Betreff
Befristete Einstellung eines Mitarbeiters im Stadtarchiv auf Grundlage des § 16i SGB II
Vorlage
1285-StR/2019
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.    Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die auf 5 Jahre befristete Einstellung eines Mitarbeiters für Digitalisierung im Stadtarchiv vorzunehmen im Rahmen einer Förderung gemäß dem § 16i SGB II – Zehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz - 10. SGB II-ÄndG).

2.    Entgegen des Stadtratsbeschlusses zur 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Eisenach 2012-2022 vom 13.03.2018, die Reduzierung des vorgesehenen Stellenabbaus zugunsten der zeitweisen Besetzung von einer Stelle im Stadtarchiv, gefördert aus unterschiedlichen Förderprogrammen.

 


II. Begründung:

 

Um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von „sehr arbeitsmarktfernen Personen“ zu fördern, wurde der § 16i SGB II als „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ eingeführt.

 

Gefördert werden Arbeitsverhältnisse mit erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens sieben Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig waren. Der Lohnkostenzuschuss beträgt in den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns und sinkt danach um 10 Prozentpunkte jährlich. Die Förderdauer beträgt bis zu fünf Jahre.

 

Neben der Eröffnung von Teilhabechancen bleibt der Übergang aus der geförderten Beschäftigung in eine ungeförderte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mittel- und langfristiges Ziel. Aus diesem Grund werden eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, Weiterbildung und betriebliche Praktika während der Förderung ermöglicht.

 

Betroffen sind Mitglieder unserer Gesellschaft, die viele Jahre ausschließlich auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II angewiesen waren und die nun besondere Unterstützung bei der Wiederherstellung der eigenen Alltagsbewältigung benötigen. Im Sinne der sozialen Daseinsvorsorge einer Kommune und aufgrund des Umstandes, dass die Stadtverwaltung Eisenach einer der größten Arbeitgeber ist, soll sie bezüglich sozialer und gesellschaftlicher Teilhabechancen mit einer Vorbildfunktion voranschreiten. 

 

Das Thüringer Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut (Thüringer Archivgesetz – ThürArchG vom 29. Juni 2018) erklärt im § 4 (2) die Archivierung von Unterlagen zur Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis. Die daraus erwachsenden Anforderungen beziehen sich in besonderer Weise auf Fragen der Digitalisierung. Vor dieser Herausforderung steht auch die Stadt Eisenach. Der Herausforderung kann u.a. durch einen zeitlich befristeten personellen Mehraufwand begegnet werden.

 

Auf der Grundlage der oben beschriebenen rechtlichen Möglichkeit kann den sich aus der Neufassung des Thüringer Archivgesetzes ergebenden gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Notwendigkeiten effizient entsprochen werden.