Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW)
Vorlage
AF-0446/2019
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      War/Ist der Oberbürgermeisterin bekannt, dass der Defizitausgleich an private Inhaber von Linienverkehrskonzessionen im Wartburgkreis nicht kostendeckend ausgestaltet ist, wovon auch Eisenacher Busunternehmen betroffen sind und sollen auf diesem Weg ggf. private Konzessionsinhaber sukzessive „ausgeblutet“ werden, um sie bewusst vom Markt zu verdrängen?

 

2.      Welche einzelnen Ausgaben sind für den erheblichen Ansatz für Betriebs- und Geschäftsausstattung vorgesehen, die wesentlich zum Defizit im Wirtschaftsplan 2019 beitragen?

 

3.      Wurde rechtlich geprüft und durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt, ob und dass die VUW nach außen gewerblich tätig werden darf (Kraftstoffverkauf, Werkstatt) und entspricht dies dem Satzungszweck der ÄoR?

 

4.      Laut Stellenplan hat es in mindestens 19 Bereichen seit 2017 personelle Umstrukturierungen gegeben. Wie viele Mitarbeiter/innen haben/mussten aufgrund der Umstrukturierungen das Unternehmen verlassen, wie viele Mitarbeiter/innen mussten ihren Dienstort wechseln, bei wie vielen Mitarbeitern/innen kam es zu Änderungskündigungen, wie viele Mitarbeiter/innen haben sich infolge der Umstrukturierungen tariflich verschlechtert (Einstufung Entgeltgruppe) und wie viele Mitarbeiter/innen sind nach den Umstrukturierungen noch am Standort Wutha-Farnroda (im Vergleich zu 2017) eingesetzt?

 

5.      Wie wird die Notwendigkeit der Stellenmehrungen in den Bereichen Assistenz/Sekretariat (+1 VbE/2), Betriebsstellenleitungen (+ 2VbE/4), Kundenmanagement (+ 2 VbE/8) begründet?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1)

Ein nicht kostendeckender Defizitausgleich für die privaten Inhaber von Linienverkehrskonzessionen ist der Oberbürgermeisterin nicht bekannt. Die durch den Verwaltungsrat beschlossenen und mit privaten Verkehrsunternehmen abgeschlossenen öffentlichen Dienstleistungsaufträge sehen vielmehr einen kostendeckenden Defizitausgleich vor. Der von der VUW zu zahlende Defizitausgleich beruht auf Basis der durch die privaten Unternehmen erstellten Kalkulationen, deren betriebsindividuellen Kostensätzen und den in der Vergangenheit erzielten Einnahmen für die einzelnen Bediengebiete. Den Angeboten der privaten Unternehmen wurde somit Rechnung getragen.

 

zu 2)

Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass der vom Verwaltungsrat und auch von Stadtrat und Kreistag beschlossene Wirtschaftsplan der VUW gkAöR im Erfolgsplan keinen Verlust / Defizit ausweist.

 

Der im Finanzplan geplante und im Vergleich zum Jahr 2018 (138.075 Euro) erhebliche Aufwand für Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 558.365 Euro steht in ursächlichem Zusammenhang mit der notwendigen Erneuerung der RBL-Technik, für die allein 324.865 Euro veranschlagt sind. Dieser Investition stehen Fördermittel in Höhe von 242.149 Euro gegenüber, so dass eine (Netto-) Steigerung des Ansatzes für Betriebs- und Geschäftsausstattung im Vergleich der Jahre 2019 / 2018 in Höhe von rd. 211.482 Euro vorliegt, wovon 92.716 auf die Erneuerung der RBL-Technik entfallen. Weiterhin sind aufgrund der im Jahre 2017/2018 erfolgten Verschmelzung von KVG und PNG und der anschl. Umwandlung in eine Anstalt öffentlichen Rechts Investitionen im Bereich EDV-Sicherheit, Netzwerktechnik und Software unbedingt notwendig, um das Unternehmen mit seinen verschiedenen Standorten optimal vernetzen und buchungstechnisch einheitlich darstellen zu können.

 

zu 3)

Die VUW gkAöR ist aus der Verschmelzung der KVG mbH auf die PNG mbH und der anschl. Umwandlung in eine Anstalt öffentlichen Rechts hervorgegangen. Sämtliches Anlagevermögen, welches von den beiden GmbHs vorher bereits gehalten wurde, ist im Wege der Verschmelzung und Umwandlung auf die AöR übertragen worden.

 

Dies trifft auch auf die betrieblichen Werkstätten und Tankstellen zu. Beide Aufgabenbereiche dienten vor der Verschmelzung den eigenständigen GmbHs bereits zur Erledigung eigener Aufgaben (Reparatur und Betankung eigener Fahrzeuge). Darüber hinaus wurden auch vor Gründung der VUW beide Aufgabenbereiche in zulässigem Maße schon gewerblich betrieben. Die VUW betreibt diese Einrichtungen seit ihrer Gründung im Oktober 2017 unverändert fort. Eine Ausweitung der Tätigkeiten in diesen Nebengeschäften wurde seit Gründung der VUW nicht vorgenommen.

