Sachverhalt:
Sachstandsbericht zur Dorfentwicklungsplanung
1.
Dorfentwicklungsplanung im Ortsteil
Neukirchen
Mit der Anerkennung des Ortsteils Neukirchen als Förderschwerpunkt der Dorferneuerung und –entwicklung im Zeitraum von 2018-2022 besteht für kommunale und private Vorhaben in Neukirchen, die Möglichkeit Fördermittel in Anspruch zu nehmen.
1.1 Anträge zum 15.01.2018
Zum 15.01.2018 hat die Stadtverwaltung zwei Förderanträge beim zuständigen Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung eingereicht:
Abriss ehemaliges Wohnhaus – Hohenlohestraße 12
Das Gebäude Hohenlohestraße 12 wurde gegen
Ende des 19. Jahrhunderts mit einer Teilunterkellerung errichtet. Das
freistehende Haus wurde 2-geschossig, in Holzfachwerkbauweise hergestellt und
als Schule genutzt. Später diente es als Wohnhaus, seit ca. 8 Jahren wurde es
nicht mehr genutzt. Auf Grund des schlechten Gebäudezustandes und des negativen
Erscheinungsbildes, war eine Sanierung unwirtschaftlich, deshalb wurde das
Gebäude abgerissen.
Der Abbruch wurde entsprechend der
Zielsetzung des Gemeindlichen Entwicklungskonzeptes (GEK) ausgeführt. Das GEK für Neukirchen sieht für
den Bereich der Ortsmitte eine Neuordnung der baulichen Strukturen vor. Mit dem
Abbruch dieses Gebäudes wurde die erste Maßnahme für die weitere Entwicklung
der Ortsmitte durchgeführt. Die freigewordene Fläche wird nun als
Potentialfläche in die konzeptionelle Teilbereichsplanung einbezogen. Im Rahmen
der konzeptionellen Teilbereichsplanung werden die weiteren Möglichkeiten der
Nutzung dieser Fläche für die Ortsmitte geprüft.
Die Vergabe der Leistung erfolgte über eine
Beschränkte Ausschreibung gem. § 3, Abs. 3 nach VOB/A. Mit der Ausführung wurde
am 01.11.2018 begonnen. Die Firma M. Weih, Industriestraße 6, 36466 Dermbach
realisierte die auszuführenden Leistungen. Die anfallenden Materialien wurden
entsprechend den Vorschriften fachgerecht entsorgt. Die Arbeiten wurden ohne
Beanstandungen am 13.11.2018 abgeschlossen.
Erhalt Zuwendungsbescheid 03.09.2018
Durchführung der Maßnahme 01.11.2018 –
13.11.2018
Abrechnung und Verwendungsnachweis am 27.11.2018 an ALF
konzeptionelle Teilbereichsplanung Ortsmitte
Die Ortsmitte Neukirchens wurde im Rahmen
der Erstellung des GEK als ein Gebiet identifiziert, welches dringend einer
städtebaulichen Aufwertung bedarf. Die Brisanz spiegelt sich auch darin wieder,
dass diese Maßnahme als Leitprojekt, also als Projekt mit hoher Bedeutung und
Umsetzungspriorität, in das GEK aufgenommen wurde.
Hierbei sollen die historisch bedeutsame
Ortsmitte, das Areal um die Kirche, die alte Schule mit Lehrerwohnhaus, das
Feuerwehrgebäude sowie die Teiche neugeordnet, saniert und funktionell sowie
baulich aufgewertet werden.
