II. Fragestellung
1. War/Ist der Oberbürgermeisterin bekannt,
dass der Defizitausgleich an private Inhaber von Linienverkehrskonzessionen im
Wartburgkreis nicht kostendeckend ausgestaltet ist, wovon auch Eisenacher
Busunternehmen betroffen sind und sollen auf diesem Weg ggf. private Konzessionsinhaber
sukzessive „ausgeblutet“ werden, um sie bewusst vom Markt zu verdrängen?
2. Welche einzelnen Ausgaben sind für den
erheblichen Ansatz für Betriebs- und Geschäftsausstattung vorgesehen, die
wesentlich zum Defizit im Wirtschaftsplan 2019 beitragen?
3. Wurde rechtlich geprüft und durch die
Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt, ob und dass die VUW nach außen gewerblich
tätig werden darf (Kraftstoffverkauf, Werkstatt) und entspricht dies dem
Satzungszweck der ÄoR?
4. Laut Stellenplan hat es in mindestens 19
Bereichen seit 2017 personelle Umstrukturierungen gegeben. Wie viele
Mitarbeiter/innen haben/mussten aufgrund der Umstrukturierungen das Unternehmen
verlassen, wie viele Mitarbeiter/innen mussten ihren Dienstort wechseln, bei
wie vielen Mitarbeitern/innen kam es zu Änderungskündigungen, wie viele
Mitarbeiter/innen haben sich infolge der Umstrukturierungen tariflich
verschlechtert (Einstufung Entgeltgruppe) und wie viele Mitarbeiter/innen sind
nach den Umstrukturierungen noch am Standort Wutha-Farnroda (im Vergleich zu
2017) eingesetzt?
5. Wie wird die Notwendigkeit der Stellenmehrungen in den Bereichen Assistenz/Sekretariat (+1 VbE/2), Betriebsstellenleitungen (+ 2VbE/4), Kundenmanagement (+ 2 VbE/8) begründet?
ich beantworte
Ihre Anfrage wie folgt:
zu 1)
Ein nicht kostendeckender Defizitausgleich für die privaten Inhaber von
Linienverkehrskonzessionen ist der Oberbürgermeisterin nicht bekannt. Die durch
den Verwaltungsrat beschlossenen und mit privaten Verkehrsunternehmen
abgeschlossenen öffentlichen Dienstleistungsaufträge sehen vielmehr einen kostendeckenden
Defizitausgleich vor. Der von der VUW zu zahlende Defizitausgleich beruht auf
Basis der durch die privaten Unternehmen erstellten Kalkulationen, deren
betriebsindividuellen Kostensätzen und den in der Vergangenheit erzielten
Einnahmen für die einzelnen Bediengebiete. Den Angeboten der privaten
Unternehmen wurde somit Rechnung getragen.
zu 2)
Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass der vom Verwaltungsrat und
auch von Stadtrat und Kreistag beschlossene Wirtschaftsplan der VUW gkAöR im
Erfolgsplan keinen Verlust / Defizit ausweist.
Der im Finanzplan geplante und im Vergleich zum Jahr 2018 (138.075 Euro)
erhebliche Aufwand für Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 558.365
Euro steht in ursächlichem Zusammenhang mit der notwendigen Erneuerung der
RBL-Technik, für die allein 324.865 Euro veranschlagt sind. Dieser Investition
stehen Fördermittel in Höhe von 242.149 Euro gegenüber, so dass eine (Netto-)
Steigerung des Ansatzes für Betriebs- und Geschäftsausstattung im Vergleich der
Jahre 2019 / 2018 in Höhe von rd. 211.482 Euro vorliegt, wovon 92.716 auf die
Erneuerung der RBL-Technik entfallen. Weiterhin sind aufgrund der im Jahre
2017/2018 erfolgten Verschmelzung von KVG und PNG und der anschl. Umwandlung in
eine Anstalt öffentlichen Rechts Investitionen im Bereich EDV-Sicherheit,
Netzwerktechnik und Software unbedingt notwendig, um das Unternehmen mit seinen
verschiedenen Standorten optimal vernetzen und buchungstechnisch einheitlich
darstellen zu können.
zu 3)
Die VUW gkAöR ist aus der Verschmelzung der KVG mbH auf die PNG mbH und
der anschl. Umwandlung in eine Anstalt öffentlichen Rechts hervorgegangen.
Sämtliches Anlagevermögen, welches von den beiden GmbHs vorher bereits gehalten
wurde, ist im Wege der Verschmelzung und Umwandlung auf die AöR übertragen
worden.
Dies trifft auch auf die betrieblichen Werkstätten und Tankstellen zu.
Beide Aufgabenbereiche dienten vor der Verschmelzung den eigenständigen GmbHs
bereits zur Erledigung eigener Aufgaben (Reparatur und Betankung eigener Fahrzeuge).
