II. Fragestellung
1. Wie wird der Zustand des Denkmals an der Frankfurter Straße durch die
Stadtverwaltung bewertet?
2. In wie weit ist eine Restaurierung des Denkmals bis zum 100. Jahrestag
des Ereignisses umsetzbar?
3. In wie weit ist es möglich, über Förderprogramme (z.B. Deutsche Stiftung Denkmalschutz) finanzielle Mittel zu beantragen?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Die gesamte
Denkmalanlage wurde in einem roten Natursandstein im Jahr 1968/69 errichtet.
Nach visueller
Begutachtung wurde folgender Zustand am Denkmal festgestellt;
·
Beschädigungen an Abdeckplatten
·
Verunreinigung der sichtbaren Wandflächen, Verfugung
ist teilweise schadhaft
·
Ziegelmauerwerk im unteren Bereich ist schadhaft
·
die Oberfläche der Gedenktafel ist verunreinigt, der
Schriftzug ist schadhaft
·
die vorgelagerten Stufen sind teilweise schadhaft
und weisen unterschiedliche Setzungen auf (wellig)
·
der Plattenbelag ist verschlissen und weist
unterschiedliche Setzungen auf, Platten wurden teilweise erneuert, jedoch nicht
mit dem passenden Material
Zu 2 und 3.
Für eine
fachgerechte Restaurierung der Denkmalanlage wurden für das HH-Jahr 2019 keine
HH-Mittel eingeplant.
Das Denkmal ist
nicht als Kulturdenkmal i. S. des Thür. Denkmalschutzgesetzes in die
Denkmalliste des TLDA eingetragen und aufgeführt.
Um eine
fachgerechte Restaurierung der Anlage durchzuführen, wäre eine genaue
Untersuchung durch einen Restaurator erforderlich, um die Schäden zu
dokumentieren und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen festzulegen. Auf diese
Aufstellung aufbauend, wäre eine Ermittlung des notwendigen Finanzbedarfes
möglich.
Eine Aussage zur Umsetzung der Arbeiten bis zum 100. Jahrestages ist unter den gegebenen Umständen derzeit nicht möglich.