stellungnahme wurden
spezifische Konzepte für die jeweiligen Schulstandorte gefordert, die im
Jugendhilfeausschuss abgestimmt werden sollen.
In der Landesrichtlinie sind im Punkt 6.4.2 spezifische
Kooperationsvereinbarungen für die jeweiligen Schulen gefordert, die eine
Ziel-, Aufgaben- und Verantwortungsbeschreibung sowie Festlegungen zur
sächlichen Ausstattung und Raumnutzung enthalten müssen. Diese Vereinbarungen
liegen für alle Schulen vor und wurden zwischen den jeweiligen Trägern, den
Schulen und dem örtlichen öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe
abgeschlossen sowie mit dem Staatlichen Schulamt einvernehmlich abgestimmt.
Im Rahmenkonzept vom 03.09.2013 und auch im jetzt vorliegenden Entwurf
finden sich entsprechende Festlegungen dazu im Punkt 6.3 g. (S. 28).
Die Verwaltung des Jugendamtes vertritt die Auffassung, dass es neben
dem Rahmenkonzept für Eisenach und seiner schulspezifischen Konkretisierung in
den Kooperationsvereinbarungen keiner weiteren Konzepte bedarf, um die
Schulsozialarbeit an den jeweiligen Schulen umzusetzen. Aus Gründen der
Minimierung des administrativen Aufwandes für alle Beteiligten wird es auch nicht
als sinnvoll erachtet, die 10 schulspezifischen Kooperationsvereinbarungen
(i.d.R. jeweils 6-seitig) im Jugendhilfeausschuss zu beraten und dies im
Rahmenkonzept fest zu schreiben. Vielmehr ist es wichtig, in der praktischen
Arbeit gelebte Kooperationsbeziehungen zwischen Jugendhilfe und den Schulen vor
Ort aufzubauen und zu pflegen.
- Ein weiterer wichtiger Hinweis bezog
sich auf die im Konzept genannten rechtlichen Grundlagen für die sJSA (S.
4). Darin ist unter anderen der § 11 SGB VIII (Kinder- und Jugendarbeit)
aufgeführt. Im Rahmenkonzept vom 03.09.2013 und den damals geltenden
„Fachlichen Empfehlungen für die Schulsozialarbeit“ (vom 01.12.2003) war
die Arbeit im Freizeitbereich noch explizit genannt („Die komplementären
Aufgaben beziehen sich auf die schulergänzende Funktionen. Besonders im
Freizeitbereich bringt die Schulsozialarbeit neue Erfahrungen in die
Schule hinein“; „Initiierung und Realisierung von Vorhaben zur Vernetzung
der außerunterrichtlichen Möglichkeiten des Lernortes Schule mit Angeboten
der Jugendarbeit“). In den „Fachlichen Empfehlungen zur schulbezogenen
Jugendsozialarbeit“ vom Dezember 2014 wird die Kinder- und Jugendarbeit
nicht mehr so explizit unter Bezug auf den § 11 SGB VIII genannt, aber es
werden in den Aufgabenfeldern (Nr. 5.2 der Empfehlung) das „Durchführen
von regelmäßiger Gruppenarbeit zum Erwerb von Sozial- und
Selbstkompetenz…“, das „Durchführen von Präventionsangeboten für junge
Menschen…“ und die „Vernetzung der außerunterrichtlichen Angebote der
Schule mit Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe“ empfohlen.
Die Verwaltung sieht hier keinen Widerspruch, wenn Angebote der Kinder-
und Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) und des erzieherischen Jugendschutzes (§ 14
SGB VIII) durch die Schulsozialarbeiter unterbreitet werden, sondern eher eine
ergänzende Arbeitsgrundlage für die sJSA, wenn sie in einem angemessenen Umfang
durchgeführt wird und dem Beziehungsaufbau zu Kindern und Jugendlichen mit
potenziellen Problemhintergründen dienen. Darüber hinaus ist auch die sJSA dem
§ 1 Abs. 1 und 3 SGB VIII (Recht auf Erziehung) verpflichtet sowie der
Sicherung von gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten junger Menschen im
Interesse einer wirksamen Armutsprävention - auch im Freizeitbereich-.
Im Konzeptentwurf wird darauf insbesondere im Punkt 3. (S. 5) und Punkt
6.2.2 (S. 20/ 21), aber auch im Punkt 6.1 Handlungsleitlinien und Grundsätzen
für sJSA in Eisenach (S. 15/ 16) hingewiesen. Die Begrifflichkeit „Offene
Angebote“, die eine spezifische Angebotsform der Kinder- und Jugendarbeit und hier
auch begrifflich gebunden ist, wurde im Entwurf nicht mehr verwendet.
In der praktischen Arbeit (wie bisher auch!) und im Konzeptentwurf wird
eine Kooperation mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit nicht
ausgeschlossen, sondern ist entsprechend der fachlichen Empfehlungen des Landes
sogar außerordentlich erwünscht.
- Im Punkt 6.3 a. (S.22) finden sich
Hinweise zur Trägerkonstellation der sJSA in Eisenach. Im Konzept vom
03.09.2013 waren hier noch ausführlichere Hinweise auf die verschiedenen Trägerkonstellationen
enthalten, um die Vor und Nachteile der verschiedenen Träger für die
damaligen Entscheider deutlich zu machen, da zu diesem Zeitpunkt in
Eisenach noch keine praktischen Erfahrungen vorhanden waren und die sJSA
erst aufgebaut werden sollte.
Diese Absätze wurden aus dem jetzt vorliegenden Entwurf gestrichen, da
sich die in den letzten Jahren entwickelte, dem Subsidiaritätsprinzip folgende
Trägerstruktur entwickelt hat und aus
der Sicht der Verwaltung beibehalten werden sollte.
Die notwendigen
Einnahmen und Ausgaben für die sJSA sind im Entwurf des Rahmenkonzeptes für die schulbezogene
Jugendsozialarbeit in der Stadt Eisenach, Gliederungspunkt 6.3 d. (Kosten- und
Finanzierungsplan 2018 / 2019) dargelegt und im Haushaltsplan, UA 45210 (Jugendsozialarbeit),
angemeldet.
Die im Konzept 6.3 d ausgewiesene, höhere Landeszuweisung aus der Richtlinie sJSA gegenüber dem Haushaltsansatz 2019 (HHST 45210.171300) resultiert aus der aktuellen Mitteilung des Thüringer Bildungsministeriums zur Landesförderung 2019. Die Mittelanmeldung des Fachamtes zur Landesförderung muss im Haushaltsentwurf 2019 noch aktualisiert werden.
Anlagenverzeichnis:
Rahmenkonzept für die schulbezogene Jugendsozialarbeit in der Stadt
Eisenach
Die Anlage können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Ausschusssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.