Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Friedhofsgebührensatzung
Vorlage
AF-0450/2019
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.                  Welche Kostenüber- bzw. unterdeckungen im Bemessungszeitraum 2013-2016 sind in die neue Gebührenkalkulation des Bemessungszeitraums 2017/2018 (1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung 2017) eingeflossen (bitte nach Jahresscheiben wie in der Nachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2017 aufschlüsseln)?

 

2.                  Welche Kostenüber- bzw. unterdeckungen im Bemessungszeitraum 2017/2018 wurden bei der neuen Gebührenkalkulation für 2019/2020 berücksichtigt (bitte Nachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2018 beifügen)?

 

3.                  Wie wird die Notwendigkeit der Nachbesetzung/Neubesetzung der Abteilungsleiterstelle Infrastrukturmanagement und der Sachgebietsleiterstelle begründet (bitte Aufgabenprofil der jeweiligen Stellen beifügen)?

 

4.                  Bei welchen Bestattungs- und Beisetzungsarten kommt der Friedhofsbagger zum Einsatz und was würde die Anmietung eines entsprechenden Fahrzeugs im Bedarfsfall im Vergleich zur bisherigen Anschaffung und dauerhaften Unterhaltung kosten (bitte auch aktuelle jährliche Einsatzzeit des Friedhofsbaggers nach Betriebsstunden mitteilen)?

 

5.                  Welche Dienstleistungen und Tätigkeiten auf dem Friedhof sind aus Sicht der Stadtverwaltung zwingend als „hoheitliche“ Aufgabe zu betrachten und welche Dienstleistungen könnten stattdessen an private Dienstleister übertragen werden (bitte auch mit Kostenvergleich eigene Personalunterhaltung vs. Kosten Aufgabenübertragung an private Dienstleister sowie Aufstellung, welche Dienstleistungen bereits durch private Dienstleister erfüllt werden)?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Im Rahmen der Gebührenkalkulation für 2017/2018 wurden die Wirtschaftsjahre 2013-2016 nachkalkuliert und sowohl die saldierten Fehlbeträge als auch Kostenüberdeckungen des Gesamtzeitraumes, alle in unbedeutender Größenordnung, mit dem gebührenfähigen Aufwand für 2017 und 2018 verrechnet und damit vorgetragen.

Die diesbezüglichen Betriebsabrechnungsbögen und die Gegenüberstellung des jeweiligen Jahresaufwandes mit den generierten Erträgen entsprechend der Fallzahlen waren als Anlage 7 in der Gebührenkalkulation 2017/18 enthalten und werden als Anlagen hier nochmals zur Kenntnis beigefügt.

 

 

Kostenunter- (-) / -überdeckung (+)                        2013-2016

Grabnutzung

-660 EUR

Bestattung/Beisetzung/Ausbettung

+990 EUR

Kapelle und Abschiedsraum *

-2.718 EUR

Leichenhalle **

0 EUR

 

* Differenz zur ermittelten Gesamtunterdeckung i.H.v. 3.258 EUR resultiert aus der Unterdeckung 2011 und 2012 und kann folglich nicht mehr ausgeglichen werden.

 

** In der Anlage ausgewiesene Kostenunterdeckung resultiert ebenfalls aus 2011/2012.

 

Zu 2.:

In 2017 hatten zum einen die Unterschreitung der Gesamtkosten der Friedhofsunterhaltung und der Beisetzung/Ausbettung sowie die die kalkulierten Fallzahlen übersteigenden Grabvergaben, insbesondere bei den Urnenwahlgräbern und Baumgrabstätten, und der Anstieg bei den Erdbestattungen jeweils zu einer geringen Überdeckung bei diesen Gebührenbereichen geführt.


Da die erwartete Nutzung des Abschiedsraumes nicht erreicht wurde, bleibt ein vorzutragender Fehlbetrag für den Bereich Kapelle/Abschiedsraum.

 

Mit der verspäteten Beschlussfassung über die Gebührensätze für 2017 und 2018 hat die Gebührensenkung im Bereich Leichenhallennutzung erst ab Oktober 2017 gegriffen, was zu einer Kostenüberdeckung geführt hat.

 

Die Abrechnung des Jahres 2017 mit den nachfolgenden Beträgen war mit den Anlagen 9 und 10 der Beschlussvorlage 1279-StR/2019 beigefügt.

Die jeweiligen Beträge wurden in den Betriebsabrechnungsbogen eingestellt (vgl. Kalkulationsbericht der IPM Seite 43).

 

 

Kostenunter- (-) / -überdeckung (+)  2017

Grabnutzung

8.009 EUR

Bestattung/Beisetzung/Ausbettung

3.666 EUR

Kapelle und Abschiedsraum

-3.658 EUR

Leichenhalle

11.000 EUR

 

Eine Nachkalkulation für 2018 mit Ist-Werten konnte zum Zeitpunkt der Neukalkulation noch nicht erfolgen. Mit Buchungsschluss für 2018 zum Ende des ersten Quartals 2019 wird nachkalkuliert. Insoweit bestünde die Möglichkeit, die Ergebnisse 2017 und 2018 saldiert vorzutragen.

 

Zu 3.:

Das Sachgebiet Friedhof mit 13 Mitarbeitern und einem Ausgabevolumen von mehr als 1 Mio. Euro umfasst neben der Abwicklung der Bestattungsvorgänge und der gärtnerischen Tätigkeit einen wesentlichen verwaltungsrechtlichen Teil. Insbesondere die Satzungserstellung und deren Umsetzung in Form von Bescheiden, auch Ersatzvornahmen und Widerspruchsbearbeitung, erfordern eine fundierte Verwaltungsausbildung.


