II.
Fragestellung
1.
Welchen Plan verfolgt die Stadtverwaltung bzgl. der
Nutzung der Theaterwerkstatt - Neubau oder Sanierung?
2.
Wie hoch ist die zugesagte finanzielle Unterstützung
des Landes und mit welchem Betrag unterstützt der Wartburgkreis als weiterer
Teilhaber der Stiftung das Eisenacher Theater nach dem Brand der Werkstatt?
3.
Wer schließt nun eine Versicherung wann ab, deren
Duldung ja vom Land Thüringen signalisiert wurde.
4.
Warum setzt der Stadtrat nicht eine fachlich
kompetente Kommission ein, die entweder den Neubau oder die Sanierung des alten
Werkstattgebäudes begleitet? Mein Vertrauen in das Fachwissen der derzeitigen
Theaterleitung ist seit dem Brand und in den Folgemonaten erloschen!
5. Wie soll überhaupt eine Sanierung bzw. ein Neubau finanziert werden, damit nicht die Stadt für alle Aufwendungen aufkommen muss und gibt es in einem solchen Falle einen Stiftungsratsbeschluss?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Grundsätzlich liegen
diese Entscheidungen nicht bei der Stadtverwaltung Eisenach, sondern bei der
Kulturstiftung Meiningen/ Eisenach. Die Stadt Eisenach ist mit einer Stimme im
Stiftungsrat vertreten.
Nach den ersten
durchgeführten Beratungen wird durch die Stadtverwaltung zurzeit eine
Rekonstruktion angestrebt.
Zu 2.:
Inwieweit sich der
Freistaat an dieser Maßnahme über die vertraglich vereinbarte
Beteiligungsverteilung engagiert, kann durch die Stadtverwaltung nicht
beantwortet werden.
Zu 3.:
Dazu bedarf es einen
Stiftungsratsbeschluss der Kulturstiftung Meiningen/ Eisenach. Die nächste
Stiftungsratssitzung der Kulturstiftung Meiningen/ Eisenach soll im Juni 2019
stattfinden.
Zu 4.:
Diese Frage kann die
Stadtverwaltung nicht beantworten.
Zu 5.:
Da die Stadt nicht Eigentümer der Gebäude ist, muss sie auch nicht für alle Aufwendungen aufkommen. Beschlüsse des Stiftungsrates der Kulturstiftung Meiningen/ Eisenach, die eine Entscheidung zum umrissenen Thema beinhalten, sind bisher nach unserem Wissen nicht gefasst.