II. Fragestellung
Wahlgrabstätten für Erdbestattungen:
Auf Anfrage zur letzten Gebührenerhöhung in 2017 wurde erklärt, dass es
zu einem Rückgang dieser Grabform kam.
1.
Warum erfolgt anhand dieser Feststellung und einer
Bewirtschaftung, die durch die Angehörigen übernommen wird und somit zur
Entlastung der Verwaltung führt, nicht eine Senkung bzw. Stabilität der Gebühr?
Rasenwahlgrab:
Die Zusatzkosten für eine 30-jährige Pflege sollen von 933,50 € auf
1867,69 € steigen.
2.
Wie wird diese 100% - ige Erhöhung begründet?
Wahlgrabstätten für Erdbestattungen:
3.
Handelt es sich dabei um die bereits in 2017
angekündigte neue Grabstättenart?
4.
Wie wird die Einführung dieser neuen Grabstättenart
begründet?
5. Welcher Platz ist dafür gesehen und ab wann kann diese Form genutzt werden?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 5.
Alle Fragestellungen beziehen sich auf den Entwurf
der 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung.
Da dieser zurückgezogen und das Beschlussfassungsverfahren eingestellt wurde, sind die gestellten Fragen nach Wegfall der
Grundlage obsolet.