II. Fragestellung
1.
Welche Gründe kann die Oberbürgermeisterin nennen,
dass der Fragenkatalog trotz ihrer schriftlichen Zusage vom 18.01.2019 nicht
beantwortet wurde?
2.
Wann wird die Oberbürgermeisterin eine Beantwortung
der eingereichten Fragen den Mitgliedern des Stadtrates vorlegen?
3.
Welcher Paragraf der Geschäftsordnung oder anderer
Vorschriften untersagt gesonderte Beratungen?
4.
In welchen Bereichen sollen Einspareffekte nochmals
geprüft werden, obgleich die Kalkulation „seriös und stichhaltig“ ist?
5. In welcher Höhe belief sich Unterdeckung bis zum 31.12.2019 und welchen Zuwachs erfährt diese ca. pro Monat bei einer nicht erfolgten Änderung?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
zu 1. und 2.:
Der Fragenkatalog zur Friedhofsgebührensatzung
sollte ursprünglich im Rahmen der Vorberatung des Tagesordnungspunktes im
Haupt- und Finanzausschuss erfolgen. Da der Tagesordnungspunkt von der
Tagesordnung sowohl des Haupt- und Finanzausschusses als auch des Stadtrates
zurückgezogen wurde, gab es keine Grundlage mehr für den Fragenkatalog. Ich
gehe davon aus, dass der Fragenkatalog erforderlich war, um eine fundierte
Entscheidung im Stadtrat treffen zu können. Da nunmehr keine Entscheidung im
Stadtrat erforderlich war, habe ich auch keinen Grund gesehen, den Fragenkatalog
ohne eine Entscheidungsvorlage zu behandeln. Sofern erneut eine
Friedhofsgebührensatzung in den Stadtrat eingebracht wird, hat jedes
Stadtratsmitglied das Recht, seine Fragen zu stellen und auch beantwortet zu
bekommen, um alle erforderlichen Informationen zur Entscheidungsfindung zu
erhalten.
Da es noch keine Entscheidung gibt, wann und mit
welchem Inhalt eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung dem Stadtrat
vorgelegt wird, gibt es auch mit Blick auf den Aufwand für die
Verwaltungsmitarbeiter aus meiner Sicht zum jetzigen Zeitpunkt keine
Veranlassung einen Fragenkatalog zu beantworten, der sich auf einen nicht
aktuellen Satzungsentwurf bezieht.
zu 3.:
Da die durchgeführten Informationsveranstaltungen zu
bestimmten Themen nicht im Rahmen der Geschäftsordnung erfolgten, gibt es in
der Geschäftsordnung auch keine Regelung dazu. Die Einladungen zu diesen
Veranstaltungen erfolgten auf meine Initiative, um die Stadtratsmitglieder über
bestimmte Themen noch ausführlicher zu informieren, als es in Stadtrats- und
Ausschusssitzungen möglich ist. Allerdings wurden die
Informationsveranstaltungen grundsätzlich nur zu Themen durchgeführt, die auch
zeitnah im Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt wurden. Dem Stadtrat liegt keine
Beschlussvorlage zur Friedhofsgebührensatzung vor. Dementsprechend gibt es
keine Grundlage für eine Informationsveranstaltung.
zu 4.:
Einer seriösen und stichhaltigen Kalkulation steht
eine weitere Debatte zur Ausgestaltung der konkreten Gebühren nicht entgegen.
zu 5.:
Da eine Nachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2018
mit Ist-Werten erst nach Eingang aller das Jahr 2018 betreffenden Rechnungen
und deren Verbuchung (Buchungsschluss im April 2019) vorgenommen werden kann,
ist eine Aussage zu möglichen Kostenüber- und -unterdeckungen noch nicht
möglich.
Eine auf Basis der erwarteten Fallzahlen angestellte
Betrachtung zu den Mindererträgen durch die Fortgeltung der Gebührensätze
2017/2018 hat zu folgendem Ergebnis geführt:
|
Minderertrag / Monat |
Minderertrag Gesamtjahr 2019 |
Grabnutzungsgebühren |
8.402 € |
100,8 T€ |
Bestattungs-/Ausbettungsgebühren |
341 € |
4,1 T€ |
Kapellennutzung |
3.807 € |
45,7 T€ |
Nutzung Abschiedsraum |
158 € |
1,9 T€ |
Nutzung Leichenhalle |
593 € |
7,1 T€ |