Darüber hinaus wurden auch vor Gründung der VUW beide Aufgabenbereiche in
zulässigem Maße schon gewerblich betrieben. Die VUW betreibt diese
Einrichtungen seit ihrer Gründung im Oktober 2017 unverändert fort. Eine
Ausweitung der Tätigkeiten in diesen Nebengeschäften wurde seit Gründung der
VUW nicht vorgenommen.
Nebengeschäfte waren und sind grundsätzlich erlaubt, sofern diese nicht
eine Umsatzgröße von rd. 10 % des Gesamtumsatzes aus dem ÖPNV übersteigen.
zu 4)
Aufgrund der bereits beschriebenen Verschmelzung und Umwandlung der
vormalig getrennten Verkehrsbetriebe in eine gemeinsame Anstalt öffentlichen
Rechts war bzw. ist es erforderlich, die vormals getrennten Aufgabenbereiche
zusammenzuführen, damit in die Zukunft gerichtet, eine einheitliche und
möglichst effiziente Aufgabenerledigung dargestellt werden kann, um
letztendlich den Kunden auch künftig einen möglichst optimalen Service bieten
zu können.
Durch die strukturelle Veränderung war es notwendig, eine gänzlich neue
Organisationsstruktur zu installieren, die im Haushaltsplan berücksichtigt
wurde und ab dem 01.01.2019 sukzessive umgesetzt wird. In diesem Zusammenhang
hat es keine betriebsbedingten Entlassungen gegeben. Umsetzungen insbesondere
zwischen den Standorten Eisenach/Wutha-Farnroda und Bad Salzungen sind im
Interesse möglichst effektiver Arbeitsabläufe nur in unbedingt notwendigem Maße
in zwei Fällen vorgenommen worden (1x Wutha-Farnroda nach Bad Salzungen, 1x Bad
Salzungen nach Eisenach). In beiden Fällen verkürzt sich dadurch der
Arbeitsweg.
Insgesamt haben alle MitarbeiterInnen durch die im Jahre 2018 erfolgten
Tarifverhandlungen höhere Löhne enthalten (Ecklohngruppe von 13,10 Euro auf
13,70 Euro/Std.). Es ist immer eine Eingruppierung in die nächst höhere
Entgeltgruppe vorgenommen worden. Alle Einstufungen sind unter Einbindung des
Personalrates gemäß Thüringer Personalvertretungsgesetz festgelegt worden.
Am Standort Wutha-Farnroda sind derzeit noch 5 MitarbeiterInnen in der
Verwaltung eingesetzt. Die Anzahl der Mitarbeiter in der Werkstatt entspricht
dem Letztstand der KVG. Ein Mitarbeiter hat aufgrund seines Renteneintritts
gegen Ende letzten Jahres das Unternehmen verlassen. Eine Mitarbeiterin hat
nach Eisenach gewechselt. Zuwachs ist zudem durch die Ansiedlung des Personalrats
am Standort Wutha-Farnroda erfolgt.
zu
5)
Legt man der Betrachtung die nach Köpfen angegebenen Stellenzahlen zugrunde, ist zunächst festzustellen, dass im Vergleich zum Jahre 2017 eine Reduzierung um 1 Stelle zu verzeichnen ist. Im Jahre 2017 waren im Bereich der Geschäftsleitung noch 2 Stellen mit Prokura ausgewiesen. Diese Prokuren wurden von der gkAöR nicht weiter geführt. Insofern wurde ab dem Jahre 2018 in diesem Bereich eine Stelle als Assistenz für den Vorstand ausgewiesen, die so im durch die Stadt Eisenach und den Wartburgkreis in Auftrag gegebenen „Strukturkonzept für den ÖPNV in der Wartburgregion“ aus dem Januar 2015 vorgesehen ist.
Die Stellen der Betriebsstellenleitungen sowie der Fahrdienstleiter der Zentralen Leitstelle in Summe entsprechen bis auf einen Mitarbeiter der bisherigen Summe der Verkehrsmeister incl. aller bisher nicht ausgewiesenen Vertreter. Der Aufwuchs um 1 Mitarbeiter ist der herausgehobenen Bedeutung des Stadtverkehrs Eisenach geschuldet. Hier wurde bewusst auf eine grundsätzlich mögliche Zusammenlegung mit dem Regionalverkehr verzichtet. Der strukturelle Aufwuchs im Bereich des Kundenmanagement ergibt sich aus einer erhöhten Stellentransparenz. Die Mitarbeiter werden an der Stelle ausgewiesen, an der sie tatsächlich überwiegend tätig ist. Eine Stellenmehrung ist dadurch nicht erfolgt.
Nicht zuletzt sind mit der Übertragung der Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV durch die Stadt Eisenach und den Wartburgkreis auch der überwiegende Teil der Abstimmungsaufgaben zwischen dem Aufgabenträger und den Behörden (TLVWA, TMIL, usw.) sowie die Abstimmungsverfahren mit den benachbarten Aufgabenträgern auf die VUW übergegangen.