II. Fragestellung
Urnenreihengrab:
Die bisherigen
Zusatzkosten betrugen 62,80 € bei Personalkosten von 34,00 €/Stunde.
Neu sind 44,44
€ bei gleichbleibenden Personalkosten.
1.
Wie wird diese Kostensenkung bei gleichbleibender
Arbeitsleistung begründet, obgleich diese Kosten in den Punkten 4.1.1 / 4.1 .2
/ 4.1.3 erstmalig erhoben werden und sich in allen anderen Positionen erhöhen?
Urnengemeinschaftsanlage:
In der
Berichtsvorlage vom Mai 2018 zum Fragenkatalog 2017 heißt es, dass eine neue
Urnengemeinschaftsanlage eingeführt werden soll.
Es war
angedacht, dass leerstehende Doppelerdgräber dafür verwendet werden.
Dazu sollten
zeitnah Ausschreibungen der Gewerke Gärtner und Steinmetz erfolgen.
Da dies nicht
erfolgte, frage ich:
2.
Warum wurde diese neue Grabform entgegen der
Berichtsvorlage aus 2018 in die neue Satzung aufgenommen?
Gebühren
Einfahrgenehmigung (alt: 121,00 € / neu: 20,15 €):
3.
Wie wird diese Minderung um fast 100% begründet?
Genehmigung für
Grabmaianträge (30,22 €) neu hinzugekommen, obgleich das eine Verteuerung für
Angehörige bedeutet, da diese umgelegt werden.
4. Wie wird die Einführung dieser Gebühr begründet?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 4.
Die Fragestellungen beziehen sich allesamt auf den
Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung.
Da dieser zurückgezogen und das
Beschlussfassungsverfahren eingestellt wurde, sind die gestellten Fragen nach
Wegfall der Grundlage obsolet.