Sachverhalt:
Die Stadt Eisenach hat als Pflichtaufgabe im übertragenen Wirkungskreis
nach Maßgabe der EU Richtlinie Umgebungslärm und gem. §§ 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz ihren
Lärmaktionsplan (LAP) für Verkehrslärm bei Straßen ab 3 Mio. Fahrzeugen pro
Jahr (entspricht einem durchschnittlichen täglichen
Verkehr - DTV - ab 8.000 Kraftfahrzeugen pro Tag) bis zum Ende des Jahres aufzustellen.
Zum einen sollte
mit der Richtlinie ein gemeinsames Konzept erstellt werden, um schädliche
Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen und sie zu
mindern. Zum anderen sollte es die Grundlage für eine Einführung von
Gemeinschaftsmaßnahmen zur Lärmminderung allgemein sein. Die Richtlinie enthält
keine speziellen Zielvorgaben, sondern gibt nur den Rahmen vor um die
Zielerreichung zu erleichtern. Auch das BImSchG sieht keinen speziellen
Maßnahmenkatalog für die Lärmaktionsplanung vor. Es liegt im Ermessen der
Behörde, wie gegen die Lärmbelastungen vorgegangen wird und welche Maßnahmen
danach ergriffen werden.
Der Druck
Lärmminderungsmaßnahmen durchzuführen ist vor allem durch die starke
Lärmbelastung durch Straßenverkehr (Bundesautobahn, Bundes- und Kreisstraßen
sowie innerstädtischen und innergemeindlichen Straßenverkehr), aber auch durch
den extremen Bahnlärm, der viele Einwohner entlang der Bahnschienen im
Stadtgebietes mit seinen Ortsteilen beeinträchtigt, sehr hoch. Politische
Forderungen per Beschluss sowie eine Petition des Ortschaftsrates
Neuenhof-Hörschel zeigten jedoch schnell die rechtlichen Grenzen der
Zuständigkeiten und die planerischen und finanziellen Möglichkeiten der
städtischen Verwaltung auf.
Der vorliegende
LAP ist in Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörde (Fachbehörde) erarbeitet
und als Handlungsleitfaden zu verstehen, der unter Mitwirkung der betroffenen
Einwohner und sonstigen Öffentlichkeit erarbeitet wurde. Zur fachlichen Erarbeitung des LAP wurde ein Ingenieurbüro beauftragt. Der LAP ist eine Pflichtaufgabe im übertragenen
Wirkungskreis und stellt keine Satzung dar. Daher kann die Planung nach der Thüringer
Kommunalordnung nicht vom Stadtrat beschlossen werden. Jedoch die Durchführung
und Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen auf Grundlage dieses LAP soll der Stadtrat der Stadt Eisenach nach
erfolgter Priorisierung, Kosten/Nutzenanalyse und finanzieller
Leistungs-fähigkeit mittels Strategieplan als Selbstbindung möglichst zeitnah
beschließen.
Dem Stadtrat der Stadt Eisenach wurden in jeder
Zwischenphase der Sachstand zum LAP- Verfahren berichtet und die Dokumente der
Zwischenplanung zur Kenntnis gegeben:
SR-Beschluss am 26.06.2018, Vorlagen-Nr.
0935-AT/2017
SR-Bericht am 12.06.2018, Vorlagen-Nr.:
10/47-BR/2018
SR-Bericht am 04.09.2018, Vorlagen-Nr.:
11/58-BR/2018
SR-Bericht am 30.10.2018, Vorlagen-Nr.:
11/91-BR/2018
Mit dem
vorliegenden Abschlussbericht soll den Stadtrat der Stadt Eisenach über den
Abschluss des Verfahrens unterrichtet werden und den Lärmaktionsplan der Stadt
Eisenach für Straßen 2018 (siehe Anlage)
zur Kenntnis nehmen:
Die 1. Öffentlichkeitsbeteiligung zum LAP
erfolgte am 03.07.2018 mittels Einwohnerversammlung. Hierzu erfolgte eine
Einladung in der Tagespresse und eine Pressemitteilung im Newsletter der Stadt
Eisenach. Die Vorgehensweise und das Verfahren wurden anhand einer
Kick-Off-Präsentation erläutert. Problematische Straßen wurden dabei aufgezeigt
und durch Einwohnerhinweise ergänzt. Maßnahmen zur Minimierung von Lärm aber
auch zur Vermeidung bei Planungen wurden benannt und Vorschläge diskutiert. Die
Öffentlichkeit konnte Ihre Anregungen zusätzlich noch schriftlich, aber auch
mündlich bei der Verwaltung vorbringen. Daraus entstand eine Liste mit
Maßnahmen, Zielstellungen, Verantwortlichkeiten, Zeiten und Aufwand, die durch
die Fachbehörden der Stadt geprüft wurden.
Die Ergebnisse sind zunächst in den (Vor-)
Entwurf des LAP eingegangen, der wiederum stadtintern abgestimmt und auch dem
Stadtrat zur Kenntnis gegeben wurde. Nach dieser Abstimmung wurde der Entwurf
des LAP der Stadt Eisenach 2018 erstellt und lag zur 2.
Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 15.10.2018 bis zum 09.11.2018
öffentlich aus. Die Öffentlichkeit wurde über die örtliche Presse über die
Auslegung informiert und zur Teilnahme aufgefordert. Parallel dazu wurden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Mittels Bürgerforum am 25.10.2018 wurde
insbesondere die Öffentlichkeit nochmals direkt angesprochen und aufgefordert
Ihren Beitrag zu leisten. Auch alle Stadtratsmitglieder waren aufgerufen sich
innerhalb der Auslegung aktiv an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen.
Die Anregungen und Vorschläge zur
Lärmaktionsplanung wurden geprüft und die Ergebnisse der Beteiligungen wurden
in den LAP 2018 der Stadt Eisenach eingearbeitet. Der von der
Oberbürgermeisterin unterzeichnete LAP 2018 sowie eine Kurzfassung des LAP 2018
werden noch im Dezember 2018 der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und
Geologie (TLUG) übergeben. Die TLUG wird jedoch nur die Kurzfassung bis zum
Jahresende 2018 über das Umweltbundesamt zur entsprechenden EU-Kommission
weiterleiten. Damit ist die Erstellung der Planung fristgemäß abgeschlossen.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach kann nun per Beschluss die Verwaltung mit der Erarbeitung des o. g. Strategie- und Handlungskonzeptes als Selbstbindung der Stadt Eisenach an den Lärmaktionsplan 2018 der Stadt Eisenach beauftragen.
Anlagenverzeichnis
Lärmaktionsplan 2018 der Stadt Eisenach
Die Anlage können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.