I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die auf 5 Jahre befristete Einstellung
eines Mitarbeiters für Digitalisierung im Stadtarchiv vorzunehmen im Rahmen
einer Förderung gemäß dem § 16i SGB II – Zehntes Gesetz zur Änderung des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für
Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt
(Teilhabechancengesetz - 10. SGB II-ÄndG).
2.
Entgegen
des Stadtratsbeschlusses zur 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
der Stadt Eisenach 2012-2022 vom 13.03.2018, die Reduzierung des vorgesehenen
Stellenabbaus zugunsten der zeitweisen Besetzung von einer Stelle im
Stadtarchiv, gefördert aus unterschiedlichen Förderprogrammen.
II. Begründung:
Um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von „sehr
arbeitsmarktfernen Personen“ zu fördern, wurde der § 16i SGB II als „Teilhabe
am Arbeitsmarkt“ eingeführt.
Gefördert werden Arbeitsverhältnisse mit erwerbsfähigen
leistungsberechtigten Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, seit
mindestens sieben Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen und in dieser Zeit
nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig waren. Der Lohnkostenzuschuss beträgt in
den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses 100 Prozent des gesetzlichen
Mindestlohns und sinkt danach um 10 Prozentpunkte jährlich. Die Förderdauer
beträgt bis zu fünf Jahre.
Neben der
Eröffnung von Teilhabechancen bleibt der Übergang aus der geförderten
Beschäftigung in eine ungeförderte Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt mittel- und langfristiges Ziel. Aus diesem Grund werden eine
ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, Weiterbildung und
betriebliche Praktika während der Förderung ermöglicht.
Betroffen sind Mitglieder unserer Gesellschaft, die viele Jahre
ausschließlich auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II angewiesen
waren und die nun besondere Unterstützung bei der Wiederherstellung der eigenen
Alltagsbewältigung benötigen. Im Sinne der sozialen Daseinsvorsorge einer
Kommune und aufgrund des Umstandes, dass die Stadtverwaltung Eisenach einer der
größten Arbeitgeber ist, soll sie bezüglich sozialer und gesellschaftlicher
Teilhabechancen mit einer Vorbildfunktion voranschreiten.
Das Thüringer Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut
(Thüringer Archivgesetz – ThürArchG vom 29. Juni 2018) erklärt im § 4 (2) die
Archivierung von Unterlagen zur Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis. Die
daraus erwachsenden Anforderungen beziehen sich in besonderer Weise auf Fragen
der Digitalisierung. Vor dieser Herausforderung steht auch die Stadt Eisenach.
Der Herausforderung kann u.a. durch einen zeitlich befristeten personellen
Mehraufwand begegnet werden.
Auf der Grundlage der oben beschriebenen rechtlichen Möglichkeit kann
den sich aus der Neufassung des Thüringer Archivgesetzes ergebenden
gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Notwendigkeiten effizient entsprochen
werden.