Betreff
Einwohneranfrage - Friedhofsgebührensatzung 2
Vorlage
EAF-0179/2019
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

Reihen- und Gemeinschaftsanlagen:

Nach Aussage der Verwaltung sollte diese Grabform auslaufen, ist aber dennoch in der neuen Satzung enthalten.

In der neuen Satzung wird der VKP mit 173,94 € angegeben, obgleich die Vertragslaufzeit mit der beauftragten Firma am 31 .12.2018 endete.

1.      Wie wird begründet, dass entgegen dieser Aussage diese Grabform erhalten bleiben soll?

2.      Gab es für 2019 bis 2021 eine erneute Vergabe der Leistung? (Wenn ja, wann?)

3.      Durch welche Ausschreibungsform wurde die Vergabe der Leistung geregelt?

 

Baumgrabstätten (auch hier endete die Vertragslaufzeit am 31.12.2018):

4.      Gab es für 2019 bis 2021 eine erneute Vergabe der Leistung? (Wenn ja, wann?)

5.      Durch welche Ausschreibungsform wurde die Vergabe der Leistung geregelt?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.:

 

Die Fragestellungen beziehen sich auf den Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung.

Da dieser zurückgezogen wurde, sind die gestellten Fragen nach Wegfall der Grundlage obsolet.

 

zu 2. bis 5.:

 

Sofern es bei der Fragestellung 1 bis 3 um die Steinmetzleistung für die Stelen geht, kann festgestellt werden, dass im November 2018 eine beschränkte Ausschreibung nach VOL erfolgte. Die Leistung wurde für einen 2-Jahreszeitraum (2019 und 2020) vergeben.

 

Sollte die Herstellung der Liegeplatten für die Namensnennung der Einzelgrab- und Baumgrabstätten gemeint sein, so gab es auch hierfür Anfang November 2018 eine beschränkte Ausschreibung für den Leistungszeitraum 2019-2021.