Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Schadensersatz wegen Schmierereien im Stadtgebiet
Vorlage
AF-0438/2019
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Gibt es bereits Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadensersatz? Wenn Ja, in welcher Höhe und zu welchen städtischen Gebäuden und gab es bereits haushaltswirksame Zahlungen? Wenn Nein, warum nicht und wird seitens der OB noch damit gerechnet?

2.      Was hat die rechtliche Prüfung einer Videoüberwachung des ZOB ergeben bzw. gibt es bereits eine solche?

3.      Wie hoch waren in 2018 die Schäden an städtischen Gebäuden und Gebäuden von Gesellschaften mit städtischer Beteiligung verursacht durch illegale Graffiti?

4.      Wie oft wurde in 2018 das Graffitientfernungsgerät mit welchem finanziellen Aufwand eingesetzt?

5.      Welche legalen Graffiti-Projekte, wie an der Rennbahn-Unterführung, sind in 2019 geplant?


 

ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Illegales Graffiti stellt eine Straftat nach § 303 StGB dar. Die Schadensersatzpflicht ergibt sich aus § 823 BGB. Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist die Kenntnis des Schadenverursachers. Sachbeschädigungen können häufig nicht weiter verfolgt werden, da der Verursacher unbekannt ist. Für insgesamt drei städtische Objekte (Verteilerschränke LZA BAB 4 Ost; 200 €, Skulptur Kartausgarten 150 €, Stadtgebiet 120 €) gab es die aufgeführten haushaltswirksamen Zahlungen.

 

Zu 2.

Die Prüfung einer Videoüberwachung des ZOB ist noch nicht abgeschlossen.

 

Zu 3.

Die Schäden an öffentlichen Grünflächen (ohne Gebäude) betrugen im Jahr 2018 ca. 2.000,00€.

 

Zwei Gesellschaften mit städtischer Beteiligung meldeten für das Jahr 2018 Schäden durch Graffiti. Die Schadenshöhe belief sich auf ca. 900,00 Euro bzw. ca. 6.950,00 Euro.

 

Die Schäden an Gebäuden sind schwer zu beziffern, da diese im Regelfall durch die Hausmeister entfernt werden. Hierzu wurde im Jahr 2018 ein Hausmeister geschult. 

 

Zu 4.

Das Gerät wurde im Jahr 2018 insgesamt 12 Mal für das Entfernen von Graffiti an Brücken und Wänden, sowie zum Entfernen von Aufklebern an Verkehrszeichen eingesetzt. Dabei entstanden Kosten in Höhe von 5.750,69 €.

 

zu 5.

Keine.