Während der Projektentwicklung wurde hier
schon eine vertiefende teilräumliche Betrachtung vorgenommen. Auch wurden
relevante Nutzungen unter Beteiligung der Bürger festgelegt. Aufgrund der
Komplexität der Maßnahme ist es jedoch zwingend erforderlich, das gesamte Areal
im Rahmen eines städtebaulichen Konzeptes tiefgehend zu betrachten, neuzuordnen
und konkrete Planungsschritte und Prioritäten festzulegen. Hierbei entsteht im
Ergebnis ein baulich-räumliches Konzept mit Darstellung der Baukörper,
wichtiger städtebaulicher Raumkanten und der Grün- und Freiräume sowie einem
konkreten Maßnahmenkonzept. Darüber hinaus ist es notwendig, für eine
realistische und nachhaltige Leitprojektumsetzung eine Vorentwurfsplanung
einschließlich einer tragbaren Kostenschätzung für die einzelnen Objekte und
Freiflächen /-räume durchzuführen.
Die Erarbeitung der
konzeptionellen Teilbereichsplanung konnte in diesem Jahr auf Grund des erst am
01.11.2018 eingegangenen Zuwendungsbescheides noch nicht beauftragt werden. Die
Ausschreibung des Konzeptes erfolgt zeitnah und soll in der ersten Jahreshälfte
2019 erarbeitet werden. Dieses Konzept bildet die Grundlage für die
Antragstellung der nachfolgenden investiven Maßnahmen in der Ortsmitte von
Neukirchen.
Erhalt Zuwendungsbescheid 01.11.2018
Beauftragung
bis 31.12.18
geplanter Durchführungszeitraum bis Juli 2019
Abrechnung und Verwendungsnachweis bis 30.10.2019
1.2 Anträge zum 15.01.2019
Für die Antragstellung 2019 wurde geprüft, ob die Maßnahmen
„Umgestaltung Stöckhof und Friedhof“ beantragt werden können. Eine
durchgeführte Beratung am 12.11.2018 mit den Fachabteilungen ergab, dass im
Rahmen der Umgestaltung des Friedhofs zunächst eine Bedarfsanalyse der Flächen
durchgeführt werden muss. Ggf. nicht mehr benötigte Friedhofsflächen müssten
dann in den Bereich des Stöckhofes integriert werden. Dazu wird derzeit die
Ausschreibung einer Detailplanung für beide Flächen vorbereitet und versucht
die Vergabe noch in diesem Jahr durchzuführen. Die Detailplanung sind
Vorarbeiten zu einer möglichen Antragstellung in 2020. Diese Vorplanung muss
zunächst zu 100% über Eigenmittel finanziert werden. Eine Antragstellung zum 15.01.2019 ist
aufgrund der o.g. benötigten Vorplanungen terminlich nicht erreichbar.
Um dennoch Maßnahmen zum 15.01.2019 zu beantragen, wird
derzeit versucht den Ausbau des fußläufigen Verbindungsweges zu den
Bushaltestellen an der Landesstraße und der Hohenlohestraße für die
Antragstellung vorzubereiten.
1.3 Sonstiges
Am 13.09.2018 fand im Bürgerraum von Neukirchen eine
zweite Informationsveranstaltung für die privaten Antragsteller statt.
Vertreter des Fördermittelgebers (ALF Meiningen), die beratende Architektin und
die Stadtverwaltung haben über die Möglichkeiten der Förderung informiert. Die
beratende Architektin steht den Bürgern von Neukirchen kostenfrei zur Beratung
während des gesamten Förderzeitraums zur Verfügung.
Am 12.12.2018 wird mit dem beratenden Planungsbüro eine
Sitzung des Dorferneuerungsbeirates von Neukirchen durchgeführt, um über den
aktuellen Sachstand umfänglich
zu informieren.
2.
Dorfentwicklungsplanung westliche
Ortsteile
Neuenhof-Hörschel und Wartha-Göringen
Für die Dorfregion Neuenhof-Hörschel und Wartha-Göringen wurde zum 15.01.2017 ein Antrag auf Förderung der Erstellung eines gemeindlichen Entwicklungskonzeptes beim zuständigen Amt in Meiningen gestellt. Mit Eingang des positiven Zuwendungsbescheides Mitte Juli 2017 begann nach der Beauftragung des Planungsbüros IPU GmbH im September der Erarbeitungsprozess des Gemeindlichen Entwicklungskonzeptes.
