Betreff
Einwohneranfrage - Friedhofsgebührensatzung 1
Vorlage
EAF-0176/2019
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

Wahlgrabstätten für Erdbestattungen:

Auf Anfrage zur letzten Gebührenerhöhung in 2017 wurde erklärt, dass es zu einem Rückgang dieser Grabform kam.

1.      Warum erfolgt anhand dieser Feststellung und einer Bewirtschaftung, die durch die Angehörigen übernommen wird und somit zur Entlastung der Verwaltung führt, nicht eine Senkung bzw. Stabilität der Gebühr?

 

Rasenwahlgrab:

Die Zusatzkosten für eine 30-jährige Pflege sollen von 933,50 € auf 1867,69 € steigen.

2.      Wie wird diese 100% - ige Erhöhung begründet?

 

Wahlgrabstätten für Erdbestattungen:

3.      Handelt es sich dabei um die bereits in 2017 angekündigte neue Grabstättenart?

4.      Wie wird die Einführung dieser neuen Grabstättenart begründet?

5.      Welcher Platz ist dafür gesehen und ab wann kann diese Form genutzt werden?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1. bis 5.

 

Alle Fragestellungen beziehen sich auf den Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung.

Da dieser zurückgezogen und das Beschlussfassungsverfahren eingestellt wurde, sind die gestellten Fragen nach Wegfall der Grundlage obsolet.