Darüber hinaus sind durch die 3 ½-jährige nur eingeschränkt mögliche Aufgaben- wahrnehmung durch einen Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung in Personalunion mit Unterstützung der Amtsleitung ganze Aufgabenbereiche unbearbeitet geblieben.

So wird z.B. die Fachsoftware Prosiris bisher nur teilweise genutzt. Die softwarebasierte Bescheiderstellung, der Aufbau statistischer Auswertungen und eines digitalen Grabstättenverzeichnisses, die zu einer Optimierung der Verwaltungsvorgänge führen sollen, mussten zurück gestellt werden. Eine Administration der Software kann aus personellen Gründen ebenfalls nicht stattfinden.

 

Die für die künftige Entwicklung der Friedhöfe unabdingbare Flächenbedarfsermittlung ist zudem ausstehend und die Entwicklungsplanung ohne Begleitung durch einen Sachgebietsleiter nicht umsetzbar.

 

Bei der Abteilungsleiterstelle handelt es sich um die Leitung der 3 Sachgebiete Bauhof, Grünflächen und Friedhof mit sehr unterschiedlichen Aufgabenbereichen und Rechtsgebieten mit mehr als 60 Mitarbeitern.

Neben den allgemeinen Leitungstätigkeiten stehen derzeit verschiedene fachspezifische Aufgabenstellungen an, u.a. die konzeptionelle Steuerung aller Bereiche im Zusammenhang mit dem HSK und dem Optimierungsauftrag für die Grünpflege.

 

Zu 4.:

Der Friedhofsbagger ist eine auf die Arbeiten auf Friedhöfen (auf und zwischen Grabstätten) spezialisierte Arbeitsmaschine und kommt nicht wie angenommen ausschließlich beim Ausheben und Schließen der Grabstätten, also bei Erdbestattungen zum Einsatz.

 

Folgende Einsatzzeiten waren in 2018 zu verzeichnen:

 

Bestattung (öffnen u. schließen der Grabstätten)

135,5 h

Beräumung und Herrichten von Grabstätten

381,5 h

Friedhofsunterhaltung, insbes. Wegebau, Entsorgung (Entleerung der Grünabfallbehälter; Laub, Gehölzschnitt und Steine laden), Baumfällungen

 

347,0 h

Sonstiges

23,5 h

Gesamteinsatzzeiten 2018

(Laut Leistungserfassung im ARES)

887,5 h

 

Die Anmietung eines Baggers für diese Arbeiten kann, unabhängig von seiner Spezifik, ausgeschlossen werden, da dessen Einsatz aufgrund der Arbeitsabläufe in der Regel nicht ganztägig erfolgt, sondern sich auf teilweise nur 2-3 Stunden/Tag beschränkt, dafür aber mehrmals wöchentlich oder zeitweise sogar täglich erforderlich ist.

 

Zu 5.:

Die Verwaltung des Friedhofes als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe umfasst die Zuständigkeit/Verantwortung für die Bereitstellung und Vergabe der Grabstätten einschließlich des Erlasses der Friedhofs- und –gebührensatzungen, die Gewährleistung eines ordnungs-/-satzungsgemäßen Friedhofsbetriebes und einer würdevollen Durchführung der Bestattungen und obliegt allein dem Friedhofsträger.

 

Gemäß § 24 Abs. 3 Thüringer Bestattungsgesetz können sich die Friedhofsträger bei der Errichtung und dem Betrieb des Friedhofes Dritter bedienen, die als Verwaltungshelfer und somit bei hoheitlichem Handeln nicht selbständig, sondern im Auftrag und nach Weisung der Behörde tätig werden (öffentlich-rechtliches Auftragsverhältnis).

 

Folglich können neben den Friedhofsunterhaltungsarbeiten, wie Grün- und Baumpflege, Winterdienst etc. und Tätigkeiten des Gebäudemanagements auch die Bestattungsleistungen von privaten Dienstleistern ausgeführt werden.

 
Eine Vergabe der Bestattungen wäre öffentlich auszuschreiben und die Entscheidung hierzu bedürfte einer vorherigen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und fundierten Prüfung hinsichtlich der Vertragsgestaltung, da Verantwortung und Weisungsbefugnis bei der Friedhofsverwaltung verbleiben.
Zudem ist sicherzustellen, dass der auftragnehmende Bestatter aus dieser hoheitlichen Tätigkeit nicht missbräuchlich wettbewerbswidrige Vorteile erlangen kann.

 

Eine solche Prüfung konnte bislang auf Grund der nicht besetzten Leitungsstellen nicht erfolgen.

 

Gegenwärtig sind folgende Leistungen bereits an Fremdfirmen vergeben:

 

Leistungen

Jährliche Auftragssumme

Grünanlagenpflege - Grasmahd und Heckenschnitt auf allen Ortsteilfriedhöfen

12,1 T€

Grünanlagenpflege – Heckenschnitt auf dem Hauptfriedhof Eisenach

57,5 T€

Baumpflege (Jahresdurchschnitt)

10,0 T€

Standsicherheitsprüfung Grabmale

3,5 T€

Reinigung der öffentlichen Toiletten Hauptfriedhof

8,0 T€

 

 

Anlagen