II. Fragestellung

 

1.      Wie zeigt sich die Entwicklung der Anmeldezahlen für die Kindergartenplätze seit 2016?

2.      Wie hat sich der Betreuungsschlüssel in diesem Zeitraum verändert?

3.      Haben sich die Betreuungsbeiträge bzw. Verpflegungsgebühren verändert, wenn ja, warum?

4.      Hat die Verwaltung Gespräche mit den freien Trägern über eine einheitliche Gebührenordnung in den letzten 2 Jahren geführt, wenn ja mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?

5.      Wie viel Haushaltsmittel wurden in den letzten 3 Jahren (2015 bis 2018) in die Kindergärten – städtische und freie Träger – investiert?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

1.    Wie zeigt sich die Entwicklung der Anmeldezahlen für die Kindergartenplätze seit 2016?

 

Im Altersbereich der 2 – 6 –jährigen Kinder waren in den einzelnen Kindergartenjahren die folgenden Anmeldezahlen zu verzeichnen:

2015/2016: 1619

2016/2017: 1636

2017/2018: 1657

2018/2019: 1665

 

2.    Wie hat sich der Betreuungsschlüssel in diesem Zeitraum verändert?

 

Eine Veränderung des Betreuungsschlüssels ist in diesem Zeitraum mit dem Inkrafttreten des neuen Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes am 01.01.2018 lediglich für die Altersgruppe der 3-4-jährigen Kinder erfolgt. Von einem Schlüssel von 1 : 16 Kindern wird der Erzieherschlüssel schrittweise bis 01.08.2019 auf einen Betreuungsschlüssel von 1 : 12 Kindern angehoben worden. Die Betreuungsschlüssel für alle anderen Altersgruppen haben sich nicht verändert.

 

3.    Haben sich die Betreuungsbeiträge bzw. Verpflegungsgebühren verändert, wenn ja, warum?

 

Die Betreuungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen haben sich seit 2016 nicht verändert (siehe Gebührensatzung). Die Verpflegungsbeiträge sind von einem Portionspreis von 2,95€ 2016 auf einen Portionspreis von 3,25€ aktuell gestiegen.

Die Gebührenveränderungen bei den freien Trägern können Sie der Anlage 1 entnehmen. Über die Veränderung der Verpflegungsgebühren bei den freien Trägern liegen uns keine Daten vor.

Die Gebührenerhöhungen bzw. Beitragserhöhungen sind durch Kostensteigerungen sowie durch die Absenkung der Sachkostenzuschüsse durch die Stadt Eisenach (siehe 4.) bedingt.

 

4.    Hat die Verwaltung Gespräche mit den freien Trägern über eine einheitliche Gebührenordnung in den letzten 2 Jahren geführt, wenn ja mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?

 

Es wurden diesbezüglich keine Gespräche geführt. Die Gestaltung der Elternbeiträge obliegt den freien Trägern. Diese werden auf der Grundlage der jeweiligen Betriebskosten unter Abzug der städtischen Zuschüsse (Personalkostenzuschuss und Sachkostenpauschale) ermittelt. Die Sachkostenpauschale wurde im Rahmen der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes mit Beschluss des Stadtrates ab 01.09.2016 auf 10,00€ gekürzt. Es wurde von Seiten des Fachamtes in der Begründung zum damaligen Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass die Mindereinnahmen durch eine Erhöhung der Elternbeiträge kompensiert werden.

 

5.    Wie viele Haushaltsmittel wurden in den letzten 3 Jahren (2015-2018) in die Kindergärten – städtische und freie Träger – investiert?

 

 

Eine Übersicht über die Investitionszuschüsse ist in der Anlage 2 zu finden. Sämtliche Mittel sind refinanziert durch Landesprogramme, Bundesprogramme oder die Infrastrukturpauschale.