Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Schenke - Denkmal Frankfurter Straße
Vorlage
AF-0456/2019
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie wird der Zustand des Denkmals an der Frankfurter Straße durch die Stadtverwaltung bewertet?

2.      In wie weit ist eine Restaurierung des Denkmals bis zum 100. Jahrestag des Ereignisses umsetzbar?

3.      In wie weit ist es möglich, über Förderprogramme (z.B. Deutsche Stiftung Denkmalschutz) finanzielle Mittel zu beantragen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Die gesamte Denkmalanlage wurde in einem roten Natursandstein im Jahr 1968/69 errichtet.

Nach visueller Begutachtung wurde folgender Zustand am Denkmal festgestellt;

·         Beschädigungen an Abdeckplatten

·         Verunreinigung der sichtbaren Wandflächen, Verfugung ist teilweise schadhaft

·         Ziegelmauerwerk im unteren Bereich ist schadhaft

·         die Oberfläche der Gedenktafel ist verunreinigt, der Schriftzug ist schadhaft

·         die vorgelagerten Stufen sind teilweise schadhaft und weisen unterschiedliche Setzungen auf (wellig)

·         der Plattenbelag ist verschlissen und weist unterschiedliche Setzungen auf, Platten wurden teilweise erneuert, jedoch nicht mit dem passenden Material

 

Zu 2 und 3.

Für eine fachgerechte Restaurierung der Denkmalanlage wurden für das HH-Jahr 2019 keine HH-Mittel eingeplant.

Das Denkmal ist nicht als Kulturdenkmal i. S. des Thür. Denkmalschutzgesetzes in die Denkmalliste des TLDA eingetragen und aufgeführt.

Um eine fachgerechte Restaurierung der Anlage durchzuführen, wäre eine genaue Untersuchung durch einen Restaurator erforderlich, um die Schäden zu dokumentieren und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen festzulegen. Auf diese Aufstellung aufbauend, wäre eine Ermittlung des notwendigen Finanzbedarfes möglich.

Eine Aussage zur Umsetzung der Arbeiten bis zum 100. Jahrestages ist unter den gegebenen Umständen derzeit nicht möglich.