II. Fragestellung
1.
Welche Kostenüber- bzw. unterdeckungen im
Bemessungszeitraum 2013-2016 sind in die neue Gebührenkalkulation des
Bemessungszeitraums 2017/2018 (1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung
2017) eingeflossen (bitte nach Jahresscheiben wie in der Nachkalkulation für
das Wirtschaftsjahr 2017 aufschlüsseln)?
2.
Welche Kostenüber- bzw. unterdeckungen im
Bemessungszeitraum 2017/2018 wurden bei der neuen Gebührenkalkulation für
2019/2020 berücksichtigt (bitte Nachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2018
beifügen)?
3.
Wie wird die Notwendigkeit der
Nachbesetzung/Neubesetzung der Abteilungsleiterstelle Infrastrukturmanagement
und der Sachgebietsleiterstelle begründet (bitte Aufgabenprofil der jeweiligen
Stellen beifügen)?
4.
Bei welchen Bestattungs- und Beisetzungsarten kommt
der Friedhofsbagger zum Einsatz und was würde die Anmietung eines entsprechenden
Fahrzeugs im Bedarfsfall im Vergleich zur bisherigen Anschaffung und
dauerhaften Unterhaltung kosten (bitte auch aktuelle jährliche Einsatzzeit des
Friedhofsbaggers nach Betriebsstunden mitteilen)?
5. Welche Dienstleistungen und Tätigkeiten auf dem Friedhof sind aus Sicht der Stadtverwaltung zwingend als „hoheitliche“ Aufgabe zu betrachten und welche Dienstleistungen könnten stattdessen an private Dienstleister übertragen werden (bitte auch mit Kostenvergleich eigene Personalunterhaltung vs. Kosten Aufgabenübertragung an private Dienstleister sowie Aufstellung, welche Dienstleistungen bereits durch private Dienstleister erfüllt werden)?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Im Rahmen der
Gebührenkalkulation für 2017/2018 wurden die Wirtschaftsjahre 2013-2016
nachkalkuliert und sowohl die saldierten Fehlbeträge als auch
Kostenüberdeckungen des Gesamtzeitraumes, alle in unbedeutender Größenordnung,
mit dem gebührenfähigen Aufwand für 2017 und 2018 verrechnet und damit
vorgetragen.
Die
diesbezüglichen Betriebsabrechnungsbögen und die Gegenüberstellung des
jeweiligen Jahresaufwandes mit den generierten Erträgen entsprechend der
Fallzahlen waren als Anlage 7 in der Gebührenkalkulation 2017/18 enthalten und
werden als Anlagen hier nochmals zur Kenntnis beigefügt.
|
Kostenunter- (-) / -überdeckung (+) 2013-2016 |
Grabnutzung |
-660 EUR |
Bestattung/Beisetzung/Ausbettung |
+990 EUR |
Kapelle und Abschiedsraum * |
-2.718 EUR |
Leichenhalle ** |
0 EUR |
* Differenz zur
ermittelten Gesamtunterdeckung i.H.v. 3.258 EUR resultiert aus der Unterdeckung
2011 und 2012 und kann folglich nicht mehr ausgeglichen werden.
** In der Anlage ausgewiesene Kostenunterdeckung resultiert ebenfalls
aus 2011/2012.
Zu 2.:
In 2017 hatten zum
einen die Unterschreitung der Gesamtkosten der Friedhofsunterhaltung und der
Beisetzung/Ausbettung sowie die die kalkulierten Fallzahlen übersteigenden
Grabvergaben, insbesondere bei den Urnenwahlgräbern und Baumgrabstätten, und
der Anstieg bei den Erdbestattungen jeweils zu einer geringen Überdeckung bei
diesen Gebührenbereichen geführt.
Da die erwartete Nutzung des Abschiedsraumes nicht erreicht wurde, bleibt ein
vorzutragender Fehlbetrag für den Bereich Kapelle/Abschiedsraum.
Mit der
verspäteten Beschlussfassung über die Gebührensätze für 2017 und 2018 hat die
Gebührensenkung im Bereich Leichenhallennutzung erst ab Oktober 2017 gegriffen,
was zu einer Kostenüberdeckung geführt hat.
Die Abrechnung des
Jahres 2017 mit den nachfolgenden Beträgen war mit den Anlagen 9 und 10 der
Beschlussvorlage 1279-StR/2019 beigefügt.
Die jeweiligen
Beträge wurden in den Betriebsabrechnungsbogen eingestellt (vgl.
Kalkulationsbericht der IPM Seite 43).
|
Kostenunter- (-) / -überdeckung (+) 2017 |
Grabnutzung |
8.009 EUR |
Bestattung/Beisetzung/Ausbettung |
3.666 EUR |
Kapelle und Abschiedsraum |
-3.658 EUR |
Leichenhalle |
11.000 EUR |
Eine Nachkalkulation für 2018 mit Ist-Werten konnte zum Zeitpunkt der
Neukalkulation noch nicht erfolgen. Mit Buchungsschluss für 2018 zum Ende des
ersten Quartals 2019 wird nachkalkuliert. Insoweit bestünde die Möglichkeit,
die Ergebnisse 2017 und 2018 saldiert vorzutragen.
Zu 3.:
Das Sachgebiet
Friedhof mit 13 Mitarbeitern und einem Ausgabevolumen von mehr als 1 Mio. Euro
umfasst neben der Abwicklung der Bestattungsvorgänge und der gärtnerischen
Tätigkeit einen wesentlichen verwaltungsrechtlichen Teil. Insbesondere die
Satzungserstellung und deren Umsetzung in Form von Bescheiden, auch
Ersatzvornahmen und Widerspruchsbearbeitung, erfordern eine fundierte
Verwaltungsausbildung.
