Betreff
Einwohneranfrage - Friedhofsgebührensatzung
Vorlage
EAF-0180/2019
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

Urnenreihengrab:

Die bisherigen Zusatzkosten betrugen 62,80 € bei Personalkosten von 34,00 €/Stunde.

Neu sind 44,44 € bei gleichbleibenden Personalkosten.

1.      Wie wird diese Kostensenkung bei gleichbleibender Arbeitsleistung begründet, obgleich diese Kosten in den Punkten 4.1.1 / 4.1 .2 / 4.1.3 erstmalig erhoben werden und sich in allen anderen Positionen erhöhen?

 

Urnengemeinschaftsanlage:

In der Berichtsvorlage vom Mai 2018 zum Fragenkatalog 2017 heißt es, dass eine neue Urnengemeinschaftsanlage eingeführt werden soll.

Es war angedacht, dass leerstehende Doppelerdgräber dafür verwendet werden.

Dazu sollten zeitnah Ausschreibungen der Gewerke Gärtner und Steinmetz erfolgen.

Da dies nicht erfolgte, frage ich:

2.      Warum wurde diese neue Grabform entgegen der Berichtsvorlage aus 2018 in die neue Satzung aufgenommen?

 

Gebühren Einfahrgenehmigung (alt: 121,00 € / neu: 20,15 €):

3.      Wie wird diese Minderung um fast 100% begründet?

 

Genehmigung für Grabmaianträge (30,22 €) neu hinzugekommen, obgleich das eine Verteuerung für Angehörige bedeutet, da diese umgelegt werden.

4.      Wie wird die Einführung dieser Gebühr begründet?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1. bis 4.

 

Die Fragestellungen beziehen sich allesamt auf den Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung.

Da dieser zurückgezogen und das Beschlussfassungsverfahren eingestellt wurde, sind die gestellten Fragen nach Wegfall der Grundlage obsolet.