Betreff
Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes zur Auslegung der Geschäftsordnung
hier: Umgang mit Anfragen und Anträgen zum übertragenen Wirkungskreis
Vorlage
1278-BR/2019
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund unterschiedlicher Rechtsauffassungen der CDU-Stadtratsfraktion und der Oberbürgermeisterin zum Umgang mit Anfragen und Anträgen zum übertragenen Wirkungskreis bei der Aufnahme auf die Tagesordnung wurde im Juni 2018 das Landesverwaltungsamt um rechtliche Stellungnahme zur Thematik gebeten.

 

Die erbetene Stellungnahme ist mit Schreiben vom 18. Dezember 2018 eingegangen.

 

Anfragen zu Angelegenheiten in der Zuständigkeit der Oberbürgermeisterin (laufende Angelegenheiten und Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises)

 

Bisher wurden Anfragen zu Angelegenheiten, die nicht in den Kompetenzbereich des Stadtrates fallen, durch die Oberbürgermeisterin zurückgewiesen und nicht auf die Tagesordnung aufgenommen. Dies wurde damit begründet, dass dem Stadtrat nur Auskunftsrechte zu Themen zustehen, für die er auch zuständig ist.

 

Diese Auffassung wird durch das Landesverwaltungsamt bestätigt.

 

 

Anträge zu Angelegenheiten in der Zuständigkeit der Oberbürgermeisterin (laufende Angelegenheiten und Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises)

 

Auch Anträge zu Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich der Oberbürgermeisterin fallen, wurden bisher durch die Oberbürgermeisterin zurückgewiesen und nicht auf die Tagesordnung aufgenommen. Der Oberbürgermeisterin steht ein formelles Vorprüfungsrecht (Form, Frist, usw.) bei der Prüfung der Zulässigkeit von Anträgen zu. Die Oberbürgermeisterin vertritt die Auffassung, dass das formelle Vorprüfungsrecht auch die Prüfung der Organzuständigkeit umfasst und dementsprechend Anträge, die in die Zuständigkeit der Oberbürgermeisterin fallen als formal unzulässig zurückzuweisen sind.

 

Auch diese Verfahrensweise wurde durch das Landesverwaltungsamt bestätigt.

 

Nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Stadtrates besteht nun Einigkeit darüber, dass die bisherige Verfahrensweise weiterhin angewendet wird und Anfragen und Anträge zu laufenden Angelegenheiten oder Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises nicht auf die Tagesordnung aufgenommen werden. Allerdings werden zukünftig zurückgewiesene Anträge im Rahmen der Herstellung des Benehmens dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis gegeben und es wird mitgeteilt, warum der Antrag zurückgewiesen wurde.


Anlagenverzeichnis

 

Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes zur Auslegung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach