Betreff
Sportbad Eisenach GmbH (SEG), hier: Änderung des § 13 des Gesellschaftsvertrages
Vorlage
1300-StR/2019
Aktenzeichen
20.1 / 81 07 01
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Stadtrat der Stadt Eisenach stimmt der Änderung des § 13 des Gesellschaftsvertrages der Sportbad Eisenach GmbH (SEG) zu.

 


II. Begründung:

 

Die Sportbad Eisenach GmbH hält die städtischen Anteile (51 %) an der Eisenacher Versorgungsbetriebe GmbH (evb). Gemäß § 10 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages der evb besteht der Aufsichtsrat der evb aus insgesamt 8 Mitgliedern, wovon der Sportbad Eisenach GmbH als Gesellschafterin 4 Sitze zustehen.

 

Der Sportbad Eisenach GmbH steht nach dem Gesellschaftsvertrag der evb darüber hinaus das Recht zu, den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu benennen, dem wiederum das Recht eines Stichentscheides bei Patt-Situationen eingeräumt ist.

 

Aufgrund der bisher bestehenden Regelung wurden diese 4 Aufsichtsratssitze im Rahmen des Benennungsverfahrens nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen des Stadtrates benannt.

 

Auf diesem Wege war auch der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrates benannt worden, der mitgeteilt hat, dass er nach der Kommunalwahl 2019 für dieses Amt nicht mehr zur Verfügung stehen wird.

 

Da in allen anderen Gesellschaftsverträgen städtischer Gesellschaften, dem Oberbürgermeister kraft Amtes jeweils ein Sitz im Aufsichtsrat, verbunden mit der Wahrnehmung des Vorsitzes vertraglich zugeordnet ist, soll nunmehr auch für den Aufsichtsrat der evb eine solche Regelung installiert werden. Damit soll ermöglicht werden, dass der Oberbürgermeister künftig kraft Amtes von der Sportbad Eisenach GmbH zu benennen ist. Weiterhin soll – wie in allen anderen Verträgen -  auch gewährleistet sein, dass der Oberbürgermeister diese Aufgabe auf einen Vertreter übertragen kann, den er jederzeit wieder abberufen kann.

 

§ 13 des Gesellschaftsvertrages der SEG soll daher wie folgt ergänzt werden:

 

„(2) Die Gesellschafterversammlung ist ferner für die Benennung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Eisenacher Versorgungsbetriebe GmbH zuständig.

 

Sie benennt drei vom Stadtrat der Stadt Eisenach benannte Mitglieder für den Aufsichtsrat. Das weitere der Sportbad Eisenach GmbH zustehende Aufsichtsratsmandat benennt der Oberbürgermeister der Stadt Eisenach oder er benennt sich selbst. Er nimmt zugleich den Vorsitz des Aufsichtsrates wahr oder das von ihm benannte Mitglied.“

 

Die nach dem Gesellschaftsvertrag der evb dem Oberbürgermeister übertragene Funktion des Gesellschaftervertreters für die SEG bleibt davon unberührt.

 

Die Entscheidung ist erforderlich bis zum 09.04.2019, da die Aufsichtsratsmitglieder nach der Kommunalwahl neu zu benennen sind.


Anlagenverzeichnis:

 

Synopse zu § 13 des Gesellschaftsvertrages der Sportbad Eisenach GmbH (SEG)