Gemeinsam mit dem eigens gebildeten Dorferneuerungsbeirat, dem Planungsbüro IPU und der Stadtverwaltung wurde in dem gut 9-monatigem Prozess das vorliegende Gemeindliche Entwicklungskonzept für die Region der westlichen Ortsteile (siehe Anlage) erarbeitet. Zum 31.05.2018 wurde das GEK beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen (ALF) eingereicht und einen Antrag zur Anerkennung als Förderschwerpunkt gestellt. Das Konzept wurde am 14.08.2018 durch die Vorsitzende des Dorferneuerungsbeirates Frau Büchner und das Planungsbüro IPU in Meiningen verteidigt. Am 24.10.2018 fand die Anerkennung der Förderschwerpunkte der Dorferneuerung und Dorfentwicklung statt.
Die Region Neuenhof-Hörschel und Wartha-Göringen wurde als Förderschwerpunkt im Zeitraum von 2019-2023 anerkannt.
Ab 2019 können Anträge zur Förderung von kommunalen und privaten Vorhaben gestellt werden. Eine entsprechende Antragstellung kann jährlich bis zum 15.01. des laufenden Jahres erfolgen. Der mögliche Fördersatz beträgt dabei für Kommunen 65% und für private Antragsteller 35%.
Die Anerkennung als Förderschwerpunkt ist allerdings noch keine Garantie, dass die im Konzept erarbeiteten Projekte auch wirklich gefördert werden. Jährlich sind fristgemäß entsprechende Anträge zu den Einzelmaßnahmen zu stellen und die entsprechenden Unterlagen einzureichen. Auf Grundlage von Auswahlkriterien und den verfügbaren Haushaltsmitteln des Fördermittelgebers wird über die Förderung entschieden.
Grundvoraussetzung für alle umzusetzenden städtischen Maßnahmen ist stets die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Eisenach.
2.1 Anträge zum 15.01.2019
Die Vorbereitung der Antragstellung laufen seit Bekanntgabe der Anerkennung als Förderschwerpunkt. Trotz der begrenzten Zeit bis zur Antragstellung bis zum 15.01.2019 wird versucht zwei Maßnahmen aus dem Konzept zu beantragen:
· Umgestaltung „Dorfanger und Bushaltestelle“ Neuenhof
· Umgestaltung Spielplatz Wartha
Hierfür werden jeweils kurzfristig eine Entwurfsplanung und eine Kostenberechnung beauftragt und durchgeführt.
2.2 Sonstiges
Um gleichzeitig den privaten Bauherren die Möglichkeit der fachgerechten Information und die Betreuung bei der Antragstellung zur Inanspruchnahme von Fördermitteln zu ermöglichen, wird die, im Konzept festgeschriebene und durch den Fördermittelgeber geforderte, Beraterstelle eingerichtet.
Am 26.11.2018 fand im Bürgerraum von Neuenhof eine erste Informationsveranstaltung für die privaten Antragsteller statt. Die beratende Architektin und die Stadtverwaltung haben über die Möglichkeiten der Förderung informiert.
3.
Übersicht Kosten/ Finanzierung
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
GEK Neukirchen geschätzte Kosten gesamt |
210.000 € |
1.100.000 € |
1.200.000 € |
1.300.000 € |
/ |
/ |
GEK westliche Ortsteile geschätzte Kosten gesamt |
200.000 € |
1.100.000 € |
1.200.000 € |
1.900.000 € |
400.000 € |
1.300.000 € |
Summe |
410.000 € |
2.200.000 € |
2.400.000 € |
3.200.000 € |
400.000 € |
1.300.000 € |
Die entsprechenden
Haushaltsmittel wurden in den Anmeldungen des Fachamtes für den Haushalt 2019
berücksichtigt und müssen noch beschlossen und genehmigt werden. Die Umsetzung
der kommunalen Maßnahmen wird über den gesamten Förderzeitraum unmittelbar
abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Eisenach sein.
