Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Frau Rexrodt - Fragenkatalog zur Friedhofsgebührensatzung
Vorlage
AF-0451/2019
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Gründe kann die Oberbürgermeisterin nennen, dass der Fragenkatalog trotz ihrer schriftlichen Zusage vom 18.01.2019 nicht beantwortet wurde?

 

2.      Wann wird die Oberbürgermeisterin eine Beantwortung der eingereichten Fragen den Mitgliedern des Stadtrates vorlegen?

 

3.      Welcher Paragraf der Geschäftsordnung oder anderer Vorschriften untersagt gesonderte Beratungen?

 

4.      In welchen Bereichen sollen Einspareffekte nochmals geprüft werden, obgleich die Kalkulation „seriös und stichhaltig“ ist?

 

5.      In welcher Höhe belief sich Unterdeckung bis zum 31.12.2019 und welchen Zuwachs erfährt diese ca. pro Monat bei einer nicht erfolgten Änderung?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1. und 2.:

 

Der Fragenkatalog zur Friedhofsgebührensatzung sollte ursprünglich im Rahmen der Vorberatung des Tagesordnungspunktes im Haupt- und Finanzausschuss erfolgen. Da der Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung sowohl des Haupt- und Finanzausschusses als auch des Stadtrates zurückgezogen wurde, gab es keine Grundlage mehr für den Fragenkatalog. Ich gehe davon aus, dass der Fragenkatalog erforderlich war, um eine fundierte Entscheidung im Stadtrat treffen zu können. Da nunmehr keine Entscheidung im Stadtrat erforderlich war, habe ich auch keinen Grund gesehen, den Fragenkatalog ohne eine Entscheidungsvorlage zu behandeln. Sofern erneut eine Friedhofsgebührensatzung in den Stadtrat eingebracht wird, hat jedes Stadtratsmitglied das Recht, seine Fragen zu stellen und auch beantwortet zu bekommen, um alle erforderlichen Informationen zur Entscheidungsfindung zu erhalten.

 

Da es noch keine Entscheidung gibt, wann und mit welchem Inhalt eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung dem Stadtrat vorgelegt wird, gibt es auch mit Blick auf den Aufwand für die Verwaltungsmitarbeiter aus meiner Sicht zum jetzigen Zeitpunkt keine Veranlassung einen Fragenkatalog zu beantworten, der sich auf einen nicht aktuellen Satzungsentwurf bezieht.

 

zu 3.:

 

Da die durchgeführten Informationsveranstaltungen zu bestimmten Themen nicht im Rahmen der Geschäftsordnung erfolgten, gibt es in der Geschäftsordnung auch keine Regelung dazu. Die Einladungen zu diesen Veranstaltungen erfolgten auf meine Initiative, um die Stadtratsmitglieder über bestimmte Themen noch ausführlicher zu informieren, als es in Stadtrats- und Ausschusssitzungen möglich ist. Allerdings wurden die Informationsveranstaltungen grundsätzlich nur zu Themen durchgeführt, die auch zeitnah im Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt wurden. Dem Stadtrat liegt keine Beschlussvorlage zur Friedhofsgebührensatzung vor. Dementsprechend gibt es keine Grundlage für eine Informationsveranstaltung.

 

zu 4.:

Einer seriösen und stichhaltigen Kalkulation steht eine weitere Debatte zur Ausgestaltung der konkreten Gebühren nicht entgegen.

 

zu 5.:

 

Da eine Nachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2018 mit Ist-Werten erst nach Eingang aller das Jahr 2018 betreffenden Rechnungen und deren Verbuchung (Buchungsschluss im April 2019) vorgenommen werden kann, ist eine Aussage zu möglichen Kostenüber- und -unterdeckungen noch nicht möglich.

 

Eine auf Basis der erwarteten Fallzahlen angestellte Betrachtung zu den Mindererträgen durch die Fortgeltung der Gebührensätze 2017/2018 hat zu folgendem Ergebnis geführt:

 

 

Minderertrag / Monat

Minderertrag Gesamtjahr 2019

Grabnutzungsgebühren

8.402 €

100,8 T€

Bestattungs-/Ausbettungsgebühren

341 €

4,1 T€

Kapellennutzung

3.807 €

45,7 T€

Nutzung Abschiedsraum

158 €

1,9 T€

Nutzung Leichenhalle

593 €

7,1 T€