Betreff
Einwohneranfrage - Parkhaus des Fachmarktzentrums beim Projekt "Tor zur Stadt"
Vorlage
EAF-0181/2019
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie ist der Sachstand „Bau und Betreibung Parkhaus"?

2.      Ist die vom Januar 2017 angegebene Anzahl der vorgesehenen Stellflächen aktuell? (Wenn nein, warum nicht?)

3.      Welche Auswirkungen wird die Errichtung/Betreibung des Parkhauses auf die Parkraumbewirtschaftung der Stadt Eisenach haben?

4.      Welche Auswirkung wird die Nutzung (Ein- und Ausfahrt) des Parkhauses mit 629 zur Verfügung stehenden Stellflächen auf den Verkehr der Wartburgallee/Bahnhofstraße und weiteren Anliegerstraßen haben?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Bau und Betrieb des Parkhauses obliegen allein dem Investor, die Stadt ist daran nicht beteiligt.

 

Die Stadt ist nicht befugt Auskunft über Dritte zu erteilen. 

 

Zu 2.

Die Anzahl von notwendigen Stellplätze für die bauliche Nutzung eines Bauvorhabens wird nach bauordnungsrechtlichen Vorgaben bemessen. Ein Nachweis über diese erfolgt im Baugenehmigungsverfahren.

(Auskunft der Stadt: siehe zu Nr. 1) 

 

Zu 3.

Die Auswirkungen des Parkplatzangebotes der geplanten Bauvorhaben auf die Parkraumbewirtschaftung der Stadt können erst mit Bekanntsein aller erforderlichen Kenngrößen (wie z.B. Parkgebühren) berechnet werden. Derzeit sind diese nicht bekannt.

 

Zu 4.

Zur Erschließung des Bereiches „Tor zur Stadt“ wurde ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Der Feststellungsbeschluss wurde im Mai 2018 gefasst. Auswirkungen des Verkehrs und notwendige Maßnahmen sind diesem Verfahren zu entnehmen. Mit der Umsetzung des Beschlusses ist die Erschließung für den Bereich als gesichert anzusehen. Die Festlegungen aus dem Planfeststellungsbeschluss sind bindend.