Betreff
Lärmaktionsplan der Stadt Eisenach, Endfassung
Vorlage
1246-BR/2018
Aktenzeichen
61.19/ AG Lärm
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Eisenach hat als Pflichtaufgabe im übertragenen Wirkungskreis nach Maßgabe der EU Richtlinie Umgebungslärm und gem. §§ 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz ihren Lärmaktionsplan (LAP) für Verkehrslärm bei Straßen ab 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr (entspricht einem durchschnittlichen täglichen Verkehr - DTV - ab 8.000 Kraftfahrzeugen pro Tag) bis zum Ende des Jahres aufzustellen.

 

Zum einen sollte mit der Richtlinie ein gemeinsames Konzept erstellt werden, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen und sie zu mindern. Zum anderen sollte es die Grundlage für eine Einführung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Lärmminderung allgemein sein. Die Richtlinie enthält keine speziellen Zielvorgaben, sondern gibt nur den Rahmen vor um die Zielerreichung zu erleichtern. Auch das BImSchG sieht keinen speziellen Maßnahmenkatalog für die Lärmaktionsplanung vor. Es liegt im Ermessen der Behörde, wie gegen die Lärmbelastungen vorgegangen wird und welche Maßnahmen danach ergriffen werden. 

 

Der Druck Lärmminderungsmaßnahmen durchzuführen ist vor allem durch die starke Lärmbelastung durch Straßenverkehr (Bundesautobahn, Bundes- und Kreisstraßen sowie innerstädtischen und innergemeindlichen Straßenverkehr), aber auch durch den extremen Bahnlärm, der viele Einwohner entlang der Bahnschienen im Stadtgebietes mit seinen Ortsteilen beeinträchtigt, sehr hoch. Politische Forderungen per Beschluss sowie eine Petition des Ortschaftsrates Neuenhof-Hörschel zeigten jedoch schnell die rechtlichen Grenzen der Zuständigkeiten und die planerischen und finanziellen Möglichkeiten der städtischen Verwaltung auf.

 

Der vorliegende LAP ist in Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörde (Fachbehörde) erarbeitet und als Handlungsleitfaden zu verstehen, der unter Mitwirkung der betroffenen Einwohner und sonstigen Öffentlichkeit erarbeitet wurde. Zur fachlichen Erarbeitung des LAP wurde ein Ingenieurbüro beauftragt. Der LAP ist eine Pflichtaufgabe im übertragenen Wirkungskreis und stellt keine Satzung dar. Daher kann die Planung nach der Thüringer Kommunalordnung nicht vom Stadtrat beschlossen werden. Jedoch die Durchführung und Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen auf Grundlage dieses LAP soll der Stadtrat der Stadt Eisenach nach erfolgter Priorisierung, Kosten/Nutzenanalyse und finanzieller Leistungs-fähigkeit mittels Strategieplan als Selbstbindung möglichst zeitnah beschließen.

 

Dem Stadtrat der Stadt Eisenach wurden in jeder Zwischenphase der Sachstand zum LAP- Verfahren berichtet und die Dokumente der Zwischenplanung zur Kenntnis gegeben:

 

SR-Beschluss am 26.06.2018, Vorlagen-Nr. 0935-AT/2017

SR-Bericht am 12.06.2018, Vorlagen-Nr.: 10/47-BR/2018

SR-Bericht am 04.09.2018, Vorlagen-Nr.: 11/58-BR/2018

SR-Bericht am 30.10.2018, Vorlagen-Nr.: 11/91-BR/2018

 

Mit dem vorliegenden Abschlussbericht soll den Stadtrat der Stadt Eisenach über den Abschluss des Verfahrens unterrichtet werden und den Lärmaktionsplan der Stadt Eisenach für Straßen 2018 (siehe Anlage) zur Kenntnis nehmen:

 

Die 1. Öffentlichkeitsbeteiligung zum LAP erfolgte am 03.07.2018 mittels Einwohnerversammlung. Hierzu erfolgte eine Einladung in der Tagespresse und eine Pressemitteilung im Newsletter der Stadt Eisenach. Die Vorgehensweise und das Verfahren wurden anhand einer Kick-Off-Präsentation erläutert. Problematische Straßen wurden dabei aufgezeigt und durch Einwohnerhinweise ergänzt. Maßnahmen zur Minimierung von Lärm aber auch zur Vermeidung bei Planungen wurden benannt und Vorschläge diskutiert. Die Öffentlichkeit konnte Ihre Anregungen zusätzlich noch schriftlich, aber auch mündlich bei der Verwaltung vorbringen. Daraus entstand eine Liste mit Maßnahmen, Zielstellungen, Verantwortlichkeiten, Zeiten und Aufwand, die durch die Fachbehörden der Stadt geprüft wurden.

 

Die Ergebnisse sind zunächst in den (Vor-) Entwurf des LAP eingegangen, der wiederum stadtintern abgestimmt und auch dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben wurde. Nach dieser Abstimmung wurde der Entwurf des LAP der Stadt Eisenach 2018 erstellt und lag zur 2. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 15.10.2018 bis zum 09.11.2018 öffentlich aus. Die Öffentlichkeit wurde über die örtliche Presse über die Auslegung informiert und zur Teilnahme aufgefordert. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Mittels Bürgerforum am 25.10.2018 wurde insbesondere die Öffentlichkeit nochmals direkt angesprochen und aufgefordert Ihren Beitrag zu leisten. Auch alle Stadtratsmitglieder waren aufgerufen sich innerhalb der Auslegung aktiv an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen.

 

Die Anregungen und Vorschläge zur Lärmaktionsplanung wurden geprüft und die Ergebnisse der Beteiligungen wurden in den LAP 2018 der Stadt Eisenach eingearbeitet. Der von der Oberbürgermeisterin unterzeichnete LAP 2018 sowie eine Kurzfassung des LAP 2018 werden noch im Dezember 2018 der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) übergeben. Die TLUG wird jedoch nur die Kurzfassung bis zum Jahresende 2018 über das Umweltbundesamt zur entsprechenden EU-Kommission weiterleiten. Damit ist die Erstellung der Planung fristgemäß abgeschlossen.

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach kann nun per Beschluss die Verwaltung mit der Erarbeitung des o. g. Strategie- und Handlungskonzeptes als Selbstbindung der Stadt Eisenach an den Lärmaktionsplan 2018 der Stadt Eisenach beauftragen.


Anlagenverzeichnis

 

Lärmaktionsplan 2018 der Stadt Eisenach

 

Die Anlage können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.