4.
weiteres Vorgehen
Dorfentwicklungsplanung
In der Aktualisierung des
Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) liegt eine
Schwerpunktbetrachtung auf den Ortsteilen. Die Ergebnisse des ISEK sollen als
Grundlage für die Fortführung der Dorfentwicklungsplanung allgemein und von
fortführenden Maßnahmen der Dorferneuerung und Siedlungsplanung im Besonderen
herangezogen werden. Weiterhin soll die dortige Betrachtung der Ortsteile auch
dazu dienen, für die Anmeldung im Dorferneuerungsprogramm geeignete
Dorfregionen zu bilden. Diese Ergebnisse und die im ISEK enthaltenen
Ortsteilpässe sollen also Voraussetzung für die künftige Antragstellung zur
Förderung sein und den Prozess der Erarbeitung erleichtern. Zudem kann durch
die Vorlage eines aktuellen ISEK´s die Erarbeitung eines Gemeindlichen
Entwicklungskonzeptes verkürzt werden – dies würde auch eine Verringerung der
Kosten bedeuten.
Die Aktualisierung des ISEK`s
ist noch nicht abgeschlossen. Die Fertigstellung des Konzeptes sollte erst
abgeschlossen sein, um eine fundierte Aussage treffen zu können, welche
Ortsteile als Dorfregion zusammengefasst werden können.
Eine große Rolle bei der
Antragstellung stellt die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Eisenach dar
und die Erforderlichkeit der kommunalaufsichtsrechtlichen Würdigung. Zu jeder
Antragstellung muss eine rechtsaufsichtliche Würdigung eingereicht werden. Dies
gestaltet sich immer wieder schwierig.
Die Erstellung eines
Gemeindlichen Entwicklungskonzeptes führt in jedem Fall zu einer Antragstellung
auf Anerkennung als Förderschwerpunkt. Erfolgt eine Anerkennung als
Förderschwerpunkt, verpflichtet dies mindestens moralisch auch zum Abruf von
Fördermitteln, denn der intensive Prozess der Erarbeitung gemeinsam mit den
Bürgern weckt auch gewisse Erwartungen an die Umsetzung von kommunalen
Maßnahmen. Die Umsetzung von Maßnahmen kann aber nur erfolgen, wenn der
notwendige Eigenmittelanteil aufgebracht werden kann. Die notwendigen
Vorplanungen für die Antragstellung müssen zudem selbst auf die Gefahr hin,
dass das Projekt später nicht gefördert wird, aus Eigenmitteln erarbeitet und
die Kosten durch die Stadt zunächst selber getragen werden.
Die Umsetzung der Gemeindlichen
Entwicklungskonzepte von Neukirchen und für die westlichen Ortsteile Neuenhof,
Hörschel, Wartha und Göringen binden schon jetzt für die Folgejahre erhebliche
finanzielle und personelle Ressourcen.
Aufgrund dessen empfiehlt die Verwaltung zunächst keinen neuen Antrag auf Erstellung eines Gemeindlichen Entwicklungskonzeptes für eine neue Region zu stellen.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 Gemeindliches
Entwicklungskonzept für die westlichen Ortsteile Neuenhof-Hörschel und
Wartha-Göringen
Hinweise:
Einzelne Kartendarstellungen
wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen zur Veröffentlichung aus dem Konzept
herausgenommen. Die Mitglieder des Stadtrates haben die Möglichkeit das gesamte
Konzept in der Abteilung Stadtplanung einzusehen.
Die Anlagen können Sie im
Internet unter www.eisenach.de à
Rathaus à Stadtrat und
Gremien à Ratsinfosystem
unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Amt für
Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung, Karlsplatz 1, Zimmer 3 E einsehen.