II. Fragestellung
1.
Erfolgte das Vergabeverfahren, wie zugesagt, im
Februar mit öffentlicher Ausschreibung? (Wenn ja, wann? Wenn nein, warum
nicht?)
2.
Wie wird diese Erhöhung gegenüber dem
Fördermittelgeber begründet?
3.
Gibt es für diesen 1. BA „Sportarena“ bereits eine
belastbare Fördermittelzusage? (Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht?)
4.
Wurden für die Sanierung der Jahnsporthalle
Fördermittelanträge gestellt? (Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?)
5. Gibt es einen belastbaren Fördermittelbescheid bzw. mit welcher Begründung wurde dieser angelehnt?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
zu 1.
Die Ausschreibung Kunstrasenplatz wurde am 25.02.2019 veröffentlicht.
Der Submissionstermin ist am 26.03.2019.
Zu 2.
Die Erhöhung beruht auf der Kostenschätzung DIN 276 nach Fertigstellung
der Leistungsphase 2.
Zu 3.
Vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft liegt ein
Bewilligungsbescheid zur Finanzierung eines Darlehens als Unterstützung der
Umsetzung des Infrastrukturprojektes „Bau einer Handballhalle in Eisenach für
Zwecke des Spitzen-, Schul- und Vereinssport“ in Höhe von
9.413.100 Euro vor.
Das auf Grund dieses Bescheides aufzunehmende Darlehen ist auf 9.000.000
Euro beschränkt. Die Differenz stellt einen Sicherheitsaufschlag für im
Zeitraum bis zum tatsächlichen Darlehensvertragsabschlusses ggf. steigende
Zinssätze dar.
Als EFRE-Mittel sind für die Stadt Eisenach 3.200.000 Euro kontigentiert,
mit dem städtischen Eigenanteil entspricht dies einer Summe von 4.000.000 Euro.
Weitere Fördermittel sind in Aussicht gestellt, aber noch nicht
beschieden.
Zu 4.
Nein. Das
Förderprogramm des TMBJS ist zweistufig. Zuerst wird eine Anmeldung auf den
Fördermittelantrag gestellt. Dies ist am 26.09.2018 erfolgt. Nach Prüfung der
Unterlagen werden dann die Anmelder zur Abgabe eines Fördermittelantrages
aufgefordert. Am 11.01.2019 wurde die Stadt durch das TMBJS informiert, dass
sie nicht zur Abgabe eines Fördermittelantrages aufgefordert wird. Von
insgesamt 132 Anmeldungen wurden nur 19 zur Abgabe eines Antrages aufgefordert.
Eine erneute
Anmeldung wird bis zum 01.10.2019 erfolgen.
Zu
5.
Nein.