Darüber hinaus sind durch die 3 ½-jährige nur eingeschränkt mögliche Aufgaben-
wahrnehmung durch einen Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung in Personalunion
mit Unterstützung der Amtsleitung ganze Aufgabenbereiche unbearbeitet
geblieben.
So wird z.B. die
Fachsoftware Prosiris bisher nur teilweise genutzt. Die softwarebasierte
Bescheiderstellung, der Aufbau statistischer Auswertungen und eines digitalen
Grabstättenverzeichnisses, die zu einer Optimierung der Verwaltungsvorgänge
führen sollen, mussten zurück gestellt werden. Eine Administration der Software
kann aus personellen Gründen ebenfalls nicht stattfinden.
Die für die
künftige Entwicklung der Friedhöfe unabdingbare Flächenbedarfsermittlung ist
zudem ausstehend und die Entwicklungsplanung ohne Begleitung durch einen
Sachgebietsleiter nicht umsetzbar.
Bei der
Abteilungsleiterstelle handelt es sich um die Leitung der 3 Sachgebiete Bauhof,
Grünflächen und Friedhof mit sehr unterschiedlichen Aufgabenbereichen und
Rechtsgebieten mit mehr als 60 Mitarbeitern.
Neben den
allgemeinen Leitungstätigkeiten stehen derzeit verschiedene fachspezifische
Aufgabenstellungen an, u.a. die konzeptionelle Steuerung aller Bereiche im
Zusammenhang mit dem HSK und dem Optimierungsauftrag für die Grünpflege.
Zu 4.:
Der
Friedhofsbagger ist eine auf die Arbeiten auf Friedhöfen (auf und zwischen
Grabstätten) spezialisierte Arbeitsmaschine und kommt nicht wie angenommen
ausschließlich beim Ausheben und Schließen der Grabstätten, also bei
Erdbestattungen zum Einsatz.
Folgende Einsatzzeiten waren in 2018 zu verzeichnen:
Bestattung (öffnen u. schließen der Grabstätten) |
135,5 h |
Beräumung und Herrichten von Grabstätten |
381,5 h |
Friedhofsunterhaltung, insbes. Wegebau, Entsorgung (Entleerung der
Grünabfallbehälter; Laub, Gehölzschnitt und Steine laden), Baumfällungen |
347,0 h |
Sonstiges |
23,5 h |
Gesamteinsatzzeiten
2018 (Laut
Leistungserfassung im ARES) |
887,5
h |
Die Anmietung
eines Baggers für diese Arbeiten kann, unabhängig von seiner Spezifik,
ausgeschlossen werden, da dessen Einsatz aufgrund der Arbeitsabläufe in der
Regel nicht ganztägig erfolgt, sondern sich auf teilweise nur 2-3 Stunden/Tag
beschränkt, dafür aber mehrmals wöchentlich oder zeitweise sogar täglich
erforderlich ist.
Zu 5.:
Die Verwaltung des
Friedhofes als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe umfasst die
Zuständigkeit/Verantwortung für die Bereitstellung und Vergabe der Grabstätten
einschließlich des Erlasses der Friedhofs- und –gebührensatzungen, die
Gewährleistung eines ordnungs-/-satzungsgemäßen Friedhofsbetriebes und einer
würdevollen Durchführung der Bestattungen und obliegt allein dem
Friedhofsträger.
Gemäß § 24 Abs. 3
Thüringer Bestattungsgesetz können sich die Friedhofsträger bei der Errichtung
und dem Betrieb des Friedhofes Dritter bedienen, die als Verwaltungshelfer und
somit bei hoheitlichem Handeln nicht selbständig, sondern im Auftrag und nach
Weisung der Behörde tätig werden (öffentlich-rechtliches Auftragsverhältnis).
Folglich können
neben den Friedhofsunterhaltungsarbeiten, wie Grün- und Baumpflege,
Winterdienst etc. und Tätigkeiten des Gebäudemanagements auch die
Bestattungsleistungen von privaten Dienstleistern ausgeführt werden.
Eine Vergabe der Bestattungen wäre öffentlich auszuschreiben und die
Entscheidung hierzu bedürfte einer vorherigen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
und fundierten Prüfung hinsichtlich der Vertragsgestaltung, da Verantwortung
und Weisungsbefugnis bei der Friedhofsverwaltung verbleiben.
Zudem ist sicherzustellen, dass der auftragnehmende Bestatter aus dieser
hoheitlichen Tätigkeit nicht missbräuchlich wettbewerbswidrige Vorteile
erlangen kann.
Eine solche
Prüfung konnte bislang auf Grund der nicht besetzten Leitungsstellen nicht
erfolgen.
Gegenwärtig sind folgende Leistungen bereits an Fremdfirmen vergeben:
Leistungen |
Jährliche
Auftragssumme |
Grünanlagenpflege - Grasmahd und Heckenschnitt auf allen
Ortsteilfriedhöfen |
12,1 T€ |
Grünanlagenpflege – Heckenschnitt auf dem Hauptfriedhof Eisenach |
57,5 T€ |
Baumpflege (Jahresdurchschnitt) |
10,0 T€ |
Standsicherheitsprüfung Grabmale |
3,5 T€ |
Reinigung der öffentlichen Toiletten Hauptfriedhof |
8,0 T€ |
Anlagen