Betreff
Anfrage der DIE LINKE-Stadtratsfraktion - Kosten für das Gebäude Lindenrain 12 in Stedtfeld
Vorlage
AF-0093/2010
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

In welcher Höhe belaufen sich die Kosten für das Gebäude Lindenrain 12 in Stedtfeld , die der Stadt Eisenach aufgrund von Baumängeln entstanden sind und welche Gründe liegen vor, dass die Stadt Eisenach in ein Gebäude investieren musste und vielleicht auch weiter muss, das nicht Eigentum der Stadt ist?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Nachfolgend die Kostenaufstellung Lindenrain 12  ( seit Eingemeindung ):

 

·         Baumaßnahme Schall- u. Brandschutz, Bauwerkstrockenlegung

Ausführung 2000-2001                                                                             254.553,33 €                                                                                                                                                                

·         Baumaßnahme Wärmedämmung mit Fachwerkstruktur

      Ausführung 2007

      (Wärmedämmung mit Fachwerkstruktur einschl. Sockelsanierung)        82.611,94 €

      Honorar Architekturbüro                                                                                7.332,32 €

      Honorar Abnahme durch Gutachter                                                               877, 68 €  

 

·         Vermessung der Wohnungen durch ein Vermessungsbüro                       1.035,30 €

 

 

·         Rückerstattung Kaufpreis incl. Zinsen lt. Vergleich LG Mühlhausen       28.915,26 €

(Die Rückerstattung von Teilen des Kaufpreises resultiert aus den durchgeführten Schall- u. Brandschutzmaßnahmen, da es hier zu einer Verringerung der Wohnflächen der einzelnen Wohnungen gekommen ist. )

 

·         Sachverständigen- u. Gerichtskosten                                                        26.018,81 €

 

Gesamtkosten                                                           401.344,64 €

 

 

Das Gebäude Lindenrain 12 wurde durch die selbstständige Gemeinde Stedtfeld saniert. Die entstandenen Wohnungen u. Gewerberäume wurden als Eigentum veräußert.

Mit der Eingemeindung von Stedtfeld trat die Stadt Eisenach lt. Eingemeindungsvertrag die Rechtsnachfolge an und übernahm somit die Forderungen der Eigentümer, die sich aus den abgeschlossenen Kaufverträgen ergaben.

 

Hinsichtlich der aufgetreten Baumängel u.- schäden am Gebäude wurde seitens der Eigentümer die Stadt als Rechtsnachfolger zur Beseitigung der Schäden u. Mängel aufgefordert. Seitens der Anwaltschaft der Eigentümer wurde für den Fall, dass die Mängelbeseitigung nicht erfolgt eine Klage zur Rückabwicklung der Kaufverträge angekündigt. 

Regressansprüche gegen das Ingenieurbüro und am Bau beteiligter Firma scheiterten an diversen Insolvenzen.

Weiterhin wurde die Stadt Eisenach gerichtlich verklagt das Gebäude mit einer Wärmedämmung incl. aufgebrachter Fachwerkstruktur nachzurüsten.

 

Mit Beseitigung der Baumängel, -schäden , dem Aufbringen einer Wärmedämmfassade und der Neuvermessung der Wohnbereiche ist nunmehr der Rechtsstreit juristisch abgeschlossen, so dass keine weiteren Kosten für die Stadt Eisenach zu erwarten sind.