 

Nebengeschäfte waren und sind grundsätzlich erlaubt, sofern diese nicht eine Umsatzgröße von rd. 10 % des Gesamtumsatzes aus dem ÖPNV übersteigen.

 

zu 4)

Aufgrund der bereits beschriebenen Verschmelzung und Umwandlung der vormalig getrennten Verkehrsbetriebe in eine gemeinsame Anstalt öffentlichen Rechts war bzw. ist es erforderlich, die vormals getrennten Aufgabenbereiche zusammenzuführen, damit in die Zukunft gerichtet, eine einheitliche und möglichst effiziente Aufgabenerledigung dargestellt werden kann, um letztendlich den Kunden auch künftig einen möglichst optimalen Service bieten zu können.

 

Durch die strukturelle Veränderung war es notwendig, eine gänzlich neue Organisationsstruktur zu installieren, die im Haushaltsplan berücksichtigt wurde und ab dem 01.01.2019 sukzessive umgesetzt wird. In diesem Zusammenhang hat es keine betriebsbedingten Entlassungen gegeben. Umsetzungen insbesondere zwischen den Standorten Eisenach/Wutha-Farnroda und Bad Salzungen sind im Interesse möglichst effektiver Arbeitsabläufe nur in unbedingt notwendigem Maße in zwei Fällen vorgenommen worden (1x Wutha-Farnroda nach Bad Salzungen, 1x Bad Salzungen nach Eisenach). In beiden Fällen verkürzt sich dadurch der Arbeitsweg.

 

Insgesamt haben alle MitarbeiterInnen durch die im Jahre 2018 erfolgten Tarifverhandlungen höhere Löhne enthalten (Ecklohngruppe von 13,10 Euro auf 13,70 Euro/Std.). Es ist immer eine Eingruppierung in die nächst höhere Entgeltgruppe vorgenommen worden. Alle Einstufungen sind unter Einbindung des Personalrates gemäß Thüringer Personalvertretungsgesetz festgelegt worden.

 

Am Standort Wutha-Farnroda sind derzeit noch 5 MitarbeiterInnen in der Verwaltung eingesetzt. Die Anzahl der Mitarbeiter in der Werkstatt entspricht dem Letztstand der KVG. Ein Mitarbeiter hat aufgrund seines Renteneintritts gegen Ende letzten Jahres das Unternehmen verlassen. Eine Mitarbeiterin hat nach Eisenach gewechselt. Zuwachs ist zudem durch die Ansiedlung des Personalrats am Standort Wutha-Farnroda erfolgt.

 

zu 5)

Legt man der Betrachtung die nach Köpfen angegebenen Stellenzahlen zugrunde, ist zunächst festzustellen, dass im Vergleich zum Jahre 2017 eine Reduzierung um 1 Stelle zu verzeichnen ist. Im Jahre 2017 waren im Bereich der Geschäftsleitung noch 2 Stellen mit Prokura ausgewiesen. Diese Prokuren wurden von der gkAöR nicht weiter geführt. Insofern wurde ab dem Jahre 2018 in diesem Bereich eine Stelle als Assistenz für den Vorstand ausgewiesen, die so im durch die Stadt Eisenach und den Wartburgkreis in Auftrag gegebenen „Strukturkonzept für den ÖPNV in der Wartburgregion“ aus dem Januar 2015 vorgesehen ist.

 

Die Stellen der Betriebsstellenleitungen sowie der Fahrdienstleiter der Zentralen Leitstelle in Summe entsprechen bis auf einen Mitarbeiter der bisherigen Summe der Verkehrsmeister incl. aller bisher nicht ausgewiesenen Vertreter. Der Aufwuchs um 1 Mitarbeiter ist der herausgehobenen Bedeutung des Stadtverkehrs Eisenach geschuldet. Hier wurde bewusst auf eine grundsätzlich mögliche Zusammenlegung mit dem Regionalverkehr verzichtet. Der strukturelle Aufwuchs im Bereich des Kundenmanagement ergibt sich aus einer erhöhten Stellentransparenz. Die Mitarbeiter werden an der Stelle ausgewiesen, an der sie tatsächlich überwiegend tätig ist. Eine Stellenmehrung ist dadurch nicht erfolgt.

 

Nicht zuletzt sind mit der Übertragung der Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV durch die Stadt Eisenach und den Wartburgkreis auch der überwiegende Teil der Abstimmungsaufgaben zwischen dem Aufgabenträger und den Behörden (TLVWA, TMIL, usw.) sowie die Abstimmungsverfahren mit den benachbarten Aufgabenträgern auf die VUW übergegangen.