II. Fragestellung
1. Wie zeigt sich die Entwicklung der Anmeldezahlen
für die Kindergartenplätze seit 2016?
2. Wie hat sich der Betreuungsschlüssel in diesem
Zeitraum verändert?
3. Haben sich die Betreuungsbeiträge bzw.
Verpflegungsgebühren verändert, wenn ja, warum?
4. Hat die Verwaltung Gespräche mit den freien Trägern
über eine einheitliche Gebührenordnung in den letzten 2 Jahren geführt, wenn ja
mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?
5. Wie viel Haushaltsmittel wurden in den letzten 3 Jahren (2015 bis 2018) in die Kindergärten – städtische und freie Träger – investiert?
ich
beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
1.
Wie zeigt sich die Entwicklung der Anmeldezahlen
für die Kindergartenplätze seit 2016?
Im Altersbereich der 2 – 6 –jährigen Kinder
waren in den einzelnen Kindergartenjahren die folgenden Anmeldezahlen zu
verzeichnen:
2015/2016: 1619
2016/2017: 1636
2017/2018: 1657
2018/2019: 1665
2.
Wie hat sich der Betreuungsschlüssel in diesem
Zeitraum verändert?
Eine Veränderung des Betreuungsschlüssels ist in diesem Zeitraum mit dem
Inkrafttreten des neuen Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes am 01.01.2018
lediglich für die Altersgruppe der 3-4-jährigen Kinder erfolgt. Von einem
Schlüssel von 1 : 16 Kindern wird der Erzieherschlüssel schrittweise bis
01.08.2019 auf einen Betreuungsschlüssel von 1 : 12 Kindern angehoben worden.
Die Betreuungsschlüssel für alle anderen Altersgruppen haben sich nicht
verändert.
3.
Haben sich die Betreuungsbeiträge bzw. Verpflegungsgebühren
verändert, wenn ja, warum?
Die Betreuungsgebühren für die städtischen
Kindertageseinrichtungen haben sich seit 2016 nicht verändert (siehe
Gebührensatzung). Die Verpflegungsbeiträge sind von einem Portionspreis von
2,95€ 2016 auf einen Portionspreis von 3,25€ aktuell gestiegen.
Die Gebührenveränderungen bei den freien
Trägern können Sie der Anlage 1 entnehmen. Über die Veränderung der
Verpflegungsgebühren bei den freien Trägern liegen uns keine Daten vor.
Die Gebührenerhöhungen bzw. Beitragserhöhungen
sind durch Kostensteigerungen sowie durch die Absenkung der Sachkostenzuschüsse
durch die Stadt Eisenach (siehe 4.) bedingt.
4.
Hat die Verwaltung Gespräche mit den freien Trägern
über eine einheitliche Gebührenordnung in den letzten 2 Jahren geführt, wenn ja
mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?
Es wurden diesbezüglich keine Gespräche
geführt. Die Gestaltung der Elternbeiträge obliegt den freien Trägern. Diese
werden auf der Grundlage der jeweiligen Betriebskosten unter Abzug der
städtischen Zuschüsse (Personalkostenzuschuss und Sachkostenpauschale)
ermittelt. Die Sachkostenpauschale wurde im Rahmen der Umsetzung des
Haushaltssicherungskonzeptes mit Beschluss des Stadtrates ab 01.09.2016 auf
10,00€ gekürzt. Es wurde von Seiten des Fachamtes in der Begründung zum
damaligen Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass die Mindereinnahmen durch eine
Erhöhung der Elternbeiträge kompensiert werden.
5.
Wie viele Haushaltsmittel wurden in den letzten 3
Jahren (2015-2018) in die Kindergärten – städtische und freie Träger –
investiert?
Eine Übersicht über die
Investitionszuschüsse ist in der Anlage 2 zu finden. Sämtliche Mittel sind
refinanziert durch Landesprogramme, Bundesprogramme oder die
Infrastrukturpauschale.